Beiträge von rower

    Na ja :


    die Frage war wohl, ob man sich darauf verlassen kann, dass die dänische Rennleitung die Gesetze und Vorschriften auch kennt ......
    oder ob es da genau solche "Hohlbratzen" wie bei der deutschen Rennleitung gibt, die als "Rennleiter" die eigenen Vorschriften nicht kennen
    und ihrerseits gesetzeswidrig die Weiterfahrt mit dem "B"-Schein unterbinden.



    Manfred

    Da kannst du das Stützrad "einfach so" anschrauben ( weil: die Löcher sind dazu da ) und es ist nicht eintragungsplichtig.


    Es wird auch nicht eingetragen: es sei denn, du gehst zum TÜV, bestichst die mit Geld und bittest um Eintragung eines Bauteiles,
    dass die mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch nie eingetragen haben.
    Aber gegen Geld werden die dir auch das Stützrad eintragen, wenn du darauf bestehst. :biggrins:


    Anhänger mit einer eingetragenen Stützlast von über 50 Kg müssen zwingend mit einem Stützrad ausgerüstet sein; .....
    und ich habe noch niiiieee einen solchen Anhänger mit einem eingetragenen Stützrad gesehen.


    Manfred


    An dieser stelle die frage ob das geht und ob die Deichsel wirklich einfach nur "eingeklemmt" ist (mit einem Bügel)?


    -Der Klemmbock richtung Achse mach mir sorgen. Ich weiß nicht mal wie ich es Zeichnen Sol.
    Ist in der Deichsel ein Loch (Quer? für Scheerstift?) und das wird dann mit dem Klemmbock verschraubt?


    Die Deichsel wird wirklich einfach nur mit einem Bügel "eingeklemmt" .
    Auch hinten braucht die Deichsel einfach nur mit einem Bügel "eingeklemmt" werden; ... ohne "Scheerstift"
    Es gibt auch keine Vorschrift, dass die Deichsel mit der Achse verbunden sein muss.
    2 Klemmbügel reichen: es muss alles nur sauber und stabil genug ausgeführt sein.



    Manfred

    er hätte keinen TÜV bekommen weil die Betriebsbremse (ACHTUNG) auf dem
    Rollenprüfstand rechts zu links 30 70 zu stark unterschiedlich wäre, Handbremse wäre lauft Prüfstand OK.


    Mir erschließt sich gerade nicht, wie Handbremse und Betriebsbremse bei einem üblichen auflaufgebremsten Anhänger verschiedene Werte Haben können.


    Oder war mit "Handbremse OK" gemeint, dass da 30/70 akzeptiert werden; .... bei der "Betriebsbremse" aber nicht ?


    Die Anhänger-Bremsenprüfung läuft beim TÜV-Hamburg auch auf dem Rollenprüfstand wie von Mani beschrieben.
    Wobei der "Blaukittel" mir sagte, dass die Prüfung der "Betriebsbremse" keine wirklich verwertbaren Werte auswerfe,
    sondern eher der Prüfung der Gesamtfunktion als solche und da insbesondere der AE diene, wenn die Werte der "Handbremse" für eine "Betriebsbremse" OK sind.



    Manfred

    Also; ..... mal in Kurzform :



    mit meinem Wohnwagen war ich zuerst beim TÜV und dann bei der Zulassungstelle ..... und danach stand in der Zulassung: Höchstgeschwindigkeit 100 Km/h
    Dazu gab es für Geld bei der Zulassungsstelle das 100 Km/h-Schild und dann durfte ich mit dem Ding 100 fahren.


    Manfred
















































    Und in der Langform: ......
    standen da auch noch die Bedingungen, unter welchen Umständen : ABS, Leergewicht des Zugfahrzeuges, Reifenalter max. 6 Jahre :super:



    Aber in der Kurzform stand da wörtlich in der Zulassung: Höchstgeschwindigkeit 100 Km/h :tongue: :biggrins:

    Na jaaaa : ..... wenn in der Zulassung steht ...... "Höchstgeschwindigkeit 100 km/h" ....... wird er wohl schon mal beim TÜV gewesen sein.


    Aber: ..... "100" fahren geht trotzdem nicht ohne Schild .:police:



    Manfred

    Sorry, aber was ist das für Schmarrn. Wenn bei deinem Elefantenrollschuh im Fz-Schein 600 kg Anhängelast stehen, ist es egal, ob du die mit 5, 25, 50, 80 oder 100 km/h ziehst. Mehr als diese 600 kg sind nicht zugelassen für den Hobel.



    Und was ist das hier jetzt für ein Oberschmarrn :confused: :


    mit dem Cuore dar man ganz klar mit einem 1200-Kg-Anhänger 80 Km/h fahren: "BE" vorausgesetzt und nicht nicht mehr als bis zum tatsächlichen Gesamtgewicht von 600 Kg beladen.
    Ob es Sinn macht, mit so geringer Zuladung zu fahren, sei dahingestellt : ..... aber man darf es.


    Und mit einem gebremsten 600 Kg-Hängerchen (zGG) darf der Cuore dann halt "100" fahren.



    Manfred


    Jepp: .... klar ist, dass das ein offenslchtlicher Mangel ist.


    Nach BGB und HGB sind offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen: unverzüglich heißt ... ohne schuldhaftes Zögern = sofort !
    Sonst ist die Mängelrüge nach BGB und HGB wirkungslos, weil durch schuldhaftes Zögern zu spät : nachzulesen im Gesetzestext.


    Ob man da einen Richter findet, der eine Mängelrüge bezüglich der offensichtlich sofort erkennbaren falschen Maße
    nach einer bereits bereits begonnenen Zerlegung des Anhängers als unverzüglich anerkennt, mag jeder für sich entscheiden.


