Beiträge von rower

    Mein 3ér hat 322,. Mark gekostet, mein Einser 85,- ....... damals :biggrins:


    Mein Sohn hat letzte Woche das E zum B gemacht .....
    Behördlich :Sehtest, Antrag, Prüfgebühren ..... = knapp 150,-
    Fahrschule:
    Grundgebühr,
    Pflicht : 3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Nacht,
    und dann : 3 x Übungsfahrten durch die Stadt, einparken und ... und ... und
    und noch 1 Spezielle Prüfungs-Vorbereitungs-Übungsfahrt, als der Prüfer mit seinen "Macken" bekannt war
    und dann die Prüfungsfahrt.


    Ist ne Fahrschule mit 8 Fahrlehrern und so schnell ( so wenig Fahrstunden ) wie mein Sohn hat es da bisher noch keiner gemacht.


    Und schon waren knappe 800,- Euros versenkt ; ..... o.k. , ist Hamburg, also nicht die billigste Gegend.


    Aber unter 600,- kommt man wohl kaum weg.



    Manfred

    J
    Schweden: Ungebremste gespanne wo das zgg vom Anhänger mehr als die hälfte vom Leergewicht vom Auto beträgt Maximal 40km/h!!!!!!!


    Jammer nicht rum :rolleyes:
    Freue dich, dass er die Hälfte wiegen darf :biggrins:
    "Früher" lag die Grenze bei einem Sechstel :shocked:


    Und das bei der Verkehrsdichte, den Geschwindigkeitsbeschränkungen und der entspannten Fahrerei dort oben. :rolleyes:


    Es geht noch regelungswütiger als in Deutschland; auch wenn man das nicht glauben mag.



    Manfred

    Viele der Z412ér haben einen geschraubten Pressblechkasten mit geschobener Schwinge ....
    Da gibt es nicht so einfach eine Plug and Play Achse aus dem Zubehörmarkt.


    Ein Umbau ist aber möglich .


    Manfred

    Der : http://www.hahn-anhaenger.de/2…RahmenbauMusterBilder.pdf ist vielleicht interessant.


    Vor so ca. 8 bis 10 Jahren oder so war der preislich und von der Qualität her durchaus o.k.
    Wir wollten damals den Eriba-Pan eines Freundes auf ein stabiles und höheres Fahrwerk setzen zum anhängen an einen Landy 109.
    Hat sich zerschlagen wegen total rottem Stahlrahmen des Eriba.
    War damals vertretbar teurer als Eigenbau nach dem Motto: "dafür mache ich mir nicht die Arbeit"


    Manfred

    Im heutigen Telefonat kam nun heraus, dass es sich um einen Umbau eines Adria-Wohnwagen handelt.



    Ein Vertrag ist eine zweiseitige, gleichlautende Willenserklärung. ( 1. Lehrjahr kaufmannische Ausbildung, keine Rechtsberatung )


    Entspricht der Gegenstand des Vertrages nicht der zweiseitigen, gleichlautenden Willenserklärung; .... ist kein Vertrag zustande gekommen.
    ( auch 1. Lehrjahr kaufmannische Ausbildung, auch keine Rechtsberatung )


    Darauf würde ich persönlich den Verkäufer hinweisen und das Ding nicht abnehmen.
    Bei Ebay ist der Verkäufer zu richtigen Angaben verpflichtet.



    Manfred





    Ich bin ein echter ebay-Fan, mache immer nach bestem Wissen vollständige Angaben, erziele für meine gebrauchten Dinge im Vergleich (fast) immer sehr hohe Preise und bekomme dazu auch noch super Bewertungen. Die Super Bewertungen ziehen dann wieder gute Preise für die folgenden Artikel nach sich usw. usw. usw. ...... es lohnt sich, da fair und ehrlich zu sein.


