Ösen/Bügelschrauben für Zurrgurte in einem Anhängerboden

  • Hallo, mein guter Humbaur (750 kg, ungebremst) ist in die Jahre gekommen und ich muss die Siebdruckplatten (Boden und Bordwände) erneuern. Bei der Gelegenheit möchte ich Vorrichtungen für Zurrgurte im Anhängerboden vorsehen.


    Bisher hatte ich das Problem, Dinge auf dem Boden festzuhalten, wenn die nicht über die Bordwände nach oben hinausragten, das möchte ich verbessern.


    Dazu dachte an Bügelschrauben (M10 – 62 x 80), zwei auf jeder Seite. Dazu möchte ich seitlich an den Bordwänden entsprechende Bohrungen in den Boden setzen, unten mit einem starken Blech den Zug abfangen und die Muttern dann kontern, bzw. mit einer Sicherungsmutter abschließen. Damit das Blech über den Rahmen geht, denke ich daran, zwei Bleche übereinander zu nehmen, eines am Rahmen anschließen zu lassen, das andere über den Rahmen zu legen. Dieses „Blechpaket“ soll dann mit 4 Schlossschrauben in Position gehalten werden. Die Bügelschraube liegt auf dem Boden, wenn nicht gebraucht. Um einen Gurt durchzuziehen, muss sie dann lediglich nach oben gezogen werden.Versenken im Boden möchte ich nicht, um den Boden nicht zu schwächen.


    Bisher habe ich mir bei größeren Ladungen auch mal so beholfen, dass ich einen Gurt unter dem Anhänger durchgezogen habe. (Das letzte Mal als ich für eine befreundete Familie Möbel transportiert habe.) Dazu sagte mir jemand, das würde von den Ordnungshütern nicht gerne gesehen, bei gewerblich genutzten Anhängern sei das sogar verboten. Nun, gewerblich ist bei mir nicht, aber wenn es eine gute Lösung gibt, den Gurt oben fest zu machen, soll es mir recht sein.


    Hat jemand dazu Ideen, einen festen Halt für einen Zurrgurt auf dem Boden zu schaffen. (Aufgeschraubten Lösungen traue ich nicht!


    Die beiden Bleche würde ich gerne fest miteinander verbinden. Welche Klebstoffe bieten sich an? Ich dachte an einen zwei-Komponentenkleber.



    Bin mal gespannt, was ich an Resonanz erhalte. Bis dann!

  • Hallo


    also ich versteh irgendwie gar nichts, außer das so Bügel in Boden machen willst

    Damit das Blech über den Rahmen geht, denke ich daran, zwei Bleche übereinander zu nehmen, eines am Rahmen anschließen zu lassen, das andere über den Rahmen zu legen. Dieses „Blechpaket“ soll dann mit 4 Schlossschrauben in Position gehalten werden.

    Blechpakete? 4 Schlossschrauben? keine Ahnung was das soll, vielleicht machst mal ne Zeichnung, weil das ist nur wirr was du da schreibst


    Dazu sagte mir jemand, das würde von den Ordnungshütern nicht gerne gesehen, bei gewerblich genutzten Anhängern sei das sogar verboten

    das ist auch Blödsinn, die Oma am Straßenrand fragt nicht ob der Schrank der ihr ins Kreuz gefallen ist von nem privaten oder gewerblichem Anhänger gefallen ist


    Gruß Mani

  • Hallo,


    Du stehst Dir selbst im Weg - oder :rolleyes:....


    Wenn ich das ganze "Geschreibe" richtig deute, möchtest Du Zurrösen im Boden nachrüsten....


    Wo ist das Problem :ohmann:.....


    Und was soll die "Blech auf Blech klebe" Variante :hilfe:...

  • Sorry, dann habe ich mich nicht deutlich genug geäußert.


