Du brauchst keine ABE, die Anleitung reicht aus, hier ein link:
https://perfion.brinkgroup.eu:…0f37457c0149335a137c79993
Der Wert im Schein bei Ziffer 13 zählt, falls er niedriger ist als die Stützlast der Kupplung.
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Der Wert im Schein bei Ziffer 13 zählt, falls er niedriger ist als die Stützlast der Kupplung.
Das ist der Trend der Zeit, die nehmen das hie als eine Art Auskunft wahr.
Genau, nur bei einem Geländewagen wäre das theoretisch möglich wegen höherer Anhängelast - aber praktisch ist das fast ohne Relevanz.
Bei sehr schweren Anhängern scheitert es in der Regel am zu niedrigen Leergewicht des Autos.
Der sieht auf den Fotos gut aus, das Holz scheint durch die trockene Unterbringung auch noch in Ordnung zu sein.
So ein Westfalia war technisch wesentlich hochwertiger als ein Steely, kein Vergleich.
Aber er ist doch schon ziemlich alt (z.B. Achsgummis) - also würde ich auch so ca. 500 -600 Euro schätzen.
Mit den 100 Euro kannst du auf jeden Fall zufrieden sein.
Das Problem sind nicht die 400 kg, sondern die geringe Bodenfreiheit des Rasentraktors - bei 75 cm Höhe reichen 2,5 m Schienen auf keinen Fall, wenn es bisher schon knapp war.
Evtl. können gebogene Schienen und Ankippen das Problem entschärfen, ideal ist das nicht.
Naja.
Der Kunde hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch ggü. dem Verkäufer, also dem Händler, aus Gewährleistung.
Wenn der Anspruch gerechtfertigt ist, muss der Händler das ausbügeln - und er bekommt dann einen gewissen Betrag von seinem Lieferanten (Hersteller) ersetzt, oder auch Teile geliefert + Gutschrift für Arbeitszeit.
Stellt der Hersteller sich quer, so kann der Kunde trotzdem seine Rechte geltend machen - und der Händler wird dann irgendwann seine Konsequenzen ziehen, falls das öfter vorkommt.
Eduard ist sehr erfolgreich auf dem deutschen Markt die letzten Jahre.
Es gibt aber auch einige Händler, die diese Marke nicht mehr verkaufen.
Solange das Rohr stabil genug ist, dürfte das keine Probleme beim TÜV geben, etwas Ähnliches ist bei manchen Anhängern ab Werk verbaut.
Ohne Hülsen.
Wenn es ein Patentstecker ist, kann man den auch mit einem kleinen Schraubenzieher (Schraubendreher) drehen, falls die grüne Kappe nicht zur Hand ist.
Von vorne gesehen muss man ein bisschen nach links drehen (gegen Uhrzeigersinn), dann sollte er aufgehen.
Ungebremster Hochlader mit relativ hoher Plane ist fahrdynamisch das Schlechteste was es gibt, besonders leer bei Seitenwind.
Die Idee mit Wasserkanistern scheint mir noch am sinnvollsten zu sein, weil man bei Bedarf die Nutzlast schnell und einfach erhöhen kann.
Man muss nicht päpstlicher sein als der Papst und alle Vorschriften genauestens erfüllen.
Aber das hier ist nicht gut: Ladung null gesichert und auch massiv überladen, das sieht man einfach.
Ein relativ neuer Anhänger sollte Kompaktlager haben, da wird nichts mehr gefettet.
Eben gelesen dass er die Verschlüsse schon selbst getauscht hat.
Ja, dann ist es in der Tat vorbei mit Garantie oder Gewährleistung.
Man soll die Ladung sichern, dann fällt auch nichts raus, klar.
Trotzdem sind Verschlüsse, die nicht halten, großer Murks und das dürfte auch bei einer Billigversion nicht sein, zumindest müsste dann umgehend die Produktion umgestellt werden.
Wir werden sehen, was Eduard dazu sagt, notfalls muss der Händler ran und die Kosten alleine tragen, auch wenn Eduard sich quer stellen sollte.
Man darf direkt an der Achse genauso wenig schweißen wie an einer Rundrohr-Zugdeichsel, damit ist die Achse wohl Schrott.
Eine Achse ist immer bauartgeprüft bei einem zulassungsfähigen Anhänger.
Oder habt ihr nur an einem separaten Halter geschweißt?
Du hast den ersten schwierigen Schritt geschafft, eine Vollabnahme ist bei einem ungebremsten Anhänger normalerweise kein Problem.
Altes Kennzeichen ist nicht bekannt, Abmeldung schon lange her?
Da weiß ich nicht, wie der TÜV das Baujahr beurteilt, weil z.B. die Nebelschlussleuchte bei den ganz alten nicht vorhanden sein muss.
Anderen TÜV aufsuchen, der Vollabnahmen machen darf.
Am Deichselrohr selbst darf man nicht schweißen. an allem was nicht bauartgeprüft ist grundsätzlich schon meines Wissens, wobei ich z.B. betreffend den Rahmen schon unterschiedliches gehört habe.
Dann war der Prüfer vielleicht noch auf einem sehr alten Stand.
Vor vielen, vielen Jahren durfte der 10 % Zuschlag bei der Tragfähigkeit nicht berücksichtigt werden, die Verordnung wurde aber schon vor etlichen Jahren geändert. Der Passus dazu wurde entfernt.
Wenn die Platte nach Jahren fertig ist, dann kriegt man sehr wahrscheinlich auch Schrauben nicht mehr normal gelöst, sondern muss sie abflexen oder sonst mit Gewalt entfernen - kein Vorteil ggü. Nieten.
Ist schon zeitaufwendig.
Doofe Frage: darf man sich solch einen Träger selbst zusammen schweißen?
Sonst brauchen Anbauteile fast immer ein Prüfzeichen/Zulassung.
Eine Dachlast ist erlaubt, das ist mir klar.
Wenn Du genau genug guckst, wirst Du solche Stellen auch an sehr vielen anderen Kippern oder Anhängern finden.
Das ist - für mich - kein Mangel, sondern eine optische Sache, die bei einem Nutzfahrzeug keine Rolle spielen sollte.
Bei einem Auto mit Metallic-Lackierung würde ich das anders sehen, aber hier ist der Nutzen nicht beeinträchtigt, da wird nichts weg rosten auch in Zukunft, die Funktion bleibt gegeben.
Man kann die Stellen nachbehandeln - aber einen neuen Anhänger wirst nicht bekommen, zumal der wahrscheinlich auch nicht "besser" wäre.