Beiträge von rower

    Wenn das Zugfahrzeug ein zGG von 1,8 to hat = ja.

    Hat dein Fahrzeug 1.8 to Leermasse oder 1,8 to zGG ?


    Führerschein "B" = zulässiges Zug-Gesamtgewicht max. 3500 Kg.

    Aber/nur der 750ér Anhänger geht mit "B" immer ohne Rücksicht auf das Zug-Gesamtgewicht.

    Der dänische HMK M92 hat eine Standard 1600-Kg-Achse mit der 2361ér Bremse von ALKO.


    Ich hatte mich vor Jahren einmal für den Interessiert und bei einem zum Verkauf stehenden nachgesehen.

    War mir dann als "Spielkram" zu teuer und die Ladefläche ( für den Preis ) doch zu klein.


    Und für den HMK gilt für die Bodenfreiheit sinngemäß das gleiche wie für den Böckmann.


    Sind nun alle "Klarheiten" beseitigt ?

    Mehr Bodenfreiheit erreicht man ja nicht nur durch grössere Reifen, man kann ja auch die Achsschenkel länger machen, und den Anstell-Winkel steiler....

    An der Achse haben die nix gemacht: siehe das Foto im Beitrag #81


    Der montierte Reifen 225/75-16 hat einen Durchmesser von ca. 740 mm: halber Durchmesser = 370 mm.

    Wenn man sich das Foto ansieht, hat der Anhänger daher im unbeladenen Zustand

    eine Bodenfreiheit im Bereich von ca. 350 mm, beladen vermutlich ca. 300 mm.


    Welche Bodenfreiheit hat ein Jimni unter den Achsen bzw. unter den Differenzialen ? ... oder ein "G", Landrover, Landcruiser, Jeep etc. ?

    Welche Bodenfreiheit braucht ein Anhänger, um hinter diesen Fahrzeugen durchs Gelände zu kommen ?


    Jaaaa: Fahrzeuge mit Portalachsen und der Hummer-H1 als Beispiele haben mehr Bodenfreiheit als die als Beispiel aufgeführten ... fahren ja auch "alle".

    Jepp, mag sein, dass er nicht leichter geworden ist.

    Mag auch sein, dass die das wirkliche Gewicht nach Verwiegung angeben ... hast du die geliehene Box gewogen ?


    Sei es drum ... stabiler wird es mit den "eingebördelten" Löchern allemal :]

    Was soll das bringen?

    Stabilität ... weil das nicht einfach nur "Löcher" sind, sondern weil diese Löcher "eingezogen" sind.


    Und wenn man das dann "richtig" macht, kann man Materialsstärke einsparen ...

    und damit das Leergewicht verringern und die Zuladung erhöhen:

    quasi eine "Gitterkonstruktion für Arme" :super:

    Der Test ist schon ein paar Tage alt , beim Erscheinen war das Video länger und es kam deutlich "durch", dass es der TPV ist.

    Warum ich das so weiß?:

    Über den TPV gibt es hier schon länger Diskussion ...

    ich halte ihn für Murks, weil ich einen total zerfledderten TPV in Einzelteilen gesehen hatte.

    Unfall ... alle Teile einzeln ... aber alle Teile an sich auch kaum beschädigt.

    Da kann man ( ich ) sich so ein Video gut merken.

    Sieh ihn dir an uns zähle die Schrauben, mit denen er zusammengeschustert ist ... und vor allem: wo diese paar Schrauben sitzen.


    Ich bereue gerade, dass ich das Video verlinkt habe : ich hätte meinem 2. Impuls nachgeben sollen und es nicht zu tun.

    Asche auf mein Haupt ... ich habe mich ungenau ausgedrückt ... und ich habe es versäumt, den ganzen Wust aus Gesetzen zu benennen ;(


    Mein Sohn hatte mich ca. 1 Stunde nach der Kollision angerufen: "Elbe5 ist Kollidiert, guck mal in dein Schiffsprogramm im PC".

    Das Programm zeichnet die Fahrtroute auf ... und nach meiner Sicht war Elbe5 "schuldig".

    Das Containerschiff wurde in Brunsbüttel dann von der WAPO "durchgewunken - nicht schuldig" ... das Gleiche von der Staatsanwaltschaft.


    Das alles jetzt in Kurzform ... irgendwelche Details lasse ich hier jetzt aus.


    Also : ich bin schuldig ... :

    ich habe mich ungenau ausgedrückt ( wohl auch, weil ich mit dem Vorgang und der "Rechtslage" auf der Elbe weitgehend vertraut bin )


    Ist wie im Straßenverkehr :

    da gilt grundsätzlich "rechts vor links" ( jedenfalls in Deutschland ... und den Paragraphen kann ich jetzt auch nicht benennen ... und ich will jetzt auch nicht danach suchen )

    Abweichend vom "rechts vor links" gelten andere Regeln bei ggf. vorhandenen Verkehrzeichen ...

    ( jedenfalls in Deutschland ... und die Paragraphen dazu kann ich jetzt auch nicht benennen ... und ich will jetzt auch nicht danach suchen )

    Es kann aber auch sein, dass grundsätzlich die Verkehrschilder gelten, ... und abweichend davon gibt es die Regelung "rechts vor links".

    Was nun grundsätzlich "grundsätzlich" gilt ... darüber könnt ihr hier jetzt alleine diskutieren : ich da bei diesem Thema jetzt raus.



    Übrigens wundere ich mich jetzt gerade unheimlich stark darüber,

    wie ich 47 unfallfreie Jahre ohne Kenntnis der Nummern der Paragraphen und ohne Kenntnis der Nummern der Verkehrszeichen geschafft habe.



    :biggrins::biggrins::biggrins::biggrins::biggrins:

    Was genau spricht denn gegen Nummer 4 Böckmann? Habe gelesen dass von Qualität her ist er gleich wie Humbaur. Ist er so flatterig dass er droht sich zu zerlegen ? rower

    Ja ... Böckman an sich ist ja gut, nur der kleine TPV ist eher mies :


    Der, bei dem die Achse hin und her rutscht, ist der TPV von Böckmann.

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