Beiträge von UV351

    Bitte Zitate nicht aus dem Zusammenhang nehmen.

    Es ging eindeutig darum, wie sich die Aussage geändert hat, als ihm klar wurde, dass es um die Fahrerlaubnis ging.


    Wobei man sich fragen kann, welches Risiko größer ist:

    a) die technisch zulässige Masse wird überschritten.

    b) man fährt mit einem Gespann, bei dem zulässige Masse größer ist, als nach Fahrerlaubnis zulässig, die tatsächliche Masse (die fahrerlaubnisrechtlich keine Rolle spielt) aber in dem Rahmen der Fahrerlaubnis bleibt.


    Mit Besitz derFahrerlaubnisse B/C/E, bzw. früher 2/3 ist das nur theoretisch wichtig.

    Fakten:

    Ich besitze einen - nun ungültig gemachten grauen Führerschein aus dem Jahr 1982, erweitert 1985.

    Dieser wurde wegen dem nach FeV Anlage 8e anstehenden Ablauf der Gültigkeit des o.a. Führerscheins in Führerkarte umgetauscht. Darin ist die Befristung auf ein Datum Ende Oktober eingetragen. Müsste hier die Befristung nicht auf den 18.01.2038 (18.01.2023 + 15 Jahre) lauten?


    Die erstmalige Befristung ist nach Anlage 8e in meinem Fall der 19.01.2023.

    Daran müsste sich die Frist der Verlängerung nach Satz 2 doch richten.


    Falls der Satz sehr wörtlich genommen wird (Gültigkeit eines bereits verlängerten Führerscheins) müssten alle nach dem 18.01.2013 erstmals ausgestellten Führerscheine (diese sind noch nicht verlängert) auch nicht lückenlos anschließen.


    Noch eine Frage zu

    BE 79.06 Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers

    3 500 kg übersteigt

    Das müssten doch Fahrzeuge der Klasse B, also nicht schwerer als 3500 kg, mit einem Anhänger schwerer als 3500 kg sein. Nach meinem Wissensstand sind das Anhänger die keine Zugkugelkupplung mehr haben dürfen. Welche Klasse B-Fahrzeuge besitzen die passende Zugvorrichtung?


    Dass ein entsprechender Anhänger eventuell nicht voll beladen werden dürfte soll hier mal keine Rolle spielen.

    Fakten:

    Max. zulässige Masse des Fahrzeugs: 2200 kg

    Max. zulässige Masse des Anhängers: 1300 kg

    Summe: 3500 kg, alles gut

    Eintrag im Fahrzeug"schein": + 90 kg bei Anhängerbetrieb

    was nun?


    In einem Gespräch mit einem Autobahnpolizisten zum Thema Masse + 90 kg bei Anhängerbetrieb in den Fzg. Papieren meinte dieser:

    "wegen den paar kg wird der Kollege schon nichts machen".

    Auf meinen Einwand, dass es dort doch um die Fahrerlaubnis geht, meinte er:

    "stimmt - da ich habe nichts gesagt."


    Als Besitzer der FS-Klassen BCE, ehemals 2 und 3, ist es für mich egal, aber es gibt ja auch junge Leute, die nur B haben.

    Und ja, wenn du schon mal dabei bist: mach dir doch gleich ein neues Typenschild. Rohling für 3€, Schlagzahlen, vorn rechts annieten, fertig.

    Wird das so einfach akzeptiert?

    Das sieht in meinen Auge nach einer Wunsch-Fahrgestellnummer, passend zu gerade vorhandenen Papieren, aus.

    Die Zugkugelkupplung hat keine Sicherung drin,das heisst,ich kann die Alpe Zugkugelkupplung einfach hochziehen, ohne das ich irgendwas drücken oder entriegeln muss,bei meinen vorherigen Hänger,musste ich seitlich einen Bolzen reindrücken,bevor ich den Hänger abkoppeln konnte.

    Ich verstehe das so, dass die Kupplung ungesichert auf auf der Zugkugel liegt.

