Dafür kann ich das Auto aber auch deutlich flexibler Nutzen und nicht nur zu den Hauptverkehrszeiten (sonst fahren nämlich auf dem Land keine Busse).
Beiträge von denni
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ist doch egal ob nördlich oder südlich vom Main, is alles Bäh was nördlich der Donau ist
wers nicht glaubt, fragt Jay
Mein Erdkundelehrer sagte immer:
Die Bayern sind der Übergang vom Österreicher zum Menschen
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Naja ohne ein paar mehr Infos wird das nix.
Hersteller und Typ der Auflaufeinrichtung wäre ein guter Anfang.
Ansonsten können ein paar Bilder helfen.
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Naja war ja erst mal nur das Basic Ladungssicherung... Die speziellen Vorschriften für KFZ Transport kommen ja noch dazu.
Die 2 Tonnen Gurte haben 2 Tonnen nur beim Direktzurren. Beim Niederzurren musst auf das Blaue Etikett an der Ratsche schaun, was hinter stf steht.
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Ladungssicherung für Dummies:
Im Unfallfall ist das alles egal. Dafür muss du Ladung nicht sichern. Geht ggfs auch gar nicht.
Ladung muss jeden Fahrzustand abdecken: Extreme sind hier ne Vollbremsung und ggfs enge Kurven.
Daraus ergibt sich, dass gemäß Norm nach Vorne das 0,8 Fache der Gewichtskraft gesichert werden muss und in jede andere Richtung das 0,5 Fache.
DIe Reifen eines PKW auf einer Holzladfläche dürften in etwa die gleichen Reibbeiwerte haben wie Antirutschmatten. Dies wäre 0,6.
Das bedeutet:
Zu den Seiten und nach hinten reicht die ARM.
Nach vorne bei deinem 2000kg PKW sind durch das hinstellen 2000kg * 0,6 = 1200kg gesichert durch das eigengewicht.
Gefordert werden 2000kg * 0,8 = 1600kg.
Somit muss deine Ladungssicherung nach vorne noch 400kg bzw 400daN aufnehmen können.
Wenn du nun über eine direktzurrung sicherst, dann kann jeder Anschlagpunkt diese 400daN aufnehmen. Was können deine Gurte?
Wenn du Niederzurrst musst du schauen was deine Gurte an STF aufbringen können. Da du einen Gurt an 2 Anschlagpunkten anschlägst können über die Anschlagpunkte zusammen 800daN pro Gurt aufgebracht werden (Bewegungsrichtung spielt in diesem Fall keine Rolle). Die STF der Gurte Addiert muss auf jeden Fall größer 400daN sein. Das sollten fast alle gebräuchlichen Gurte in ausreichender Anzahl können.
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Fazit, er kann, er macht es, will aber vorher sehen, das der Kunde sich bemüht.
Naja ich denke das kann man nur beurteilen, wenn man vor Ort war und den Gesamteindruck des Prüfers bewerten kann.
Eine andere mögliche Interpretation wäre: Er wollte den Kunden einfach nur gängeln und die Prüfgebühr für eine weitere Vorführung kassieren.
Das ist aber ohne persönlichen Kontakt schwer auseinander zu halten.
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In erster Linie immer der Hersteller von dem betreffenden Teil.
Wenn du der Hersteller bist dann stehst du halt selber gerade (ist beim selbstgebauten Anhänger so).
Wenn du irgendwas an deinem Auto oder Anhänger schweißt oder schlimmer an fremden Fahrzeugen, musst du immer für die Arbeiten gerade stehen.
Um deine Frage also zu beantworten: derjenige der Schweißt. Wie lange er dafür haften muss ist dann wieder eine andere Frage.
Im Rahmen der §21 Vollabnahme wird dann ggfs ein Nachweis Fällig. Dieser kann dann unterschiedlich erfolgen z.B. Rechnerisch (hier gibts doch irgendwo den Bautrööt von Gerds Drehschemeln, da kommt das doch auch drin vor. Die Deichsel zumindest bei PFFFTi ist doch auch ein Eigenbau und nicht Bauartgeprüft Link ab #114 lesen).
