Beiträge von Axel

    Heute mal an "meinem" Lieblingsanhänger eine Rückfahrkamera angebaut:

    20250227_144850.jpg


    20250226_140556.jpg


    Ist nicht von Schaden, wenn man sehen kann was sich alles dicht hinter dem Anhänger tummelt:

    20250227_124140.jpg


    Ich habe bei allen unseren Traktoren hinten eine Steckdose angebaut, da kann man je nach Bedarf verschiedene Kameras anstecken. Z.B. um auch in den Anhänger schauen zu können


    Darstellung je nach Traktor auf einem extra Monitor, oder im Bedienbildschirm des Traktors.



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Axel Die Logik war die, dass der Strich ja für eine bestimmte Zahl, wie z. B. 80 oder 100, stehen muss, da man ja nicht sagen kann: Bei Anhängern mit einem Strich "-" für die Geschwindigkeit, richtet sich die Höchstgeschwindigkeit nach der des Zugfahrzeugs...
    Scheinbar wird aber nur ein Eintrag als Zahl vorgenommen, wenn der Anhänger von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Anhänger nach unten abweicht.

    Warum sollte ein Strich für eine bestimmte Zahl stehen. :confused:

    Nur weil in der DDR mit Gespannen 80 gefahren werden durfte, heißt das noch lange nicht, das die Anhänger nur für diese Geschwindigkeit gebaut wurden…


    Und nicht nur scheinbar, sondern auch in Wirklichkeit steht der Strich im Datenblatt für „Geschwindigkeitsbeschränkung: KEINE!


    Bei Anhängern mit einem Strich "-" für die Geschwindigkeit, richtet sich die Höchstgeschwindigkeit nach der des Zugfahrzeugs..?

    Würfel bitte nicht „Geschwindigkeitsbeschränkung“ im Datenblatt und „Höchstgeschwindigkeit“ in der Zulassungsbescheinigung durcheinander!

    Das sind zwei verschiedene Sachen.


    Ich denke, der Strich in der Zulassungsbescheinigung bedeutet lediglich, das es für einen Anhänger keine Höchstgeschwindigkeit gibt.

    Im Gegensatz zu einem Auto, das ja einen Motor hat und und dessen Höchstgeschwindigkeit (Z.B. vom Hersteller) angegeben werden kann.



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Entspricht der Eintrag "- km/h" in der KTA-Datenbank dem Feld T in der Zulassungsbescheinigung Teil I? Da im Feld T steht bei meinem Anhänger, der allerdings nicht aus der DDR ist, auch nur ein Strich "-".

    Schaue ich morgen mal nach, der Schein liegt im WW. Dürfte aber egal sein was da da bei mir drin steht, die 100 sind bei mir ja unten bei den Zusätzen eingetragen.


    Wenn in der DDR für PKW-Gespanne 80 km/h die Höchstgeschwindigkeit war, dann dürfte ein Strich nur besagen, dass er für 80 km/h geeignet ist.

    Deine Logig erschließt sich mir leider nicht...

    Komisch, das dann solche DDR-Anhänger für 100 Km/h zugelassen werden können?
    Hast du schon mal das Fahrwerk eines QEK Aero gesehen? Da sind Querlenker mit Schraubenfedern und Stoßdämpfern aus dem PKW-Bereich verbaut.
    "Gummifedertrampelachsen" gab es in der DDR nicht...


    Viele Grüße,
    Axel :)

    Es freut mich für dich, dass du mit deinem Prüfer so zufrieden bist.

    Danke.
    Bei meinen Fahrzeugen/Oldtimern kann ich auch auch keinen Prüfer gebrauchen, mit dem ich nicht zufrieden bin.
    Meine Fahrzeuge haben noch nie eine TÜV-Station gesehen...


    Er wäre super, wenn jemand was dazu schreiben könnte, wie die bauartbedingte Eignung für 100 km/h durch eine Prüforganisation ermittelt wird. Gerade bei Anhängern mit EZ vor 01.01.1990.


    Nun ja, ein jeder Prüfer sollte Zugang auf die KTA-Datenbank, oder ähnliches haben...
    Hier mal ein Datenblatt von meinem QEK Aero:


    650.83_1_1.jpg


    Ich habe mal rot eingekreist, wie die bauartbedingte Eignung für 100 km/h durch eine Prüforganisation ermittelt werden kann...

