Der Anhänger war schon 2 mal für jeweils 2 Wochen beim Händler zur Nachbesserung, ohne dass der Fehler tatsächlich effektiv beseitigt wurde.
Ob es beim 3. Versuch dann besser läuft - da habe ich meine Zweifel.
Der Anhänger war schon 2 mal für jeweils 2 Wochen beim Händler zur Nachbesserung, ohne dass der Fehler tatsächlich effektiv beseitigt wurde.
Ob es beim 3. Versuch dann besser läuft - da habe ich meine Zweifel.
Wenn der Händler aber nichts findet - so scheint es zu sein - bleiben nur 2 Alternativen übrig:
Fehler selbst beheben
oder den Rechtsweg beschreiten, und das kann ewig dauern und kostet Nerven und evtl. auch Geld
Übrigens ist der Anhänger nicht neu, sondern vermutlich über ein Jahr alt - Beweislastumkehr der Gewährleistung gilt nicht mehr.
Und wie es bei Pongratz mit der Garantie aussieht weiß ich nicht, die waren pleite - existieren die weiterhin?
Die Beschreibung klingt leider ziemlich wirr, ich kann auch nicht völlig folgen.
Mit einer üblichen 70Ah Batterie, die voll geladen ist, kann man mindestens etwa 20 mal kippen.
Ein Fehler, der manchmal auftritt: die Autos liefern soviel Strom, dass die Sicherung rausfliegt und dann nicht mehr über die Steckdose geladen werden kann, weil das eine gemeinsame Zuleitung ist bei Aspöck (laden über Auto und über externes Ladegerät. Dann hilft es, das Laden übers Auto abzuklemmen, neue Sicherung rein und nur noch externes Gerät anschließen an die Ladesteckdose.
Ansonsten kenne ich betreffs aufladen keine Fehler, diese Elektrik Verkabelung ist normalerweise von Aspöck und wird von zig ´Herstellern verbaut. Ob Pongratz etwas anderes montiert weiß ich nicht.
Gegen Schlingern bzw. aufschaukeln mögen sie ein wenig helfen - gegen das nervige Hoppeln aber nicht.
Die Achse wird ja nicht weicher dadurch.
Weil das mW nur der Hersteller darf, bzw. falls nicht mehr lesbar ist darf man nicht einfach selbst neu anbringen, sonder muss "eigentlich" einen offiziellen Weg gehen
z.B, hier sinngemäß
Das hängt vom jeweiligen TÜV ab.
Grundsätzlich darf man die FIN auf keinen Fall "einfach so" selbst einschlagen, und man sieht, dass es nicht original ist.
Große Hersteller wie Pongratz machen das maschinell.
Nimm nach Möglichkeit keine 10 Zoll Räder, wenig Bodenfreiheit, die fallen in die Schlaglöcher rein und die Tragfähigkeit ist bei einem 1500 kg Anhänger am Limit, anders als bei 195/50 R 13.
Der große Meyer Einachser hat 2,70 x 1,50 m. Kippwinkel ist hier nicht so gut weil nur die kleine Hydraulik verbaut ist, anders als bei den Tandemkippern.
Gebraucht ist schwierig etwas Vernünftiges zu bekommen, da braucht man Glück.
Das System hat sich schlicht nicht auf dem Markt durchgesetzt, weder das ursprüngliche noch das neuere WeSt System.
Die Idee war damals nicht schlecht, weil noch sehr viele 7 pol Fahrzeuge unterwegs waren.
Alle Autohersteller setzten aber schon vor Jahrzehnten auf DIN Jaeger, damit war die Entscheidung getroffen.
Wenn du einen "gescheiten" nicht unterstellen kannst - ja, dann würde ich halt einen guten mieten.
Diese leichten Hüpfer sind okay für Grünschnitt und Ähnliches - aber eben nicht gedacht für einen Motorrad-Langstreckentransport.
Du bist gewichtsmäßig am Limit (Rampe, Stützrad wiegt ja auch, Motorradgewicht ohne Sprit? ), hast einen wenig stabilen Aufbau mit dem dünnen Boden und dazu beim Humbaur eine sehr kurze Deichsel - das ist nicht gut für die Fahreigenschaften.
Wie es in der Realität mit der Stützlast aussieht zeigt sich in der Praxis erst, wenn das Moped drauf steht - aufgrund der knappen Länge kannst du es vermutlich nicht verschieben, weil es nur eben so reinpasst. Und etwas Gewicht dazu packen geht schlecht wegen der Ablastung.