Wenn im Rahmen einer §29 Untersuchung dann Zweifel an der Sicherheit kommen wird sich ein Prüfer halt weigern die Plakette zu kleben und Nachweise Verlangen.
Eine Haftung eines Prüfers herbei zu führen dürfte schon relativ schwer werden.
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wie soll denn eine Deichsel die Bestandteil des Rahmens ist Bauartgeprüft sein? Die gibts doch ggfs nur einmal.
Im übrigen steht hier, dass Deichseln als Teil des Rahmens nicht Bauartgeprüft sein müssen:
Zitat§22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
...5. Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen (§ 43 Abs. 1), mit Ausnahme von
- Einrichtungen, die aus technischen Gründen nicht selbständig im Genehmigungsverfahren behandelt werden können (z. B. Deichseln an einachsigen Anhängern, wenn sie Teil des Rahmens und nicht verstellbar sind),
- Einrichtungen, die aus technischen Gründen nicht selbständig im Genehmigungsverfahren behandelt werden können (z. B. Deichseln an einachsigen Anhängern, wenn sie Teil des Rahmens und nicht verstellbar sind),
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wenn die grüne Tusse gewinnt, dann Gute Nacht Deutschland
dann könnt ihr alle gleich mal um ne Gehaltserhöhung betteln
Der schwarze Wachswichtel, der seine Meinung schneller ändert als der Wind dreht und die rote Gedächtnisslücke, die sich eh an nichts erinnern kann, was wichtig ist, sind auch nicht besser.
Egal wer von den dreien es wird. Die Gehaltserhöhung brauchst und Gute Nacht Deutschland kannst auch in allen drei fällen sagen.
Bei dieser Bundestagswahl ist deutlich: Schwach angefangen aber sehr stark nachgelassen.
Aber zu den dreien gibt es ja keine alternartiven, weil das was sich als solche verkauft ist noch weit schlimmer. Also wahl zwischen Pest, Cholera und Syphilis.
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Internet kaputt? Da bestell ich meine.
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Was willst du umrüsten? Die RüFA ist doch rechts an der Backe zu sehen. Ist bei dem Umrüstsatz genau gleich.
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Denke dran wo feuchtigkeit, da ist auch Schimmel nicht weit. Dieser kann durchaus poblematischer sein als der Wasserschaden als solches!
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Naja auch wenn es mal wieder kein gehör findet....
Drehmomente vom Motor sind alleine unerheblich und wenig Aussagekräftig.
Aussagekräftig beim Vergleich von Zugfahrzeugen wären Radzuglast Diagramme. Dann weiß man was das Fahrzeug kann.
Wenn man dann noch den Komfort beurteilen wollte könnte man die Zugehörigen Drehzahlen der Motoren noch einblenden.
Zum beurteilen der Ökonomie könnte man dann noch den Verbrauch mit reinbringen.
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und die Regelmäßigkeit nicht vergessen. Also beim Kumpel vorm Haus mal 24 Stunden ist auch kein Problem.
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Hier welche von meiner Reparatur, den Bericht aus dem Wohnwgenforum dazu hatte ich mal verlinkt, derzeit ist das Forum leider in der Wartung:
Ansonsten hat Mani auch mal Bilder veröffentlicht.
Aso das ganze waren etwa 600Euro und etwa 40 Stunden Arbeit.
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Da es mich aber nicht weiter gebracht hat
Hmm Warum nicht?
Zitat(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1.in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2.in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3.in Kurgebieten und
4.in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.Eine Unterscheidung zwischen an und abgekuppelt gibt es nicht. Ergo ist das egal sobald der Anhänger mehr als 2 Tonnen hat.
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Dann eben hier lesen.
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Ursprüngliche Frage war ja, wie viel der Trecker ziehen könnte wenn ich den CE hätte?
Alles was unter F.1 im Fahrzeugschein steht darf er ziehen und du darfst es mit CE fahren. Was er ziehen kann musst du ausprobieren
ist aber im Geltungsbereich der STVZO nicht ganz so toll.
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Steht was auf dem Nabendeckel? Ansonsten Lager ausmessen und nach Maß bestellen.
Man kann z.B. hier (klick mich) welche bestellen.
Ansonsten hilft das hier noch Antworten zu bekommen
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