    Da grenzt es an ein Wunder, dass der Anhänger noch nie während der Fahrt verloren ging.

    1900 kg + 90 kg + 1500 kg = 3490 kg < 3500 kg --> OK

    Sehr gute Rechnung (wegen der 90 kg). Damit bist du auf der ganz sicheren Seite.

    Ob die 90 kg aber wirklich hinzugerechnet werden müssen konnte ich nirgends finden.


    Gespräch mit einem Polizisten zu dem Thema +90 kg bei Anhängerbetrieb und jungen Leuten. Ich habe noch den Führerschein der Klassen 3 und 2:

    P: "Wegen diesen 90 kg wird sie schon kein Kollege belangen."

    I: "Es geht hier um die Fahrerlaubnis."

    P: "Stimmt, dann habe ich nichts gesagt."

    Momentan ist sie 3,10 m lang und 1,85 m breit, fertig soll sie 2,50 m x 1,50 m werden. Meine Kollegen sagen ich sei verrückt, so eine schöne Pritsche zu verschneiden. ;(

    Recht haben sie, die Kollegen!!!

    Ja, alles nicht so leicht. Deswegen habe ich auch u.a. den BE gemacht, damit ich da schon mal auf der sicheren Seite bin.

    Was wird eigentlich heute bei der Ausbildung zu BE gelehrt?


    Ich war mal der Meinung, dass den Anwärtern damit genau diese Fragen aus den relevanten Vorschriften nahegebracht werden.


    Ich habe mal BCE (aufbauend auf 3) gemacht. Da gab es 4 Wochen lang täglich je einen halben Tag Theorie und Praxis.

    Dann beginne ich mal mit der Auflösung:

    Das entscheidende Dokument ist die


    VERORDNUNG (EU) Nr. 1230/2012 DER KOMMISSIONvom 12. Dezember 2012


    und darin der Abschnitt


    2.7. Zusätzliche Anforderungen für Fahrzeuge, die einen Anhänger ziehen können
    2.7.1.(...)

    2.7.2. Unbeschadet der Anforderungen von Absatz 2.4 darf die technisch zulässige Achslast auf der (den) Hinterachse(n) um höchstens 15 % überschritten werden.

    2.7.2.1. Wird die technisch zulässige Achslast auf der (den) Hinterachse(n) um nicht mehr als 15 % überschritten, gelten die Anforderungen von Absatz 5.2 des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 458/2011 der Kommission ( 1 ).


    Hier nun die


    VERORDNUNG (EU) Nr. 458/2011 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2011


    AnHANG II


    Vorschriften für Fahrzeuge hinsichtlich der Montage der Reifen

    (...)

    5.2. Im Falle von Fahrzeugen der Klassen M 1 und N 1 , die für das Ziehen eines Anhängers ausgelegt sind, darf die zusätzliche Belastung an der Verbindungseinrichtung des Anhängers ein Überschreiten der größten zulässigen Tragfähigkeit der hinteren Reifen im Falle von Reifen der Klasse C1 um maximal 15 % verursachen. In diesem Fall muss das Fahrzeughandbuch klare Angaben und Hinweise über die im Anhängerbetrieb zulässige Fahrzeughöchstgeschwindigkeit (keinesfalls mehr als 100 km/h) und über den Reifendruck (mindestens 20 kPa (0,2 bar) über dem für die normale Verwendung ohne Anhänger empfohlenen Druck) enthalten.


    So, nun müsste alles klar sein.

    Bei Beton in Säcken steht ja sogar noch auf jedem Sack groß drauf was er wiegt. :kapitulier:

    Wenn auf dem Sack 25 kg steht, ist doch alles gut.

    Wenn es auf mehreren Säcken steht, dann müssen es doch ganz sicher 25 kg sein.

    Bei einem ungebremsten Anhänger sind doch 25 kg ein Klacks.


    Ach, das Gewicht der einzelnen Säcke muss zusammengezählt werden? Warum?


    Dann kommt ein Sack nach vorn und einer nach hinten. Dann ist das ausgeglichen, wie auf der Wippe.