Beiträge von denni

    Unabhängig von den Bildern, kann man aber schon sagen:

    Wenn du den Dachträger nicht ohne Modifikationen verwenden kannst, kauf ihn nicht.

    Du kannst im Prinzip die Träger selbst aus vierkant Stahlstangen bauen und die Befestigung zu den Bordwänden aus Blechen und Stangen.

    Dat is halt ein bischen Blech, Lack und Schrauben.

    Zum Thema Gewicht / Zuladung:

    Es helfen dir:

    Waage -> das geraffel was du mitnehmen möchtest mal auf die Waage stellen und schauen was es wiegt. Dann hast einen Anhaltspunkt für die Zuladung.

    Excel -> Penibel Aufschreiben was alles an Gewichten so kommt.

    Datenblätter und Raumgewichte -> in der Exceltabelle eintragen, was Bauteile und Ausbaugegenstände so wiegen.


    Das ist mit vertretbarem aufwand zu ermitteln und gibt dir einen Anhaltspunkt wohin die Reise geht. Ein bischen Reserve solltest dazu noch planen weil irgendwas ist ja immer und irgendwas haste immer vergessen.

    Die sicherste Variante das rauszufinden:

    Schreibe alle Nummer und Typenschilder vom Fahrgestell ab und ruf mal bei Alko an.

    Noch hilfsbereiter sind die, wenn du eine Zeichnungsnummer vom Fahrgestell hast.

    Bei meinem Wohni von 1990 konnten die mir auch alles sagen. ImZweifel hängt es ja auch nicht nur an der Achse.

    Beim meinem Böckmannanhänger 3,0 to GG wurden neue Bremsbeläge verbaut. Seitdem klemmt die Rückfahrbremse. Was ist wohl passiert?

    Werkstatt hat was falsch gemacht!

    ... Übrigens, bei meinem Freundlichen war ich selbstverständlich und habe reklamiert. Aber der hat auch keinen Rat mehr.

    Mit freundlichen und lieben Grüßen aus dem Herzen des Ruhrgebietes

    Wolfgang

    -reichts jetzt?-

    Noch 2 mal reklamieren und die Anzahl der Nachbesserungsversuche dokumentieren.

    Danach woanders hinfahren und es richten lassen, die Rechnung des anderen dann an den freundlichen weiter reichen und von ihm begleichen lassen.


    Ob es reicht?

    Hängt davon ab, wieviel du von diesem Forum erwartest.

    Wir müssen nicht darüber diskutieren, wie Versicherungen arbeiten. Diese sind natürlich daran interessiert möglichst viel Geld zu verdienen und das geht nun mal nicht wenn sie jeden Schaden ungesehen regulieren.

    Evtl muss man auch schauen ob evtl. andere Faktoren noch eine Rolle spielen, so können dauerhaft verbrachte Fahrzeuge im Ausland ggfs Steuerpflichtig werden. Hier allgemeingültig für die jeweils im Ausland geltenden Regeln zu schreiben wird quasi unmöglich.

    Für das Verhältnis zu Deutschen Zulassungsbehörden und Versicherungen haben wir oben geschrieben und auf nicht mehr beziehen sich die Aussagen.

    Alles andere hängt von zu vielen Faktoren ab.

    Im übrigen ist in einem der obigen Zitaten ein Hinweis darauf wie man der Versicherung ein wenig helfen kann die abgelaufene TÜV Prüfung einfacher als Problemlos anzusehen.


    Jay sollten wir uns irgendwann mal sehen freue ich mich darauf bei einem Bier zu fachsimpeln (lieber nicht über Versicherungen, da bin ich wahrscheinlich total unterlegen als Elektrotechnikmensch). :anstoss::sauforgie:

    Ich finde es interessant das immer bei Meinungsverschiedenheiten direkt der Hammer kommt.


    Um das oben geschriebene mal ein wenig zu untermauern:

    Dies ist von einer Versicherung


    Daraus zitiert:

    Zitat

    TÜV abgelaufen im Ausland

    Das Fahren ohne TÜV ist rechtlich eine rein innerdeutsche Angelegenheit: Das bedeutet, dass im Ausland das Fahren auch mit abgelaufenem deutschen TÜV völlig in Ordnung sein kann. Es kann aber sein, dass stattdessen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle notwendig wird. Dies sollte vor allem aus Versicherungsgründen gemacht werden, um den Versicherungsschutz im Ausland nicht zu gefährden.

    Man beachte bitte die Hinweise auf alternative Prüfmöglichkeiten.