    Anhänger Humbaur (Baujahr 2001) – sowohl Boden als auch Seitenwände aus Siebdruckplatten. (Die müssen nun neu werden!) Also NICHT die Alukonstruktion der aktuellen Modelle. Der Siebdruckboden wird in U-Profile eingeschoben, überhaupt werden alle Siebdruckplatten in U-Profilen gehalten, auch die Seitenteile.



    Ich will eine Möglichkeit um Teile, die nicht höher als die Bordwand sind, sicher auf dem Anhängerboden zu verzurren – soweit dürfte das klar sein, oder?


    Meine bevorzugten Zurrbänder sind 50mm breit, max. Zugkraft >2000kg, daher als Befestigungspunkte die besagten U-Schrauben.


    Nun zu meinen – wie ihr sagt – „wirren Überlegungen“ (Siehe Skizze):

    Die Befestigungspunkte will ich auf dem Boden neben den Seitenwänden, zwei auf jeder Seite. Wenn ich – nahe dem U-Profil, in dem die Bodenplatte liegt – die Bohrungen für die U-Schraube setze, muss ich dort für „Verstärkung“ sorgen, sonst reiße ich im Laufe der Zeit beim Zurren die Schraube durch die Bodenplatte.


    Auf die Idee mit zwei Blechen kam ich, weil ich mit dem ersten die Dicke des U-Profils ausgleichen kann, dann kann ich mit dem zweiten Blech über das U-Profil gehen, was für erhöhte Stabilität sorgen würde.


    Die kleinen Schlossschrauben sind von der Stabilität her unwichtig, sie dienen nur der Fixierung der Bleche in der richtigen Position. Ohne sie würden mir die Bleche bei nicht angespannten Zurrbändern unter dem Anhängerboden „rumschlackern“.


    Ich denke, nun sollte meine Planung nachvollziehbar sein!



    @ Mani: dass Zurbänder, die unter dem Anhänger durchlaufen und so das Geladene fest auf die Ladefläche drücken "unbeliebt" sind, sagte mir unser Schlosser. Er sei deswegen angehalten worden!
    An seinem Eduard-Anhänger habe ich auch diese U-Schrauben im Anhängerboden gesehen.





    Prinzip-Skizze_autoscaled.jpg

  • Da sieht man mal, was ich Foto oder Skizze bewirken kann ;)...


    Jetzt ist es nachvollziehbar ....


    Aber die U-Schraube sieht schon seltsam aus :)....

  • (Das Bild ist nicht mein Anhänger, sondern zeigt nur den Typ)

    und was steht unten zu den Bilder? deshalb gelöscht


    kannst die Bügel nicht direkt ins U rein bohren? oder ist das U unter der Seitenwand?


    ansonsten einfach bei dem U unten nen Streifen Flachmaterial, dann hält das auch im Holz


    für nen 750 Kg Hupfer brauchst auch keine 2 Tonnen Gurte, da reichen die schmalen auch

  • @ Eduard Fan: Richtig - wenn ich den Schnitt so mache, dass ich die Bohrung für den einen Schenkel der U-Schraube sehe, dann schneide ich den waarechten Teil der U-Schraube nicht - aber du hast es ja verstanden. Also Zweck erfüllt!



    @ Glonntaler: ich brauchte irgend ein Bild vom Anhängertyp - um die Bauart zu zeigen. Mein eigener steht unten im Hof und hat Tannen geladen, die irgendwann in der Erde sollen. Aber : Löschen war dann schon ok! Ich habe auch den entsprechenden Text in der Beschreibung rausgenommen.


    zu den Gurten: ich habe auch ein paar von den 25 mm-Gurten, allerdings habe ich da schon welche abgerissen. Mit den breiten bin ich auf der sicheren Seite, außerdem sind die Ratschen deutlich besser.

    Und wenn ich Bauholz vom Sägewerk hole, dabei durchaus die 750 kg ausnutze, sind mir die breiten Gurte schon lieber.


