Im heutigen Telefonat kam nun heraus, dass es sich um einen Umbau eines Adria-Wohnwagen handelt.
Ein Vertrag ist eine zweiseitige, gleichlautende Willenserklärung. ( 1. Lehrjahr kaufmannische Ausbildung, keine Rechtsberatung )
Entspricht der Gegenstand des Vertrages nicht der zweiseitigen, gleichlautenden Willenserklärung; .... ist kein Vertrag zustande gekommen.
( auch 1. Lehrjahr kaufmannische Ausbildung, auch keine Rechtsberatung )
Darauf würde ich persönlich den Verkäufer hinweisen und das Ding nicht abnehmen.
Bei Ebay ist der Verkäufer zu richtigen Angaben verpflichtet.
Manfred
Ich bin ein echter ebay-Fan, mache immer nach bestem Wissen vollständige Angaben, erziele für meine gebrauchten Dinge im Vergleich (fast) immer sehr hohe Preise und bekomme dazu auch noch super Bewertungen. Die Super Bewertungen ziehen dann wieder gute Preise für die folgenden Artikel nach sich usw. usw. usw. ...... es lohnt sich, da fair und ehrlich zu sein.
Falsche Angaben ziehen nur Probleme, schlechte Bewertungen und miese Preise nach sich.