...die meter fehlen im innenraum.
der hänger wurde mir mit den innen maßen von vier mal zwei mal zwei verkauft.
er hat nur :
l= 367cm
b= 168cm
h= 187cm
der anwalt ist noch nicht eingeschaltet. hatte nur eine tel. gespräch mit ihm. er hat mir geraten es so zu klären, weil die sache eigentlich klar ist.
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Jepp: .... klar ist, dass das ein offenslchtlicher Mangel ist.
Nach BGB und HGB sind offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen: unverzüglich heißt ... ohne schuldhaftes Zögern = sofort !
Sonst ist die Mängelrüge nach BGB und HGB wirkungslos, weil durch schuldhaftes Zögern zu spät : nachzulesen im Gesetzestext.
Ob man da einen Richter findet, der eine Mängelrüge bezüglich der offensichtlich sofort erkennbaren falschen Maße
nach einer bereits bereits begonnenen Zerlegung des Anhängers als unverzüglich anerkennt, mag jeder für sich entscheiden.
Ich jedenfalls würde dem bereits vorlorenem "schlechten Geld" jetzt nicht noch das "gute Geld" für den Rechtsanwalt hinterherwerfen.
Der desolate Zustand des Hängers wurde nach meiner Meinung in Ebay hinreichend beschrieben.
"Rost" am Aluanhänger muss man "hinnehmen" oder hinterfragen, der Unfallschaden wurde genannt und der Anhänger eindeutig als Bastlerobjekt beschrieben.
Wer kein Bastlerobjekt kaufen will, sollte auch kein Bastlerobjekt kaufen und sich dann darüber beklagen, dass er ein Bastlerobjekt erstanden hat.
Wenn man also schon "ins Klo gegriffen hat", Zähne zusammenbeißen, Augen zu ..... und durch.
Ist mir vor vielen Jahren auch schon mal passiert und ich habe das Geld in die Reparatur des Objektes der Begierde gesteckt, statt es dem Anwalt zu geben und die Nerven sinnlos zu ruinieren.
Man kann den Verkäufer natürlich "unter Druck" setzen .... und hoffen, dass es wirkt.
Manfred