Beiträge von transe79

    Ich hoffe, es ist hier bekannt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Motorradgespanne, auch einspurig 60 km/h beträgt. Auch auf Autobahnen, sehr gefährlich und nicht witzig, wenn LKW drängeln.



    mal alles lesen


    zulassung nein aber betriebserlaubnis
    60 km/h max auch bekannt

    tolle idee
    aaaber ich befürchte
    das da ein tüver viele berechnungen usw haben will
    das allergrößte problem sehe ich in der art der befest des hängers am fahrz
    mir ist nicht bekannt das sowas schon mal da war(kuppl an der schwinge)
    zumal es ja beim ein schlagen zum kontakt mit dem reifen kommen kann
    und als eigenbau,wird zul(wenn überhaupt) heute sein
    und da brauchst du nebelschluß ebenfalls


    bin mal gespannt aufs weitergehn hier


    genauso wie die winterhoff hab ichs mal gesehen
    muß mal rumsuchen
    denn ich hab leider nur 42mm standrohr

    danke für die anteilnahme
    beim abkuppeln kann man das rad blockieren+hat die hände frei,für wer weiß was
    in meinem fall ein 750kg klappi
    dann kann man getrost die stützen zu boden bringen+er rollt nicht weg
    und bei ca 50kg stützlast ist es dann schon eine hilfe

    hat hier jemand schon mal son stützrad gesehen
    wo man mittels der verschiebbaren achse das rad blockiert,also den hänger am wegrollen hindert
    ich find das eigendlich ganz gut,das die fuhre sich nicht so leicht selbständig macht
    hat vielleicht jemand ne bezugsquelle dafür
    in der bucht bin ich nicht fündig geworden

    es handelt sich um eine ftf achse von einen esterel klappcaravan
    im mai hat er frischen tüv bekommen
    bei der letzten ausfahrt ist mir was merkwürdiges aufgefallen
    da der klappi schräg stand bin ich links auf son ausgleichkeil vorwärts gefahren
    als ich ihn abkuppelte ist er trotz angezogener feststellbremse von dem keil rückwärts gerollt


    kennt das jemand,das das so sein darf?
    bremsen bei fahrt war ganz unauffällig



    gruß peter

    möchte mal gesammelte meinungen/erfahrungen haben
    wowa 750kg zul gesamt gew, leer ca 450kg
    gebremst,reifen 145-13 c ohne stoßdämpfer
    französische achse FTF bj 1980 drehstabgefedert,nehm ich jedenfalls an,da r+l jeweils 2 schmiernippel im achsrohr sind
    bringt es eine verbesserung,grüne alko dämpfer nachzurüsten?unabhängig von 100er zul.
    auf der überführungsfahrt hab ich keinerlei probleme mit den fahreigenschaften gehabt


    gruß peter

    das ist wiederum wahr


    ich werd mal nach ner leuchten kombi ausschau halten
    die kpl rot ist,bis aufs blinklicht



    ist hier jemand elektrik bewandert?
    wenn ich ne kpl zugelassene LED leuchte verbau
    wie siehts dann mit dem blinklicht aus?
    funktionieren sollte es,aber die anh kontroleuchte wird dann wohl nicht wie gewohnt funktionieren
    zugfahrzeug hat noch die alte elektrik ohne elektronischen kram


    gruß peter

    ok
    herr tüv sagt
    da der anhänger das vom zul datum nicht braucht(NSL)
    muß die auch nicht funktionieren+beim RFL ebenfalls nicht


    trotzdem werd ich nach ne lösung suchen,ohne RFL,aus optischen gründen


    kann man bei den aspöck multifunktion2 die weiße RFL-scheibe austauschen?



    gruß peter




    aaaber laut abbildung ist mit rückf scheinwerfer
    nsl ist nicht das problem,da rot+wenn nicht angeschlossen fällts nicht auf
    meine beiden zugfahrz haben+brauchen es auch nicht
    nur bei rfl ist es durchs weiße glas offensichtlich+könnte zu irritation führen


    gruß peter

    interessiere mich für die aspöck multipoint 2
    mein hänger,ein faltcaravan bj 80
    die multipoint hat doch,z.b. links
    oben l blinker
    unten l bremse
    unten r rücklicht(+nr schildbeleuchtung)
    in der mitte das dreieck
    und oben r nebelschl bzw beim rechten licht rückfahr
    da mein hänger das nicht braucht,also nebel+rückfahrl
    darf ich diese kombi trotzdem montieren?
    oder müssen die funktionieren?



    gruß peter

    zu eingang geschrieben


    im konkreten
    alt 145-13=1725mm durchmesser 575mm
    neu 175/70-13= 1770mm durchmesser 590mm



    dazu hätte ich gerne gewußt wie groß der spielraum ist ohne eine neue [definition='1','1'][/definition] machen zu müssen
    und beim geplanten objekt ist der hersteller nicht mehr vorhanden,also keine freigabe diesseits



    und das ich dafür zum tüv muß ist klar
    hätte da nur gern ein argument falls es nicht wie geplant gehen würde
    gute prüfer haben leider kein besonderes zeichen,woran man diese erkennt



    da steig ich nicht durch
    den unterschied zwischen groß+kleiner kenn ich


    meine frage ziehlt doch darauf hin ob es einen gewissen spielraum gibt bei größenänderung wegen der bestehenden [definition='1','1'][/definition] vom hänger