Beiträge von rower

    Ja, ich weiß ;)


    Aber der "ecuril" hat doch geschrieben, dass er "es aufgibt" :biggrins:


    Und da dache ich mir halt so : wenn er sein Wort hält mit dem Aufgeben; .... habe ich "das letzte Wort". .... oder so :weglach:


    Versprochen ist versprochen; ...... oder :cool:




    In Wirklichkeit wollte ich aber als zusätzliche Person die Richtigkeit der allgemein anerkannten Regeln "untermauern". :biggrins:



    Manfred

    N8
    ..ich geb´s auf.


    Und das ist auch gut so; ...... weil Du bisher einen ziemlichen Unsinn geschrieben hast.


    750 Kg gehen immer !!!


    Steht auch in dem Text, den du zitiert hast :


    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).


    Und da steht eindeutig "oder" und keinesfalls "und" !!!


    wie du fälschlicherweise behauptest:


    GG des Zuges darf 3500 kg nicht überschreiten, und nicht das was Du interpretierst.
    Da steht nicht ODER, sonder UND ....Du kennst die Unterschiede ?


    Du kennst die Unterschiede ?


    Und jetzt das Zitat einmal so getrennt, dass man es zweifelsfrei interpretieren kann:



    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz .......
    .
    .
    (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ...........
    .
    .
    oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).



    Und da sieht man dann, wie wichtig es ist, dass dort ein "oder" steht .







    Manfred




    Analog: Hast schonmal nen Anhänger mit Saisonkennzeichen gesehen? ;)


    Ich ja : ...... ein Motorrad-Trailer und 2 Wohnwagen :biggrins:



    Aber es geht noch "bekloppter" :


    ich kenne da den Vater eines Freundes meines Sohnes; ....
    der hat nen Bootstrailer mit "grüner Nummer" .... zahlt also keine Steuern ;)
    hat aber den Trailer versichert ( Haftpflicht, das ganze Jahr ! :( ist ja auch sinnvoll, würde ich auch machen.
    Und der meldet den Trailer über den Winter ab :weglach:


    Vorteil ??????? ........ Nachteil : Lauferei und Gebühren 2 mal im Jahr.


    Aber sonst ist der nicht so doof : ..... ist Kapitän A6 und arbeitet als Gutachter für Schiffszulassungen .



    Also : alles, was man sich vorstellen kann, scheint auch möglich zu sein und wird auch gemacht.



    :biggrins::biggrins:
    Manfred


    Wie du siehst sind die Aussagen immer anderes, zumal ich in Flensburg beim TÜV angerufen habe wo mein Combi-Camp mehrmals TÜV bekommen hat, wo man mir ebenfalls sagte das die Deichsel keine Nr. hat.



    Wobei man bedenken muss, dass die Flensburger als "Halbdänen" natürlich wissen, dass die Dänen bei ihren Combi-Camps keine Nr. in die Deichsel eingeschlagen haben.

    Da fällt es leicht, die fehlende Nr. zu tolerieren.

    Es ist immer eine sinnvolle Option, es auch einmal bei einem anderen TÜV zu versuchen.


    Manfred

    Beim TÜV war ich schon und dort wurde mir gesagt , daß ein kleinerer Raddurchmesser für die Radbremse kein Problem darstellen würde.



    Warum fragst Du den Hersteller, wenn der TÜV schon sein o.K. gibt.
    Oder wollte der Tüv-Mensch das so ?

    Hersteller "zicken" da schon mal rum; ...
    wegen der Produkthaftpflicht können die auch nicht wirklich anders, wenn sie die gewünschte Rad-Reifen-Kombi nicht in ihren Standard-Unterlagen haben.

    Manfred

    Was die Feder angeht: ich nehme an das es so eine Art Spannfeder ist die beim tätigen des Handbremshebels die Bremse unter Spannung hält und muss mit dem Hauptgestänge verbunden sein um es nach vorne zu ziehen .



    Jupp, dazu ist die Feder da ...... und vor allem dient sie dabei zur Aufrechterhaltung der Funktion der Handbremse, wenn der Hänger rückwärts rollt ( Rüfa )

    Aber so, wie die eingebaut ist, kann ich eine Federwirkung der Druckfeder auf das Gestänge nicht erkennen .....
    weil das Gestänge der Handbremse unmittelbar am Gestänge zu der Radbremse "zieht" ... und nicht über die Feder am Gestänge "zieht".

    Deshalb : längeres Gestänge der Handbremse nehmen und die Feder "umdrehen"



    Aber : manchmal ist alles auch ganz anders :confused:

    Manfred

    Bei ALKO Radbremsen so einstellen, dass sich die Bremsseile beim Anziehen der Handbremse ca 8 bis 10 mm ausziehen lassen ......

    dann das Gestänge kontrollieren und ggf. nachstellen : .....
    normal aber nicht mehr nötig, ..... wenn der Hängerhersteller sauber gearbeitet hat.

    Manfred


    wie is jetzt die definition von "fest verbunden"?


    Wenn man Werkzeug braucht, um es abzubauen; ist es "fest verbunden".