    Direkt ins U bohren fällt aus, weil das ein tragendes Element ist und unterhalb der Bordwand liegt.

  • Zum Thema Bilder:

    Fremde Bilder darfst zu zwar nicht hochladen, aber verlinken. Also einfach den link zum Bild posten, das passt dann.


    Zu den Gurten:

    In der Anhängergröße finde ich 35mm Gurte am angenehmsten. Die sind schöner zu benutzen als die schmalen 25er und nicht so übertrieben wie die 50er. Wenn du nicht die Billigen aus dem Baumarkt nimmst haben sie auch gute Ratschen und halten top.


    Zu den Zurrösen:

    Kannst du mal ein Foto vom Anhänger von unten machen? Da können wir dann gut beurteilen, wo man was am besten fixieren kann. Da gibt es diverse Möglichkeiten.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • @ xiszone: Kann ich zur Zeit nicht, denn der ist voll mit kleinen Tannen, die noch in die Erde wollen! -lach-


    aber ich denke, der Vorschlag vom Glonntaler ist auch praktikabel.

    Es geht einfach darum, eine größere feste Auflage zu schaffen, dass sich Mutter mit Scheibe von der U-Schraube nicht durch die Siebdruckplatte arbeiten.

    nach dem material muss ich noch sehen.

    Verzinktes Stahlblech mit 3mm liegt hier rum, ein verzinktes Flacheisen leider nicht. Aber ich kann mal mit meinem Schlosser reden.

    Aber ich muss den Hänger sowieso erst mal auseinander nehmen.


    By the Way - da habe ich noch eine Frage zum Ablasten - habe nichts passendes im Forum gefunden - will aber keinen neuen Thread aufmachen:

    der Hänger ist ein ungebremster 750 kg-Hänger - wir fahren oft größere Strecken - z.B. an die belgische Nordsee.

    Dabei wird die zulässige Zuladung nie ausgenutzt - ich bin aber gehalten in Deutschland die 80km/h einzuhalten. (In Belgien darf ich dann 120 km/h)

    Meine Idee: den Anhänger ablasten - zusammen mit dem größeren Zugfahrzeug käme ich dann auf 660 kg. Das würde absolut für die Praxis ausreichen!

    Aber es bleiben noch ein paar Fragen offen:


    mit dem schwereren Zugfahrzeug: wenn ich die 750 kg mal wirklich ausnutzen will - darf ich das, wenn ich mich dabei an die 80km/h halte?

    mit einem anderen Zugfahrzeug: darf ich die 100 km/h ausnutzen, wenn meine Anhängerlast unter dem Wert: Leergewicht (Zugfahrzeug) x 0,3 bleibt?

    Welche Einschränkungen habe ich sonst noch mit dem leichteren Zugfahrzeug (1800 kg)

  • Fotos von unten kann man doch auch bei einem beladenen Anhänger machen oder nicht?


    Wenn du den Anhänger auf 660kg ablastest um ihn mit dem großen Zugfahrzeug mit 100kmh ziehen zu dürfen, darfst du ihn auch mit 80kmh nur bis 660kg Gesamtmasse beladen. Die 660kg werden als zulässige Gesamtmasse in den Papieren eingetragen.


    Grundsätzlich gilt bei ungebremsten Anhängern immer folgendes:

    Eingetragenes Leergewicht (Fahrzeugbrief Feld G) des Zugfahrzeugs*0,3 >= zulässige Gesamtmasse (Fahrzeugbrief Feld F.1) des Anhängers.


    https://www.tuev-nord.de/de/pr…espanne-100kmh-zulassung/


    Das ist ein ganz brauchbarer link zu dem Thema.


    Es ist unerheblich wie schwer der Anhänger beladen ist.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Danke, das war aber bereits bekannt. Ich habe vor ein paar jahren einen Bootstrailer für meine Paddelboote umgebaut und mir auch hier Rat geholt. Der kleine (ungebremste) Trailer hat inzwischen seine 100km/h-Zulassung - aber das ist auch ein Leichtgewicht.

