Stahlfelge SSWL 427 eintragungsfähig (4Jx13) ?

  • Hallo -


    habe meinen Wohnanhänger mit einer neuen Achse versehen und bei der Gelegenheit neue Kompletträder montiert. Technische Abnahme bei der Dekra war erfolgreich - nur die Felgen möchte der Sachverständige nicht eintragen. Tatsächlich gibt es auf der Felge keine KBA-Nummer, vom Händler gibt´s zwar ein Hersteller-Datenblatt, aber keine ABE / Teilegutachten / EG-Typgenehmigung o.ä.

    Das Datenblatt würde nur akzeptiert, wenn die Daten von einem "akkreditierten Prüflabor" bestätigt wären.

    Zwei Fragen: Hat jemand eine Idee, wo man nach einem Gutachten für diese Felge fahnden könnte? Und: Wenn diese Felge nicht eintragungsfähig ist, darf sie eigentlich in Deutschland auch nicht benutzt werden - oder? Ist der Verkauf dann trotzdem zulässig?

    Danke für Tipps!

    Gruß

    Klaus

  • Zwei Fragen: Hat jemand eine Idee, wo man nach einem Gutachten für diese Felge fahnden könnte? Und: Wenn diese Felge nicht eintragungsfähig ist, darf sie eigentlich in Deutschland auch nicht benutzt werden - oder? Ist der Verkauf dann trotzdem zulässig?

    Danke für Tipps!

    Hi.

    Habe mal gesucht... die Felge (eigentlich: das Rad) kommt aus Indien - wenn dann dazu noch kein gültiges Prüfzeugnis vorliegt -> ist das ein schöner Briefbeschwerer oder darfst du noch auf deinem Privatgrund fahren.

    Demnach ist auch der Verkauf zulässig... aber sollte dementsprechend auch vom Verkäufer kommuniziert werden.


    BITTE geb' das Rad zurück - oder tu es auf den Schrott! Wäre sonst unter Umständen lebensgefährlicher Leichtsinn, das im öffentlichen Straßenverkehr zu verwenden.

    Hole dir am besten eine von Starco, Kronprinz o.ä.... halt deutsche/europäische Hersteller.

  • Mal die Frage am Rande..... will hier jemand dass ihm oder seiner Familie oder besser seinen Kindern mit ungeprüftenTeilen entgegenkommt? Sorry aber muss mal so explizit gesagt werden....

    Ich bin ehrlich gesagt froh dass es dieses System bei uns hiergibt... mal ganz ab davon was der eine oder andere Prüfer von Anhängern versteht.... das ist Faust Teil 2....

  • Hallo -

    technisch sind die Teile sicher kein Problem - es hakt am "Prüfzeugnis". Hier im Forum gab´s das Thema schon mit Starco - dort wurde aber wohl ein Datenblatt des Herstellers anerkannt - was meinem Prüfer aber nicht ausreicht.....

    DelleWob:

    ...macht mich auch nachdenklich: Über Ebay sind nur von meinem Verkäufer in dieser Größe ca.1200 solcher Räder verkauft worden. Die Käufer werden die Räder wohl ohne Bedenken an ihre Anhänger montiert haben und munter damit herumfahren. Vermutlich wird auch bei den HU´s kein Prüfer die "harmlose" Stahlfelge genauer nach Prüfzeichen absuchen. Sind jetzt alle diese Anhänger unerlaubt verändert und somit ohne Zulassung unterwegs?

  • Wenn diese Anhänger mit Rädern unterwegs sind die keine Zulassung oder prüfzeixhen haben gibt mir das zu denken.... egal ob es 1200 oder nur 10 sind...

    Es reicht in meinen Augen dass nur einer mit was nicht geprüftem unterwegs ist.... wenn der dann jemanden trifft im Falle des Falle sist das geheule gross.....

    Und ich hoffe für denjenigen nicht dass er dann eines meiner Kinder trifft....

  • Klaus_S jap so sieht es aus. Nicht zugelassenes Teil -> erlöschen der ABE -> Ergo im Geltungsbereich der STVO nicht nutzbar (wie oben schon erläutert)

  • ...mir geht´s darum:

    die Leute, die diese Räder arglos gekauft haben, wissen gar nicht, dass ein Problem vorliegt....

    Bei mir war´s Zufall - ohne Begutachtung wegen Achstausch wäre das nie aufgefallen.

  • und was willst nu machen?

    Jeden einzeln anrufen? -> Datenschutz du bekommst die Telefonnummern nicht

    Verkauf ist legal -> Verkäufer bewegt sich in Grauzone wenn er nicht deutlich darauf hinweist, dass ein Betrieb im Bereich der STVO nicht zulässig ist. Weis das der Verkäufer überhaupt? Schon mal angeschrieben?

  • ....für mich ist das Problem eher klein, weil ich von der DEKRA darauf hingewiesen wurde.

    Gebe die Teile zurück und wenn ich Ersatz bestelle, lasse ich mir die entsprechenden Nachweise geben und lege sie vorher dem Prüfer vor.

    Verkäufer angeschrieben? Ja klar - mehrfach. Auf die Frage nach einem Gutachten, das über das Hersteller-Datenblatt hinausgeht:

    Zitat: "....Gutachten haben wir nicht und waren bisher auch noch nie nötig...."

    Klingt nicht wirklich nach Kundenservice.


