Alles anzeigenBleiben wir mal bei Hochdeutsch...
Wenn beide Fahrzeuge den Anhänger mit 100km/h ziehen sollen, dann darf der Anhänger max 2000kg zGG haben!
Sollte das zulässige zGG auch nur um 1kg überschritten werden, wirkt es sich IMMER gleich aus... die Geschwindigkeitsüberschreitung wird auf der Basis von 80km/h berechnet!!
Was der Händler da erzählt ist ganz klar FALSCH!
Für den T5 passt es nicht, weil er 2500kg mit 100km/h ziehen darf dank Gespann-Stabilisierung, aber der Ducato darf den Anhänger dann nur bis zu einem echten Gewicht von 2000kg bei 80km/h ziehen und niemals mit 100km/h auch nicht leer...
Vielen Dank für das schnelle Feedback von Euch beiden
Trotzdem verstehe ich es noch nicht ganz
Was mir nicht klar ist:
Das mit dem VW Bus konnte der Händler evtl nicht wissen, er hatte mich nur nach dem Leergewicht gefragt. Wobei er mich nach dem gewicht beim Buchstaben G gefragt hat, wenn ich das richtig interpretieren dann hätte er doch nach dem Gewicht in F1 bzw F2 fragen müssen, oder ?
Nach welcher Richtlinie errechnet sich nun der Wert, den der Hänger haben darf, damit ich mit dem T5 100 fahren darf ? Weil in dem betreffenden Satz wo das mit dem Tempo drinsteht ist ja keine Gewichtsangabe bzw ein Buchstaben oder eine Zahl für den Eintrag hinterlegt ?
Und warum darf der Ducato den Hänger nicht mit Tempo 100 ziehen? in dem Link steht doch
Zitat2. Andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,1 x Leergewicht/Zugfahrzeug