Momentan ist sie 3,10 m lang und 1,85 m breit, fertig soll sie 2,50 m x 1,50 m werden. Meine Kollegen sagen ich sei verrückt, so eine schöne Pritsche zu verschneiden.
Recht haben sie, die Kollegen!!!
Momentan ist sie 3,10 m lang und 1,85 m breit, fertig soll sie 2,50 m x 1,50 m werden. Meine Kollegen sagen ich sei verrückt, so eine schöne Pritsche zu verschneiden.
Recht haben sie, die Kollegen!!!
Zählt ne kleine Drechselbank auch schon als Drehmaschine?
Ich habe mal gelernt, dass es Maschine heißt.
Eine Bank ist dazu da, sich auszuruhen.
wenn Du jemanden kennst der eine Drehmaschine hat...
Gibt es hier etwa jemand ohne Drehmaschine?
Es reicht ja schon die Hobbymaschine.
Ja, alles nicht so leicht. Deswegen habe ich auch u.a. den BE gemacht, damit ich da schon mal auf der sicheren Seite bin.
Was wird eigentlich heute bei der Ausbildung zu BE gelehrt?
Ich war mal der Meinung, dass den Anwärtern damit genau diese Fragen aus den relevanten Vorschriften nahegebracht werden.
Ich habe mal BCE (aufbauend auf 3) gemacht. Da gab es 4 Wochen lang täglich je einen halben Tag Theorie und Praxis.
Noch etwas zum Kurzzeitkennzeichen:
Das gibt es doch ohne bestandenen TÜV gar nicht.
Dann war die Eintragung von Opel wohl nur ein Sevice für ...
Das glaube ich weniger.
Ich gehe eher davon aus, dass dort die 15% nicht ausgeschöpft werden sollten.
Dann beginne ich mal mit der Auflösung:
Das entscheidende Dokument ist die
VERORDNUNG (EU) Nr. 1230/2012 DER KOMMISSIONvom 12. Dezember 2012
und darin der Abschnitt
2.7. Zusätzliche Anforderungen für Fahrzeuge, die einen Anhänger ziehen können
2.7.1.(...)
2.7.2. Unbeschadet der Anforderungen von Absatz 2.4 darf die technisch zulässige Achslast auf der (den) Hinterachse(n) um höchstens 15 % überschritten werden.
2.7.2.1. Wird die technisch zulässige Achslast auf der (den) Hinterachse(n) um nicht mehr als 15 % überschritten, gelten die Anforderungen von Absatz 5.2 des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 458/2011 der Kommission ( 1 ).
Hier nun die
VERORDNUNG (EU) Nr. 458/2011 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2011
AnHANG II
Vorschriften für Fahrzeuge hinsichtlich der Montage der Reifen
(...)
5.2. Im Falle von Fahrzeugen der Klassen M 1 und N 1 , die für das Ziehen eines Anhängers ausgelegt sind, darf die zusätzliche Belastung an der Verbindungseinrichtung des Anhängers ein Überschreiten der größten zulässigen Tragfähigkeit der hinteren Reifen im Falle von Reifen der Klasse C1 um maximal 15 % verursachen. In diesem Fall muss das Fahrzeughandbuch klare Angaben und Hinweise über die im Anhängerbetrieb zulässige Fahrzeughöchstgeschwindigkeit (keinesfalls mehr als 100 km/h) und über den Reifendruck (mindestens 20 kPa (0,2 bar) über dem für die normale Verwendung ohne Anhänger empfohlenen Druck) enthalten.
So, nun müsste alles klar sein.
Ne, so wie ich das sehe ist die Summe der Achslasten geringer als das erhöhte zulässige Gesamtgewicht.
Genau, so sehe ich das auch.
Der Fahrzeughersteller sagt, dass das den gültigen Vorschriften entspricht. Und damit hat er Recht.
Nur welche Vorschrift ist das?
Bei meinem verstorbenem Opel war noch 7.1 7.2 erhöht bei Anhängerbetrieb, paßte dann. Bei dir vielleich vergessen beim ausdrucken.?
Sowas hatte ich auch vermutet. Das ist aber nicht die Auflösung.