    Gruß

    Klaus

  • Wegen was? Ungenauer Produktbeschreibung? Nicht Hinweisen auf die nicht eintragungsfähige Felge?


    Kann mir nicht vorstellen, dass da viel Arbeit reingesteckt wird, vor allem da jeder selbst verantwortlich ist für den STVO Konformen Zustand seines Fahrzeugs.

  • Da passiert sicher gar nichts. Himmelslaternen darf man z.B. auch nicht benutzen, die kann man aber auch an jeder Ecke des Internets problemlos kaufen.


    Interessant ist, dass SSWL erstens keine kleine Hinterhofklitsche ist und zweitens zuweilen sogar stolz mit neuen Aufträgen aus Europa für z.B. Caravan-Felgen an die Presse geht: Business News aus 2021


    Da sollte man doch meinen, dass die Firma ensprechende Felgen für den europäischen Markt auch den nötigen Zulassungsverrfahren unterzieht.


    Aber vielleicht sind die ungekennzeichneten Felgen ja auch über "Umwege" in den europäischen Markt gelangt.


    kc85

    „Jede Lösung eines Problems ist ein neues Problem.“ :biggrins:

    J. W. v. Goethe


    Temared Pro 3015C, abgel. auf 1100kg, 100km/h, 2018 (privat)

    Westfalia 118 451, 750kg, 1991 (dienstlicher Dauerpflegefall)

    Temared Eco 2312, 750kg, 2023 (dienstlicher Neuzugang)

    Mitsubishi ASX 1,6 2015

    Honda Dominator SuMo 1996

    diverse andere motorisierte 2- und Vierräder

  • Hältst du das für verbindlich ?

    Dann kann keiner mehr seine Teile für'n US Auto in den Staaten bestellen und alles für den Motorsport gibt's dann an der Ecke, beim Drogendealer.

    Ich denke das ist eine Kanzlei, welche spezialisiert auf Winkelzüge sind.

    Abmahnungen usw. bei falscher Formulierung.


    Da wird mir wohl keiner versprechen, daß das in D völlig undurchsichtig überreguliert ist und damit kann man auch Geld verdienen.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Ernsthaft jetzt? Weil du es bei einem Rechtsanwalt ließt der auch Abmahnungen verschickt zweifelst du das Urteil vom OLG an?

    Dann ließ es hier:

    https://www.lto.de/recht/nachr…teilen-ohne-pruefzeichen/


    oder hier:

    https://www.haendlerbund.de/de…t-zugelassenen-autoteilen


    oder hier:

    https://www.rechtsindex.de/ver…ne-amtliches-pruefzeichen


    oder hier:

    https://www.onlinehaendler-new…ugelassener-fahrzeugteile


    oder hier:

    https://www.internetrecht-rost…ehmigte-fahrzeugteile.htm


    oder eben hier:

    https://dejure.org/dienste/ver…ktenzeichen=4%20W%2072/12

  • Mag ja alles sein.

    Aber:

    1. Die Felge ist nirgendwo als Typgenehmigungspflichtiges Teil explizit genannt. In der STVZO wird nur der Luftreifen genannt.

    2. Wenn das ein Onlinehändler ist kommt wieder das gute alte Problem mit der Örtlichkeit. Der Handel ist ja nur in Deutschland strafbar. Kommt er nicht aus Deutschland und hat keine Deutsche Domain wird die Verfolgung ein Problem.

    3. bleibt es dem TO ja unbelassen eine Anzeige zu erstellen und mal zu schauen was aus dem ganzen wird.


    Um das konkrete Problem hier zu lösen, könnte man auch mal versuchen den Hersteller und nicht den Händler wegen eines Gutachtens/einer Genehmigung anzusprechen.

  • Mag ja alles sein.

    Aber:

    1. Die Felge ist nirgendwo als Typgenehmigungspflichtiges Teil explizit genannt. In der STVZO wird nur der Luftreifen genannt.

    Nun, bei einem Blick in den § 2 Fahrzeugzulassungsverordnung wirst du erkennen, dass deine Aussage leider falsch ist.


    Die StVZO existiert zwar noch, ist aber weitestgehend durch die FZV ersetzt worden.


    Andreas

  • Dann hilf mir bitte und zeig mir unter welcher der 25 Begriffsdefinitionen steht, dass eine Felge Typgenehmigt sein muss.


    Und FZV ersetzt die STVZO ist Blödsinn. Das eine regelt den Verwaltungsvorgang Zulassen eines Autos, sprich Kennzeichen bekommen etc...

    Das andere regelt wie ein Auto gebaut werden muss.

  • Und FZV ersetzt die STVZO ist Blödsinn. Das eine regelt den Verwaltungsvorgang Zulassen eines Autos, sprich Kennzeichen bekommen etc...

    Das andere regelt wie ein Auto gebaut werden muss.

    Naja, über Begrifflichkeiten läßt sich vorzüglich streiten: ZITAT "Am 01.03.07 trat die neue Fahrzeug - Zulassungs - Verordnung (FZV) in Kraft. Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der Straßenverkehrs - Zulassungs - Ordnung (StVZO)." ZIRATENDE

    https://www.add-zulassung.de/i…nung-fzv-ab-01032007.html



    Zu den Rädern:

    ZITAT "Der VDAT weist nun drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen." ZITAENDE

    http://www.vdat.org/news/raedereintragungen.php