    Zitat

    TÜV abgelaufen: Ausland darf nicht beanstanden

    Wenn dein TÜV abgelaufen ist und sich dein Fahrzeug im Ausland befindet, dürfen ausländische Behörden dein Auto nicht beanstanden und auch keine Strafen verhängen. Auch die Rückkehr nach Deutschland ist problemlos möglich. Es werden keine Bußgelder fällig, wenn du nachweisen kannst, dass sich das Auto im Ausland befand als der TÜV überschritten wurde. Die nächste Hauptuntersuchung muss aber sofort und ohne Verzögerung nachgeholt werden.

    Der abgelaufene TÜV darf im Ausland nicht beanstandet werden -> Aber direkt nachdem du wieder in Deutschland bist musst du den TÜV nachholen.


    Und zum Thema Unfall:

    Zitat

    TÜV überzogen: Das passiert beim Unfall?

    Das Fahren ohne TÜV hat gewisse versicherungsrechtliche Konsequenzen. Ist der TÜV abgelaufen, kann es zu Problemen mit der Kfz-Versicherung kommen, wenn ein Unfall passiert und ein technischer Mangel daran schuld war. Damit es nicht zu Regress-Ansprüchen des Versicherers kommt, sollte sowohl das Überziehen von TÜV als auch ein Unfall vermieden werden.

    TÜV überziehen: Versicherung in der Beweispflicht

    Auch im Falle eines Unfalls verlierst du natürlich nicht gleich automatisch deinen Versicherungsschutz: Vielmehr ist der Versicherer in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Unfall durch eine rechtzeitige Hauptuntersuchung hätte verhindert werden können. Im Sinne der Verkehrssicherheit solltest du es aber immer vermeiden, den TÜV zu überschreiten.

    Es reicht selbst in Deutschland bei einem Unfall nicht, dass der TÜV überzogen war. Es muss zusätzlich noch ein Technischer Mangel schuld an dem Unfall gewesen sein. Technisch einwandfrei sollte also der Anhänger auf jeden Fall sein (muss er aber auch mit TÜV).


    Also ist durch den überzogenen TÜV evtl. 2,4,6,8 Jahre der Versicherungsschutz nicht automatisch gefährdet!


    Ich hoffe das war legal genug zu dem Thema.

    Wieso sollte die Versicherung stress machen? Im Regelfall kennt die den TÜV Zustand des Fahrzeuges nicht und angeben musst du ihn nicht.

    Viele die z.B. mit Wohnmobilen oder LKW auf große Reise gehen haben es zwischendurch, dass der TÜV abläuft. So lange die Karre in der Welt unterwegs ist, spielt der TÜV keine Rolle. Fährst nach Deutschland wieder rein, ist die erste Prüfmöglichkeit deine und sofern bestanden ist danach alles gut.

    Ohne Bild schwer Vorschläge zu machen aber mal ein paar ideen:

    1. Motor vielleicht mit Umschlingung von hinten nach vorne und vorne nach hinten sichern?
    2. Evtl. gibt es an den Anschraubgewinden für die Getriebeglocke Anschlagmöglichkeiten.
    3. Palette nicht Niederzurren, sondern direktzurren
    4. An dem Motor gibt es normalerweise Ösen zum Anschlagen eines Motorkrans. Vielleicht kann man da was machen
    5. Die 1. vier Punkte lustig mischen.

    Dann hilf mir bitte und zeig mir unter welcher der 25 Begriffsdefinitionen steht, dass eine Felge Typgenehmigt sein muss.


    Und FZV ersetzt die STVZO ist Blödsinn. Das eine regelt den Verwaltungsvorgang Zulassen eines Autos, sprich Kennzeichen bekommen etc...

    Das andere regelt wie ein Auto gebaut werden muss.

    Mag ja alles sein.

    Aber:

    1. Die Felge ist nirgendwo als Typgenehmigungspflichtiges Teil explizit genannt. In der STVZO wird nur der Luftreifen genannt.

    2. Wenn das ein Onlinehändler ist kommt wieder das gute alte Problem mit der Örtlichkeit. Der Handel ist ja nur in Deutschland strafbar. Kommt er nicht aus Deutschland und hat keine Deutsche Domain wird die Verfolgung ein Problem.

    3. bleibt es dem TO ja unbelassen eine Anzeige zu erstellen und mal zu schauen was aus dem ganzen wird.


    Um das konkrete Problem hier zu lösen, könnte man auch mal versuchen den Hersteller und nicht den Händler wegen eines Gutachtens/einer Genehmigung anzusprechen.

    und was willst nu machen?

    Jeden einzeln anrufen? -> Datenschutz du bekommst die Telefonnummern nicht

    Verkauf ist legal -> Verkäufer bewegt sich in Grauzone wenn er nicht deutlich darauf hinweist, dass ein Betrieb im Bereich der STVO nicht zulässig ist. Weis das der Verkäufer überhaupt? Schon mal angeschrieben?