    Umbau eines Bootstrailers für Canadier und Kajak

    (Ich stelle mal das letzte Bild davon hier ein!)


    Mir waren jetzt die unterschiedlichen Kombinationen mit dem 750 kg-Hänger nicht klar.

    Denn mechanisch wird an dem ja nichts verändert - also wäre der weiterhin in der Lage mit Gesamtgewicht von 750 kg zu laufen.

    Meine Hoffnung war halt, dass ich das auch nutzen könnte, wenn ich die Tempovorgabe 80 km/h einhalte.

    (Ähnlich dem 100km/h- Schildchen bei den früheren Winterreifen mit Spikes. Da hat man halt im Sommer das 100km/h Schildchen "zugeixt"!)


    Und was ist mit einem anderen Zugfahrzeug? Logisch wäre doch bei dem 1800kg-Auto, dass ich ein Gesamtgewicht für den Anhänger von 540 kg einhalten müsste, auch wenn das so nicht im Papier steht.

  • Sofern ich das nicht falsch interpretiere, ist das tatsächlich angehängte Gewicht maßgeblich und nicht das zulässige Gesamtgewicht des Hängers. Wenn Du nur 660 kg oder was auch immer ans Zugfahrzeug ungebremst dran hängen darfst und den Wert am Haken nicht überschreitest, wozu solltest dann den Hänger ablasten? Das würde nur den Wiederverkaufswert schmälern. Andererseits, wie wäre es anders zu betrachten und den Hänger gegen einen mit Auflaufbremse auszutauschen, statt Klimmzüge am Limit des Fahrzeuges zu machen?


    Ich weiße es nicht, könnte mir vorstellen, daß sich ein Umrüsten mit einer Auflaufbremseinrichtung und Umschreibung möglich wäre, sofern das kostenmäßig gegenüber Austtausch überhaupt Sinn macht.


    Hier werden andere, die sich mit Hängerrestauration beschäftigt haben, eher was zu sagen können.

  • Dafür hast sicher ne Quelle?


    Nach meiner bisherigen Info darf ich auch mit einem Wagen der z.B. nur 2 to ziehen darf auch einen Anhänger bis 3,5 to dran hängen, egal ob leer oder eben mit einer Beladung inkl. Hänger bis 2 to. Exakt sogar diese 2 to plus zulässige Stützlast; bei 75 kg zulässiger Stützlast dann sogar 2075 kg.


    Bin gespannt, wie Du Deine Aussage nur zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers, würde hier und eigentlich dann in jedem anderen Fall auch, gelten, belegen möchtest.

  • Bei Tempo 100 gelten die Gewichtsgrenzen Leergewicht Zugwagen zum Gesamtgewicht Anhänger. Passt dies mit den zulässigen Anhängelasten überein ok.


    Bis Tempo 80 spielt das tätsächliche Gewicht des Anhängers eine Rolle, nicht das Grsamtgewicht.

    Aber Achtung: Hier setzt die Fahrerlaubnis evtl. andere Grenzen, B, B96, BE, C1, C1E, C, CE oder die Alte Klassen 2 oder 3!


    Wird der Anhänger abgelastet um die 100 km/h Regel zu nutzen, darf er auch bei 80 km/h nicht mehr wiegen, als die neu eingetragene zulässige Gesamtmasse.

  • Das ist schon klar bei 100er-Nutzung. Der TE fragte aber im Post #12 explizid nach der möglichen Zuglast, wenn er sich an die 80 km/h halten würde, ob er dann die 750 kg nutzen dürfe. Im Post #10 überlegte er noch, den Hänger ablasten zu lassen.

    Für mich sinnfreie Übungen, wenn es doch genügend erschwingliche Alternativen an gebremsten Hängern gibt. Ich würd mich dann nicht so einschränken lassen und gleich einen gebremsten Hänger besorgen.


