Das stimmt so allgemein gesagt nicht. Wenn ich mich recht Erinnere hatten:
Der Cherokee hatte beim Model XJ einen Leiterrahmen, nachfolgende nicht mehr.
Beim Grand Cherokee haben das Model ZJ, WJ/WG, und WH einen Leiterrahmen danach nicht mehr.
Wenn du die "Rahmen" meinst, die bei den Cherokees/Grand Cherokees mit der Karosserie "untrennbar" verschweißt sind
und damit Bestandteil der selbstragenden Karosserie ... dann war mein Ascona-A damals auch ein Geländewagen 
Der Toyota RAV-4 hat auch so einen mit der Karosserie verschweißten Rahmen und ist nach deiner Definition dann wie das Model XJ
ein astreiner Geländewagen.
Ich hatte den RAV-4 und bestreite die Eigenschaft "Geländewagen" trotz "Rahmen", Allrad und Zentralsperre.
Meine Einschätzung beruht auf dem jeweiligen zeitweisen Besitz von:
DKW-Munga, Jeep CJ7, Suzuki SJ413, Patrol 160 kurz, Isuzu Trooper, Landcruiser LJ73, Suzuki Vitara 2-Liter Cabrio und Nissan Terrano kurz.
Die hatten alle separate Leiterahmen, die mit der Karosserie verschraubt waren.
Ich würde den Begriff "Geländewagen" an einer speziellen Geländeuntersetzung des Getriebes festmachen:
Dann passt auch das Cherokee Model XJ in die Definition Geländewagen und ist mit Sicherheit kein "SUV" ... ohne separaten Leiterrahmen.
Manfred