Beiträge von Axel

    Es hat ihn seit eineinhalb Jahren nicht interessiert, ob seine Sachen jemand haben will.


    Er hat sie am 5.9.24 angeboten und war seit dem 7.9.24 nicht mehr im Forum.
    Da wird wohl keine Antwort mehr kommen...

    Man sieht es fast immer das die rote Ecke jeweils oben aussen ist, aber manchmal auch nicht...


    Die Hersteller der Warntafeln weisen oft darauf hin, das die obere äußere Ecke das rote Dreieck sein soll.
    Auch auf den Warntafeln selbst steht mitunter drauf, das sie für hinten links/vorne rechts bzw. hinten rechts/vorne links sind. Baut man sie nach dieser Beschriftung richtig an, ist das rote Dreieck jeweils oben aussen.


    Ueberbreitenwarntafel_starr_KS_Front-min_18803~2.jpg



    Auf dem Bild aus Beitrag #28 sieht man auch was jeweils oben sein soll, danach ergibt sich bei nach aussen abweisender Montage das rote Dreieck auch immer oben aussen.


    IMG_6979~2.jpeg



    Ob das aber so im Gesetz steht, weiß ich auch nicht. :bigggrins:

    Einfach nur grausig diese "Onlineschreiberlinge"...


    Überschrift: Anhänger überschlug sich.
    Erste Zeile: Transporter mit Anhänger überschlugt sich.

    Mitten im Text: Anhänger überschlug sich.


    Ja was denn nun...
    Wahrscheinlich garnix von allem, den Fotos nach ist einfach nur der Anhänger umgekippt.

    Die Dächer beider Fahrzeuge sind unversehrt.


    Wissen diese Deppen eigendlich noch was sie von sich geben?

    Bei Ziffer 23 steht nur ein Strich. Es ist sonst nichts eingetragen.

    Ok,


    Dein Foto zeigt den alten KFZ-Brief?

    Kann durchaus sein, das da keine Radgröße eingetragen ist.


    Aber in der Zulassung war die immer eingetragen.


    Bin auch gespannt was der TÜFer sagt, normalerweise müsste er die Daten aus dem KTA-Datenblatt übernehmen.

    jetzt steht da im Brief, dass andere geeignete Reifen zulässig sind. Was genau heisst das? Dass man z.b. 10 zoll Anhängerreifen drauf machen darf?

    Na was soll das schon heißen...

    Man darf halt andere geeignete Reifen drauf machen, von anderen Felgen steht da nix.

    Bei Ziffer 23 werden mit Sicherheit keine 10 Zoll drin stehen.


    Ein 10 Zoll Reifen ist für 8 Zoll Felgen kein geeigneter Reifen...

    Hallo Klaus,


    Wie schon geschrieben, nützen dir die Unterlagen für eine Zulassung nichts.
    Dazu brauchst du genau die Papiere, die explizit zu deinem Anhänger gehören.


    Du brauchst ein Gutachten nach §21 StVZO. Wer das in deiner Gegend darf (TÜV, DEKRA, usw.) musst du erfragen. Dort werden die technischen Daten des Anhängers festgestellt (haben sie meist in ihren Unterlagen).


    Für die Zulassungsstelle brauchst eine Eidesstattliche Erklärung, das die Papiere verloren gegangen sind.

    Dann lässt die Zulassungsstelle prüfen, ob der Anhänger nicht als gestohlen gemeldet wurde.


    Ist das alles in Ordnung, erhältst du von der Zulassungsstelle die neuen Papiere.


    Die Vorgehensweise kann von Bundesland zu Bundesland aber abweichend sein.

    Zumindest bei leerem Ahänger funktioniert das "um die Kurve wippen" ganz gut. Natürlich ohne Stützrad.


    Wie weit das bei Beladung noch funktioniert, muss man ausprobieren.

    Es geht hier ja wohl um einen zweiachsigen Anhänger mit 4 Rädern und 1600 kg zgGG.

    Man kann ja mal bissel überlegen, wo diese 6,25 Bar herkommen. Klar, vom Reifenhersteller...
    Der Anhängerhersteller gibt sie wohl an, um immer auf der sicheren Seite zu sein?

    Er weiß wohl auch das Anhänger gerne mal überladen werden? :weg:


    Nehmen wir jetzt mal meinen Ford Fiesta. Der darf 1555 Kilogramm Gesamt wiegen und hat auch zwei Achsen und vier Räder.

    Bei maximaler Beladung (besagte 1555 Kg) sollen 3,2 Bar auf die Reifen, in Worten: Dreikommazwei!

    Gut, sind 195/55 15 drauf, aber das ist nur die Hälfte vom Druck des Anhängers?

    Und der Fiesta rennt fast 200 Km/h, ein Anhänger doch eher selten?


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