    Die jüngere Generation ist mit der Angleichung an die EU-Richtlinien zur Fahrerlaubnis arg gekniffen und muß für teures Geld noch Zusatzeinträge zur Fahrerlaubnis erkaufen, nur um anständigen Hängerbetrieb durchführen zu dürfen. Wir haben es einfach in der Praxis erproben dürfen mit den alten Scheinklassen, die fast alles inklusive hatten und uns in den neuen Kartenschein übertragen wurden, oder noch werden können.


    Das Schlechterstellen unserer Führerscheinneulinge hätte von unseren Volksvertretern besser verhindert werden sollen, meine Meinung dazu, wenn jetzt auch OT.

  • Das ist schon klar bei 100er-Nutzung. Der TE fragte aber im Post #12 explizid nach der möglichen Zuglast, wenn er sich an die 80 km/h halten würde, ob er dann die 750 kg nutzen dürfe. Im Post #10 überlegte er noch, den Hänger ablasten zu lassen.

    Und genau das geht nicht. Wird der Anhänger von 750 kg auf 600 kg abgelastet, darf der Anhänger nicht mehr als 600 kg wiegen. Egal ob er mit 80 km/h oder 100 km/h gezogen wird.

    Auch mein Anhänger darf nicht mehr als 1000 kg wiegen, er hat ein Gesamtgewicht von 1000 kg.

  • Drum hab ich ihm von der Ablastung abgeraten, denn er schießt sich selbst ins Knie. Er fährt dann von der Beladung halt genau die Last am Haken, die er darf, auch wenn der Hänger mehr dürfte. Ablasten ist einfach überflüssig.


    Abgesehn davon, daß eigentlich die 100er eh ne Farce ist. Wer wirklich die 80 einhält, stellt in der Realität ein Verkehrshindernis dar. Die LKW überholen fluchend und oft hupent. Ich häng mich da einfach mit rein bei denen und schwimme mit, selbst mit meiner 100er mit passendem Zugfahrzeug oder auch ohne dieses "priviligierende Schildchen" bei normalen 80er Hängern. Es wird von den Brummis meist mit echten GPS-gemessenen 96 bis manchmal 100 gefahren. Gaanz selten, daß 80 eingehalten werden, eigentlich fast gar nicht. Bisher sah ich die patroullierende Kavallerie da einfach dran vorbeifahren.


    Wozu also all die Aufregung? Noch einmal rüste ich einen Hänger nicht auf 100 um.

  • Drum hab ich ihm von der Ablastung abgeraten, denn er schießt sich selbst ins Knie. Er fährt dann von der Beladung halt genau die Last am Haken, die er darf, auch wenn der Hänger mehr dürfte. Ablasten ist einfach überflüssig.

    du hast Ihm abgeraten weil Du die 100er Regel nicht verstanden hast


    es ist aber so wie alle gesagt haben, wenn abgelastet ist, dann ist abgelastet, und dann darf er auch nicht mehr mehr wiegen, egal welches Zugfahrzeug, welche Geschwindigkeit, es gilt IMMER nur noch das niedrigere ZGG




    wo soll das sein???

    Es wird von den Brummis meist mit echten GPS-gemessenen 96 bis manchmal 100 gefahren

    nach den Lügen Tacho fahren die vielleicht so schnell, nach GPS nicht


    LKW Tachos sind geeicht, die lügen maximal 1 km/h mal und deshalb fahren alle nur max 88, weil 10% erlaubt der Begrenzer, bergab geht natürlich mehr, weil er dann rollt, aber dann fallen sie wieder auf 88 ab, wenn Du mal einen von 100 findest der wirklich schneller ist, dann ist es ein Schwede oder ein Österreicher


    die einen dürfen zuhause soweit ich weiß unter bestimmten Bedingungen, die andern bescheissen gerne