Frage in die Runde:
Ist es zulässig die Rückfahrscheinwerfer des Zugfahrzeuges durch einstecken des 13 Pol Stecker zu deaktivieren ?
Die Zulässigkeit bei der NSL ist bekannt.
Tüv und Dekra konnten mir dazu nicht mehr sagen wie: Verboten ist es nicht explizit.... und wirklich auffallen würde es bei der HU ja auch nicht...
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Bei meinem e39 BMW schaltet die NSL und der Rückfahrscheinwerfer bei erkannten Anhänger ab.
AHK und E Satz angeblich Original BMW Nachrüstung.
Also sollte es auch zulässig sein.
Sinnvoll ist es auf jeden Fall.
Bei Suzuki haben wir die Abschaltung der NSL immer mit einem Öffner Relais realisiert.
Das Kabel zur NSL wurde durchtrennt und auf Klemme 85 und 30 gelegt, auf 86 ging es weiter zur Steckdose der AHK auf den NSL Pin, auf 87a wurde die NSL des Fahrzeuges angeschlossen. Das Relais darf aber nur einen geringen Spulenwiderstand haben damit dies funktioniert und war damals in den E-Sätzen dabei.
Genau so könnte man dies auch mit den RF Leuchten machen.
Bei moderneren Fahrzeugen könnte es aber sein dass es nicht ohne Störung der Elektronik geht.
LED Leuchten könnten auch ein Problem werden, die gab es damals noch nicht.
Was für ein Auto hast Du den und was für einen E-Satz?
Ansonsten schau mal bei http://www.Kupplung.de ob Du was passendes findest.