    Eine Schraube mit Flügelmutter ist ohne Werkzeug zu lösen und deshalb nicht fest verbunden.
    Auch, wenn man zum Lösen der Flügelmutter eine Zange braucht: weil der bestimmungsgemäße Gebrauch einer Flügelmutter der werkzeuglose Gebrauch ist.


    Auch die Befestigung mit einem Spannschloss ist nicht fest verbunden; .. und das sogar, wenn man zur Lösung des Spannschlosses ein Werkzeug braucht.
    Sonst wären derart gesicherte schwere Baumaschinen auf einem Tieflader keine Ladung, sondern Bauteil des Tiefladers. :biggrins:


    Manfred

    Wo steht in den Papieren eigenlich, wie hoch die Bordwände / Seitenwände sein sollen/müssen/dürfen.
    Kann ja schon mal passieren, dass die "erneuerten" Bordwände nicht das exakt gleiche Maß haben wie das original. ;)
    2 Meter hohe Bordwände an einem offenen Anhänger ist ein auch Anhänger "offener Kasten".
    Ich würde den aber oben mit einer Platte verschließen, weil der Anhänger nur mit einer Plane oben drauf sonst so "wackelig" ist. Verbesserung der Stabilität ;).


    Ob man mit so einer "Stabilisierungsplatte" oben auf den Anhänger zum TÜV muss, solange der Anhänger von den Maßen her nicht größer als in den Papieren ist ? .... ;)


    Manfred

    PKW oder PKW-Kombi ?


    Beim PKW-Kombi muss mit gewerblicher Zulassung über 2800 Kg bis 3500 Kg mindestens ein Fahrtenbuch geführt werden, wenn kein FS vorhanden ist.


    ( Bin mir grad nicht sicher, ob das auch schon für reine PKW gilt )


    Hat unseren Kurier eine richtige Stange Geld gekostet, als er mit seinem Ford-Transit mit PKW-Kombi-Zulassung und 3,2 to ZGG in Bayern "erwischt" wurde.


    Hatte schon über 45 Jahre den Führerschein und sich nicht für die neueren gesetzlichen Bestimmungen interessiert : ..... ist doch ein PKW (Kombi )



    Manfred

    Die Sache ob der wagen nun 1000kg ziehen darf oder nicht, hat Fahrerlaubnistechnich keine relevanz.



    Einspruch:

    Leerer Hänger mit tatsächlich 300Kg und zGG 1000 Kg geht an einem Fahrzeug mit zul. Anhängelast 999 Kg mit "B" auf keinen Fall.

    Was aber geht: Toyota RAV4, zGG 1940 Kg und leer 1520 Kg ( zul. Anhängelast 1700 Kg ) mit einem 6,2-Meter-Wohnwagen und zGG 1500 Kg mit Antischlinger mit 100 Sachen über die Autobahn.
    Dafür braucht man nur "B" : ...... ein absoluter Schwachsinn, das Ganze.

    Mit meinen Terrano II ( zGG 2510 Kg ) durfte er aber mit "B" keinen leeren 1000-Kg Anhänger ziehen.

    Aber nun hat er ja "BE" ;)

    Manfred

    Mein 3ér hat 322,. Mark gekostet, mein Einser 85,- ....... damals :biggrins:


    Mein Sohn hat letzte Woche das E zum B gemacht .....
    Behördlich :Sehtest, Antrag, Prüfgebühren ..... = knapp 150,-
    Fahrschule:
    Grundgebühr,
    Pflicht : 3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Nacht,
    und dann : 3 x Übungsfahrten durch die Stadt, einparken und ... und ... und
    und noch 1 Spezielle Prüfungs-Vorbereitungs-Übungsfahrt, als der Prüfer mit seinen "Macken" bekannt war
    und dann die Prüfungsfahrt.


    Ist ne Fahrschule mit 8 Fahrlehrern und so schnell ( so wenig Fahrstunden ) wie mein Sohn hat es da bisher noch keiner gemacht.


    Und schon waren knappe 800,- Euros versenkt ; ..... o.k. , ist Hamburg, also nicht die billigste Gegend.


    Aber unter 600,- kommt man wohl kaum weg.



    Manfred

    J
    Schweden: Ungebremste gespanne wo das zgg vom Anhänger mehr als die hälfte vom Leergewicht vom Auto beträgt Maximal 40km/h!!!!!!!


    Jammer nicht rum :rolleyes:
    Freue dich, dass er die Hälfte wiegen darf :biggrins:
    "Früher" lag die Grenze bei einem Sechstel :shocked:


    Und das bei der Verkehrsdichte, den Geschwindigkeitsbeschränkungen und der entspannten Fahrerei dort oben. :rolleyes:


    Es geht noch regelungswütiger als in Deutschland; auch wenn man das nicht glauben mag.



    Manfred

    Viele der Z412ér haben einen geschraubten Pressblechkasten mit geschobener Schwinge ....
    Da gibt es nicht so einfach eine Plug and Play Achse aus dem Zubehörmarkt.


    Ein Umbau ist aber möglich .


    Manfred