Ich finde es interessant das immer bei Meinungsverschiedenheiten direkt der Hammer kommt.
Um das oben geschriebene mal ein wenig zu untermauern:
Dies ist von einer Versicherung
Daraus zitiert:
Zitat
TÜV abgelaufen im Ausland
Das Fahren ohne TÜV ist rechtlich eine rein innerdeutsche Angelegenheit: Das bedeutet, dass im Ausland das Fahren auch mit abgelaufenem deutschen TÜV völlig in Ordnung sein kann. Es kann aber sein, dass stattdessen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle notwendig wird. Dies sollte vor allem aus Versicherungsgründen gemacht werden, um den Versicherungsschutz im Ausland nicht zu gefährden.
Man beachte bitte die Hinweise auf alternative Prüfmöglichkeiten.
Zitat
TÜV abgelaufen: Ausland darf nicht beanstanden
Wenn dein TÜV abgelaufen ist und sich dein Fahrzeug im Ausland befindet, dürfen ausländische Behörden dein Auto nicht beanstanden und auch keine Strafen verhängen. Auch die Rückkehr nach Deutschland ist problemlos möglich. Es werden keine Bußgelder fällig, wenn du nachweisen kannst, dass sich das Auto im Ausland befand als der TÜV überschritten wurde. Die nächste Hauptuntersuchung muss aber sofort und ohne Verzögerung nachgeholt werden.
Der abgelaufene TÜV darf im Ausland nicht beanstandet werden -> Aber direkt nachdem du wieder in Deutschland bist musst du den TÜV nachholen.
Und zum Thema Unfall:
Zitat
TÜV überzogen: Das passiert beim Unfall?
Das Fahren ohne TÜV hat gewisse versicherungsrechtliche Konsequenzen. Ist der TÜV abgelaufen, kann es zu Problemen mit der Kfz-Versicherung kommen, wenn ein Unfall passiert und ein technischer Mangel daran schuld war. Damit es nicht zu Regress-Ansprüchen des Versicherers kommt, sollte sowohl das Überziehen von TÜV als auch ein Unfall vermieden werden.
TÜV überziehen: Versicherung in der Beweispflicht
Auch im Falle eines Unfalls verlierst du natürlich nicht gleich automatisch deinen Versicherungsschutz: Vielmehr ist der Versicherer in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Unfall durch eine rechtzeitige Hauptuntersuchung hätte verhindert werden können. Im Sinne der Verkehrssicherheit solltest du es aber immer vermeiden, den TÜV zu überschreiten.
Es reicht selbst in Deutschland bei einem Unfall nicht, dass der TÜV überzogen war. Es muss zusätzlich noch ein Technischer Mangel schuld an dem Unfall gewesen sein. Technisch einwandfrei sollte also der Anhänger auf jeden Fall sein (muss er aber auch mit TÜV).
Also ist durch den überzogenen TÜV evtl. 2,4,6,8 Jahre der Versicherungsschutz nicht automatisch gefährdet!
Ich hoffe das war legal genug zu dem Thema.