Grundsätzlich macht man eine Ablastung am besten vor der Zulassung - das bietet dir aber kein Baumarkt an.
Mach wie du meinst - gut finde ich den Plan aber nicht.
Die leichten ungebremsten mit Klappdeichsel sind für einen Motorradtransport wenig geeignet, falls es überhaupt drauf passt.
Mit der Zuladung bist du bei 400 kg GG schon im Grenzbereich.
Und diese Anhänger haben aus Gewichts- und Preisgründen eine sehr leichte einfache Bauart - das fängt bei den kleinen Ösen an und hört bei der dünnen Bodenplatte auf, die für Punktlast wenig geeignet ist.
Ich würde dieses Vorhaben daher bleiben lassen.
Mit einem stabilen ungebremsten geht das theoretisch, aber dann eben keine Hochkantlagerung möglich.
Und zur Klarstellung: die 100 km/h Regelung zählt im Grundsatz nur in Deutschland.
Plus 99 Euro Fracht allerdings.
Das Ding ist Baujahr 1968 - da wird es keine Rückfahrautomatik haben, zu alt.
Zündung und am besten auch die Beleuchtung ausschalten, Stecker raus, kurz warten etwa eine halbe Minute.
So, und wenn du jetzt die Zündung wieder einschaltest musst du die Assistenten trotzdem wieder von Hand aktivieren?
Das ist dann aber ziemlicher VW Software Murks.
Den Anhänger ganz gerade und waagrecht hinter dem Auto abstellen.
Dann großzügig ein Sprühöl wie z.B. das genannte Ballsitol rein, einige Zeit einwirken lassen, und zwar ohne dass Spannung drauf ist (Stützrad nicht runter drehen).
Wenn es dann immer noch nicht funktioniert, ist die Kupplung kaputt, dann musst sehen, wie sie mit Gewalt aufgeht (unten den Schnapper bewegen).
So arg alt kann sie nicht sein.
Da kann man nichts Allgemeines sagen:
das ist von Auto zu Auto sehr unterschiedlich, welche Assistenzsysteme im Anhängerbetrieb funktionieren und welche abgeschaltet werden.
Bei manchen Modellen kann man auch eingeben, dass nur ein Fahrradträger (oder anderer Träger) benutzt wird - dann funktionieren mehr Assistenten als im Anhängerbetrieb, solange der Stecker eingesteckt bleibt. Bei der nächsten Fahrt wird dann erneut gefragt.
Ist sie denn nicht hinten rechts, wie in dem Link von Hepp beschrieben?
Das beschreibt doch genau Saris Anhänger.
Saris sind doch keine Exoten, wundert mich dass der Prüfer solange suchen muss, wobei sonst eher vorne üblich ist.
Erklärung: bei den meisten Autos muss man nur auf den Wert F2 und die zul. Gesamtmasse des Anhängers achten.
Aber: es gibt einige PKW, bei denen gilt im Anhängerbetrieb ein etwas höheres GG des PKW, typisch sind +75 bis + 100 kg.
Ist das unter den Bemerkungen eingetragen, dann muss man mit diesem Wert rechnen, um 3500 kg nicht zu überschreiten.
da steht dann z.B. "bei Anh.betrieb: F1, F2 +75" oder so ähnlich
Bei manchen Autos ist nur die Hinterachslast im Anhängerbetrieb erhöht, das spielt dann keine Rolle für den FS.
Richtig, du darfst mit dem B mit diesem Auto einen 1500 kg Anhänger ziehen.
Das maximale Zuggewicht - wenn es überschritten wäre - hat nichts mit dem FS zu tun.
Einschränkung: du musst unten bei den Bemerkungen im Schein gucken, ob das Auto im Anhängerbetrieb ein höheres erlaubtes zul. GG aufweist. Bei manchen Wagen wird die maximale Stützlast dazu gerechnet.
Letzte Aktivität des Sigg-Kunden vor ziemlich genau einem Jahr, der wird das nicht mehr lesen.
Die AE ist die alte Peitz PAV SR 2,0, das passt auch zur Radbremse R234-76.
Das ist die Auflaufeinrichtung mit dem sehr kurzen Auflaufweg, schwierig einzustellen, erkennst du am kurzen Faltenbalg mit nur 2 Falten.
Der Anhänger ist sehr alt - mit dem Kauf von über 40 Jahre alten Anhängern tut man sich nur selten einen Gefallen: das bedeutet meistens viel Arbeit und es muss etliches teuer ersetzt werden - das relativiert oft den günstigen Kaufpreis.