Wer macht den nächsten Vorschlag?
Mal in die Zulassungsbescheinigung Teil I geschaut:
Kann das hier korrekt sein?
Felder F.1/F.2 hier 2330 kg
in Verbindung mit Feld 22 wird daraus 2420 kg
Die Summe aus Feld 7.1/8.1 (1210 kg) und Feld 7.2/8.2 (1135 kg) ergibt 2345 kg
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog:
Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge - § 31 StVZO
TBNR 3.31.296 bis 3.31.976
Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht - § 42 StVZO
TBNR 3.42.100 bis 3.42.637
Bei Beton in Säcken steht ja sogar noch auf jedem Sack groß drauf was er wiegt.
Wenn auf dem Sack 25 kg steht, ist doch alles gut.
Wenn es auf mehreren Säcken steht, dann müssen es doch ganz sicher 25 kg sein.
Bei einem ungebremsten Anhänger sind doch 25 kg ein Klacks.
Ach, das Gewicht der einzelnen Säcke muss zusammengezählt werden? Warum?
Dann kommt ein Sack nach vorn und einer nach hinten. Dann ist das ausgeglichen, wie auf der Wippe.
Mal ne blöde Frage:
Woran erkennt man in der jungfräulichen Zulassungsbescheinigung Teil II, wann das Fahrzeug (oder der Anhänger) gebaut wurde?
Wird er dann nicht dabei haben wenn's 13 Polig ist ....
Warum sollte er den nicht dabei haben? In der Garage macht er gar keinen Sinn. Meiner liegt immer im Auto oder steckt zwischen Steckdose und Stecker, wenn der Anhänger 7polig ist.
Oder es wird Mal fix ne neue Windschutzscheibe abgerechnet
Kann das mal jemand erklären?
Preislich natürlich möglichst günstiger als neu
Warum?
Kann ich verstehen.
Wenn ich ein Problem habe, dann verlange ich auch eine schnelle Lödung.
Ich kann nicht ewig warten. Was für eonen Sinn mact dann ein Forum.
Das ist ja alles schön gut, aber dann muss man immer dran denken.
Ich finde eine feste Installation immer an sinnvollsten.
Gruß Benni
Immer fest verbaut macht unter dem Carport auch nicht wirklich viel Sinn.
Der wesentliche Vorteil der Klasse 3 ist doch, dass man damit im Grunde fürs Leben gerüstet war.
Kleiner Einwand:
Man darf damit so ziemlich alles, was mit einem PKW geht, fahren. Ob man es kann, ist eine andere Sache.
Ob die entsprechenden Kenntnisse zum Bewegen der von mir erwähnten Zugkombintionen erworben werden, steht auf einem anderen Blatt.
Dazu habe ich folgende Gedanken:
Als ich meinen Zahlen-Führerschein gemacht habe, wurde in der Fahrschule noch gelehrt, was man mit dem fahren darf.
Ist das mit Umstellung auf die Buchstaben-Führerscheine entfallen? Oder warum wird hier so viel danach gefragt?
Für mich zeigen diese Fragen ganz eindeutig, dass folgende Führerscheinregelung für die Zukunft die einzig wahre ist:
B: PKW, kein Anhänger
C: LKW, kein Anhänger (eventuell zwingend mit E gekoppelt)
E: Anhänger
Die Regelung, dass ungebremste Anhänger immer erlaubt sind, kann man eventuell noch nachvollziehen.
Warum aber "schwere" Anhänger hinter "leichten" PKW problemlos gefahren werden können kann ich nicht nachvollziehen.
Gibt es eine vergleichbare Regelung bei Klasse C eigentlich auch? Z.B. hinter einem 5t-LKW noch ein 7t-Anhänger, weil unter12t.
Bei der Klasse 3 gab es auch solche Wahnsinnsgespanne:
Zugmaschine zweiachsig 7,5t.
Anhänger einachsig 10,5t.
Gespanngewicht 18t.
Fahrschule auf einem VW-Golf gemacht
PS: Ich habe Klasse 3, dann BCE, übertragen in Klasse 2
Und jetzt könnt ihr mir zerreißen.