    Ich jedenfalls würde dem bereits vorlorenem "schlechten Geld" jetzt nicht noch das "gute Geld" für den Rechtsanwalt hinterherwerfen.


    Der desolate Zustand des Hängers wurde nach meiner Meinung in Ebay hinreichend beschrieben.
    "Rost" am Aluanhänger muss man "hinnehmen" oder hinterfragen, der Unfallschaden wurde genannt und der Anhänger eindeutig als Bastlerobjekt beschrieben.
    Wer kein Bastlerobjekt kaufen will, sollte auch kein Bastlerobjekt kaufen und sich dann darüber beklagen, dass er ein Bastlerobjekt erstanden hat.


    Wenn man also schon "ins Klo gegriffen hat", Zähne zusammenbeißen, Augen zu ..... und durch.


    Ist mir vor vielen Jahren auch schon mal passiert und ich habe das Geld in die Reparatur des Objektes der Begierde gesteckt, statt es dem Anwalt zu geben und die Nerven sinnlos zu ruinieren.


    Man kann den Verkäufer natürlich "unter Druck" setzen .... und hoffen, dass es wirkt.

    Manfred

    "ungebremst" kannst du Rädermäßig "machen, was du willst" .... bzw. was technisch möglich ist.


    Alternativ: mit TÜV sprechen
    AE festsetzen, auf 750 Kg ablasten, Bremse drin lassen und nur noch als Handbremse betreiben :
    ist dann ein "ungebremster " mit Handbremse :super:


    Als Off-Road-Anhänger nicht die schlechteste Lösung :biggrins:


    Und wenn die Achse noch in Ordnung ist, auch nicht die teuerste.


    Alternativ kann man auch die AE festsetzen und die Bremse ausbauen zum ungebremsen Anhänger.


    Aber immer mit dem TÜV absprechen.



    Manfred

    Irgend ein zu den Spurplatten gehörendes Gutachten brauchst du aber schon, sonst trägt dir das normalerweise keiner mehr ein.
    Das muss aber nicht unbedingt ein zum Anhänger gehörendes Gutachen sein.


    Manfred

    Beim Wohnwagen sind die Dinger aber gleich dran und da wird die Gesamtlänge mit Griffen gemessen. :belehr:
    Das ist schon etwas ganz anderes.
    Wenn sich die Länge ändert, muss die neue Länge in den Papieren eingetragen werden. :cool:


    Macht der TÜV doch immer, wenn er eine AHK einträgt : ..... de werden immer die Maße in den Papieren geändert :biggrins:
    Oder hat etwa schon mal einer ne AHK eingetragen bekommen, .... ohne dass die Länge in den Papieren geändert wurde ? :duck:



    Aber nun mal im Ernst : "schraub se hin und fertig" ...... ( wie Mani sagen würde ) :rolleyes::super::biggrins:


    Oder : fahr mal zum Tüv umd bitte die, die Griff und die geänderte Länge einzutragen ..... ;)
    und erzähle uns dann; .... wie die geguggt haben :biggrins:


    Manfred

    also mit ohne Werkzeug lösen kann ich dir nicht recht geben.


    Ja und nein :


    Nein: übliche Verbindungsmittel und übliches Werkzeug ( Schraube und Mutter + Schraubenschlüssel )
    da gibt es unter Umständen Diskussionsbedarf mit der "Rennleitung" wegen "festverbunden",
    obwohl es ja eigentlich die perfekte Ladungssicherung ist: kraft- und formschlüssig.:biggrins:
    Wenn die Rennleitung "kassieren will; ... ist es doch fest verbunden.


    Ja: Ladungssicherung durch Zurrmittel und deren spezielles Werkzeug ist diskussionsfrei "Ladung".
    ( Spannschloß mit Werkzeug ist Ladungssicherung )


    Manfred

    Woodstock .... da war ich nochzu jung:(
    Aber Fehmarn .... da war ich live dabei :biggrins:


    Ach ja, das mit dem Rauchen; .... nach dem 8. bis 12 Mal hat es geklappt : ist jetzt 35 Jahre her :super:


    Ging mit enem Trick leichter, als gedacht : ich habe die ersten ca 10 Jahre jede Mark gespart, die ich nicht verrauchte :
    und von der Knete habe ich mir dann all so Dinge gekauft, die ich mir sonst nicht leisten konnte ....
    oder die so unvernünftig waren wie das Rauchen, aber mehr Spaß machten.


    Da wollte ich einfach nicht mehr rauchen.


    Manfred

    Hallo Mani "derglonntaler" :


    VW-Crafter 50, 5,0 to zGG, leer laut Schein 2.736 Kg, zul. Anhängelast 3,5 to.


    Mit meinem alten 3ér durfte ich da ja den 3,5 to Tandem ziehen.


    Darf ich das mit meinem vom 3ér auf C1E umgeschriebenen Schein auch noch ?
    ( Mit dem alten 3ér durfte ich ja bis gesamt 18,75 to; ... mit dem C1E "nur" noch bis 12 to Zug-Gesamtgewicht. )


    Ist tricky, sonst würde ich die Frage nicht stellen :cool:
    Und, .... weißt Du das, ohne in die Gesetze zu sehen :duck:


    :biggrins:
    Manfred

    sorry, aber dein projekt wird unter diesen vorraussetzungen nie zu realisieren sein.


    und b schein 1,5t anhänger?? hab ich was verpasst?


    Warum nicht ?


    Mit dem "richtigen" Motor und der "richtigen" Ausstattung hat der ein Leergewicht von gut 1500 Kg und ein zGG von knapp unter 2000 Kg.
    Dann passt es schon.


    Manfred