Beiträge von UV351

    Momentan ist sie 3,10 m lang und 1,85 m breit, fertig soll sie 2,50 m x 1,50 m werden. Meine Kollegen sagen ich sei verrückt, so eine schöne Pritsche zu verschneiden. ;(

    Recht haben sie, die Kollegen!!!

    Ja, alles nicht so leicht. Deswegen habe ich auch u.a. den BE gemacht, damit ich da schon mal auf der sicheren Seite bin.

    Was wird eigentlich heute bei der Ausbildung zu BE gelehrt?


    Ich war mal der Meinung, dass den Anwärtern damit genau diese Fragen aus den relevanten Vorschriften nahegebracht werden.


    Ich habe mal BCE (aufbauend auf 3) gemacht. Da gab es 4 Wochen lang täglich je einen halben Tag Theorie und Praxis.

    Dann beginne ich mal mit der Auflösung:

    Das entscheidende Dokument ist die


    VERORDNUNG (EU) Nr. 1230/2012 DER KOMMISSIONvom 12. Dezember 2012


    und darin der Abschnitt


    2.7. Zusätzliche Anforderungen für Fahrzeuge, die einen Anhänger ziehen können
    2.7.1.(...)

    2.7.2. Unbeschadet der Anforderungen von Absatz 2.4 darf die technisch zulässige Achslast auf der (den) Hinterachse(n) um höchstens 15 % überschritten werden.

    2.7.2.1. Wird die technisch zulässige Achslast auf der (den) Hinterachse(n) um nicht mehr als 15 % überschritten, gelten die Anforderungen von Absatz 5.2 des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 458/2011 der Kommission ( 1 ).


    Hier nun die


    VERORDNUNG (EU) Nr. 458/2011 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2011


    AnHANG II


    Vorschriften für Fahrzeuge hinsichtlich der Montage der Reifen

    (...)

    5.2. Im Falle von Fahrzeugen der Klassen M 1 und N 1 , die für das Ziehen eines Anhängers ausgelegt sind, darf die zusätzliche Belastung an der Verbindungseinrichtung des Anhängers ein Überschreiten der größten zulässigen Tragfähigkeit der hinteren Reifen im Falle von Reifen der Klasse C1 um maximal 15 % verursachen. In diesem Fall muss das Fahrzeughandbuch klare Angaben und Hinweise über die im Anhängerbetrieb zulässige Fahrzeughöchstgeschwindigkeit (keinesfalls mehr als 100 km/h) und über den Reifendruck (mindestens 20 kPa (0,2 bar) über dem für die normale Verwendung ohne Anhänger empfohlenen Druck) enthalten.


    So, nun müsste alles klar sein.

    Bei Beton in Säcken steht ja sogar noch auf jedem Sack groß drauf was er wiegt. :kapitulier:

    Wenn auf dem Sack 25 kg steht, ist doch alles gut.

    Wenn es auf mehreren Säcken steht, dann müssen es doch ganz sicher 25 kg sein.

    Bei einem ungebremsten Anhänger sind doch 25 kg ein Klacks.


    Ach, das Gewicht der einzelnen Säcke muss zusammengezählt werden? Warum?


    Dann kommt ein Sack nach vorn und einer nach hinten. Dann ist das ausgeglichen, wie auf der Wippe.

    Kann ich verstehen.

    Wenn ich ein Problem habe, dann verlange ich auch eine schnelle Lödung.

    Ich kann nicht ewig warten. Was für eonen Sinn mact dann ein Forum.

    Der wesentliche Vorteil der Klasse 3 ist doch, dass man damit im Grunde fürs Leben gerüstet war.

    Kleiner Einwand:

    Man darf damit so ziemlich alles, was mit einem PKW geht, fahren. Ob man es kann, ist eine andere Sache.

    Ob die entsprechenden Kenntnisse zum Bewegen der von mir erwähnten Zugkombintionen erworben werden, steht auf einem anderen Blatt.

    Dazu habe ich folgende Gedanken:


    Als ich meinen Zahlen-Führerschein gemacht habe, wurde in der Fahrschule noch gelehrt, was man mit dem fahren darf.

    Ist das mit Umstellung auf die Buchstaben-Führerscheine entfallen? Oder warum wird hier so viel danach gefragt?


    Für mich zeigen diese Fragen ganz eindeutig, dass folgende Führerscheinregelung für die Zukunft die einzig wahre ist:

    B: PKW, kein Anhänger

    C: LKW, kein Anhänger (eventuell zwingend mit E gekoppelt)

    E: Anhänger


    Die Regelung, dass ungebremste Anhänger immer erlaubt sind, kann man eventuell noch nachvollziehen.

    Warum aber "schwere" Anhänger hinter "leichten" PKW problemlos gefahren werden können kann ich nicht nachvollziehen.

    Gibt es eine vergleichbare Regelung bei Klasse C eigentlich auch? Z.B. hinter einem 5t-LKW noch ein 7t-Anhänger, weil unter12t.


    Bei der Klasse 3 gab es auch solche Wahnsinnsgespanne:

    Zugmaschine zweiachsig 7,5t.

    Anhänger einachsig 10,5t.

    Gespanngewicht 18t.

    Fahrschule auf einem VW-Golf gemacht


    PS: Ich habe Klasse 3, dann BCE, übertragen in Klasse 2


    Und jetzt könnt ihr mir zerreißen.