Um nochmal zur Eingangsfrage zurückzukommen.
Die Leuchten müssen eine vorgeschriebene Mindesthelligkeit erfüllen, dürfen aber auch nicht zu hell sein und blenden. Da jonglieren die Hersteller umher…
Wir haben an unseren landwirtschaftlichen Anhängern und Maschinen auch Standardleuchten ala Aspöck oder Jokon. Selbst DDR Leuchten sind noch vorhanden, (sogar an meinem Wohnwagen
).
Und da ich in unserer Firma der einzige bin, der mal kaputte Birnen wechselt (die anderen fahren einfach wochenlang weiter), schaue ich da recht oft rein. Oftmals steht auch drin, welche Wattzahl eingesteckt werden soll.
Und es gibt alles mögliche: Mit Reflektoren, ohne Reflektoren, teilweise Reflektoren usw.
Sehr viel wird mit den Streuscheiben gemacht, da gibt es Linsen, deren Brennpunkt in etwas des Glüfadens liegt, usw.
Letztendlich kann man aber davon ausgehen, das wenn die Kabellage in Ordnung ist und die Leuchten sauber sind, alle eine korrekte Helligkeit haben, die in keiner Polizeikontrolle bemängelt werden dürfte…
Viele Grüße,
Axel 