    Falsche Angaben ziehen nur Probleme, schlechte Bewertungen und miese Preise nach sich.

    was komisch aussieht sind die Achsen, rund ist ok, dürften Drehstabachsen sein, aber diese Halter die da innen noch drann sind hab ich noch nie gesehen


    Gruß Mani


    Sieht aus wie die alte Alko-Schräglenkerachse ..... aufwendig gebaut und teuer und deshalb nur selten bei richtig teuren Wohnwagen verbaut.
    Ich habe die ein einziges mal nur "von unten" gesehen; .... so freiliegend von oben noch nicht ( war ein Wohnwagen drauf ;) ) Deshalb: leichter Vorbehalt hinsichtlich eines Irrtums.


    Ein früher Vorgänger der später entwickelten "Gummiachsen" mit dem Knick in der Mitte.


    Manfred

    Ja, und das Interessante dabei ist, dass die Verkäufer meist nur einen Euro für den Schrott haben wollen; ......
    und die Käufer sich darum "prügeln", wer das meiste Geld für den Schrott ausgeben darf.


    :biggrins:
    Manfred

    Wenn man den Stema-850 mit den "üblichen billigen" 750 Kg-Anhängern vergleicht ( Koch ist kein "Billiganhänger" ); .... fällt doch die im Vergleich robuste Bauweise auf.
    Er ist ja für nur 100 Kg mehr ausgelegt; ... und für diese 100 Kg mehr ist er aber erheblich stabiler aufgebaut.
    Und als gebremster 100-Km/h Anhänger kann er mit nahezu jedem heute üblichen PKW dieses Tempo auch nutzen.


    Ich bin kein Stema-Fan: .... aber ich sehe den "850ér" als bessere Alternative in der 750ér Klasse.



    Manfred


    Der TÜV-Mensch hat gesagt, ich muß mir bei einer Werkstatt, die dazu berechtigt ist, eine FG-Nummer einschlagen lassen.
    Muß das sein oder wieso brauche ich das jetzt nach 22 Jahren?
    Mir kommt das schon komisch vor...


    Da ist nix komisch dran: .... die "FIN" muss sein und es ist nicht die Schuld des jetzigen Prüfers, dass die vorigen Prüfer nicht darauf geachtet haben.


    Das mit der "berechtigten Werkstatt" musste er als "Offizieller" so sagen.


    Schlagzahlen hat fast jede Schlosserei und so weiter ......


    Wenn Du dich mit Drahtbürste, Hammer und Schlagzahlen bewaffnet aber selbst auf die Suche nach der "FIN" machst; ... kannst Du die auch selbst vorne rechts am Rahmen finden ;)


    Schlagzahlen gibt es auch für 10,- Euronen oder so in der Bucht; ... für eine "Suche" reicht die Qualität locker aus.


    Manfred

    Das Sonntagsfahrverbot ist nicht an den Zulassungsstatus des Anhängers gebunden; .... sondern an die Nutzung.


    Der Bootstransport zu Freizeitzwecken auf einem normalen Anhänger ist erlaubt ....
    der Möbeltransport in einem versteuerten Pferdeanhänger ist verboten.


    Ein leerer normaler Anhänger kann zu einem gerichtlichen Klärungsbedarf führen .... ein leerer als Bootsanhänger zugelassener Anhänger "geht durch"


    Und dann kommt es auch noch darauf an; .... ob der LKW privat oder gewerblich zugelassen ist.


    Zugelassen sind nämlich nur private Fahrten zu Sportzwecken; .... wobei eine private Zulassung des Zugfahrzeuges ungemein hilfreich ist.


    Der gewerbliche Transport von Booten auf als Bootsanhänger zugelassenen Anhängern auch zu Sportzwecken fällt eindeutig unter das Sonntagsfahrverbot.


    Es wäre ja zu einfach gewesen, das Sonntagsfahrverbot für LKW bis 3,5 to mit Anhängern grundsätzlich aufzuheben.


    Manfred