    Deine ganze "Paragraphenreiterei" bringt garnix, wenn man an einen unmotivierten Prüfer gerät...



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Und der Umstand, dass man oft mehrere Prüfer abklappern muss, spricht ja dafür, dass es mindestens im Graubereich ist und daher einem "Durchwinken" gleich kommt.

    Das siehst du falsch…

    Der Grund das man mehrere Prüfer „abklappern“ (schlimmes Wort in diesem Zusammenhang ;)) muss, ist ein anderer.


    Es gilt einen Prüfer zu finden, der weis was er tut und der den Kunden nicht mit solchen komischen Sätzen nervt:

    „Da brauch ich aber noch…“

    „Da muss ich erstmal nachschauen ob das geht“

    „Können sie mir eine Briefkopie bringen, wo das schon mal so eingetragen wurde?“

    Usw. …


    Wenn ich was von meinem Prüfer will, höre ich immer nur einen Satz:

    „Komm vorbei, dann mach ich dir das fertig.“



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Um nochmal zur Eingangsfrage zurückzukommen.


    Die Leuchten müssen eine vorgeschriebene Mindesthelligkeit erfüllen, dürfen aber auch nicht zu hell sein und blenden. Da jonglieren die Hersteller umher…


    Wir haben an unseren landwirtschaftlichen Anhängern und Maschinen auch Standardleuchten ala Aspöck oder Jokon. Selbst DDR Leuchten sind noch vorhanden, (sogar an meinem Wohnwagen ;)).

    Und da ich in unserer Firma der einzige bin, der mal kaputte Birnen wechselt (die anderen fahren einfach wochenlang weiter), schaue ich da recht oft rein. Oftmals steht auch drin, welche Wattzahl eingesteckt werden soll.


    Und es gibt alles mögliche: Mit Reflektoren, ohne Reflektoren, teilweise Reflektoren usw.

    Sehr viel wird mit den Streuscheiben gemacht, da gibt es Linsen, deren Brennpunkt in etwas des Glüfadens liegt, usw.


    Letztendlich kann man aber davon ausgehen, das wenn die Kabellage in Ordnung ist und die Leuchten sauber sind, alle eine korrekte Helligkeit haben, die in keiner Polizeikontrolle bemängelt werden dürfte…



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Die haben doch alle die gleiche Wattzahl und müssten deshalb doch auch alle gleich hell leuchten???


    Natürlich haben nicht alle "konventionelle Leuchtmittel" die gleiche Wattzahl...!!!

    Es gibt für das Rücklichlicht Kugelbirnen mit 5 Watt und mit 10 Watt.
    Es gibt für das Rücklicht Sofitten mit 5 Watt und mit 10 Watt.


    Wenn du bissel nachdenkst, kommst du vielleicht selbst drauf, welche Birnen heller sind...?


    Viele Grüße,
    Axel :)

    Ach ja, Fettpressen…


    Klar, wenn man einmal in einem halben Jahr einen Schmiernippel zu versorgen hat, gehen auch Einhandfettpressen…

    Ansonsten sind die nix…


    Einhebelpressen sind ok, wenn man sich die „Sauerei“ antuen möchte.


    Wenn man was richtiges will, kommt man nach meiner Meinung nicht um Zweihebelpressen herum.


    Z.B. sowas hier (Link beispielhaft).



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Junge, Junge, Junge…


    Was für ein komplizierter Scheiß!

    Im PKW kann man es ja gerne mit PWM machen.


    Aber gibt es nicht für Anhänger eine Norm, die für das Rücklicht und Bremslicht getrennte Leitungen vorsieht? Ich meine, der Anhänger kriegt für das Rücklicht 12 Volt Plus auf Klemme 58R/58L und für das Bremslicht ebenso 12 Volt Plus auf Klemme 54?

    Ohne PWM???


    Na egal, wenn ich an meinem Anhänger oder Wohnwagen (ist sogar geplant) eine Kamera einbauen würde, käme mir da nur Dauerplus/Zündungsplus dran…

    Bei den ganzen Kameras, die ich bei (wirklich modernen) Traktoren, Mähdreschern, Anhängern angebaut habe, gab es nie Probleme. Aber scheinbar wird heutzutage bei PKWs alles so entwickelt, das ja niemand mehr etwas selber machen kann… <X



    Viele Grüße,

    Axel :)