Bei meinem Autotransporter (in der Signatur) hab' ichs auch nachgerüstet - sehr einfache Sache - und der Kasten-Tieflader bekommt die auch noch. Finde die Konturmarkierung auch klasse - denn ich sag' auch mal so - seitliche Leuchten brauch' ich nicht wirklich... was will ich groß die Umwelt beleuchten?! (ausser sie sind gesetzl. vorgeschrieben; ab 6m Fahrzeuglänge) Aber wenn dann ein anderes Fahrzeug von der Seite / hinten die Konturmarkierung anleuchtet und die ordentlich reflektiert - find' ich auch klasse.
das ist eigendlich die ges regelung
Konturmarkierung UN ECE R48
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Anbringung von Konturmarkierungen gemäß UN ECE R48 bzw. 76/756 EWG
Diese Beschreibung beinhaltet die wesentlichen Forderungen zur Anbringung von Konturmarkierungen.
Maßgeblich sind stets die einzelnen Vorschriften der ECE R48 bzw. der EG 76/756.
Verpfl
ichtender Einführungstermin:
10.07.2011 für Erstzulassung
Anwendungsbereich:
Betroffen sind Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung und Anhänger mit einer Fahrzeugbreite von mehr als 2.100 mm,
(dann ist eine Konturmarkierung hinten erforderlich) oder einer Fahrzeuglänge von mehr als 6.000 mm,
(dann ist eine Konturmarkierung zu den Seiten erforderlich).
Nach Klassen:
Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung
Klasse max. Gesamtmasse erlaubt verpfl ichtend
N1 ≤ 3,5 t ja nein
N2 > 3,5 t <= 7,5 t ja nein
N2 > 7,5 t <= 12 t ja ja
N3 > 12 t ja ja
Anhänger
Klasse max. Gesamtmasse erlaubt verpfl ichtend
O1 ≤ 750 kg nein nein
O2 > 750 kg <= 3,5 t ja nein
O2 > 3,5 t <= 10 t ja ja
O4 > 10 t ja ja
ich frage dazu aber
warum ist es bei fhrz unter 6m nicht erlaubt+analog bei anhänger bis 750 kg auch nicht
ich versteh es nicht,wäre doch nur ein zusätzliches plus an sicherheit