Fahrtenschreiber für Privatfahrten bei Gesamtzuggewicht über 7,5t

  • Moin Zusammen,


    Wir hatten letztens mal eine Diskussion über Fahrtenschreiber bei der auch ein Neubesitzer eines Ford F 350 mitgemacht hat.


    Da er auch sporadisch mal nen Anhänger fahren möchte kam dann der Einwand: Bei über 7,5t zulässigem Gesamtzuggewicht brauchst Du auch für private Fahrten einen Fahrtenschreiber.

    Der F350 ist ja nun beim zulässigen Gesamtgewicht doch etwas höher als 3500kg, kommt daher mit Anhänger auch leicht mal über 7,5t.


    Haben wir das nun richtig verstanden, dass man bei Gesamtzuggewicht über 7,5t auch für jede private Fahrt einen Fahrtenschreiber benötigt?


    Wie gesagt, es ging uns nicht nicht um gewerbliche Transporte, ausschließlich private Fahrten.


    Wenn ich den Link von der IHK jetzt richtig deute wäre das ja so: IHK-Link

  • Hallo,

    Also ich glaube mich zu erinnern das man für private Fahrten keinen Fahrtenschreiber braucht, nur für Gewerblichen Transport ab 3.5t. Aber der Kollege muss schauen was in seinen Fahrzeug Papieren steht ob Lkw Zulassung oder PKW Zulassung. Mit Lkw Zulassung darf er sonn und Feiertags nicht fahren, auch privat nicht. ( Es sei denn er hat eine sonderfahrt Genehmigung)

    Ich hoffe das ich jetzt hier nix falsch gesagt habe, ist auch schon ein paar Jahre bei mir her mit dem Thema.

    Anhänger : Eduard 2.56x 1.50x 0.30 1,5 t


    Was nützt der Tiger im Tank? Wenn nenn Esel am Steuer sitzt...

  • ( Es sei denn er hat eine sonderfahrt Genehmigung)

    und die musst de erst mal bekommen.

    Hab Sonntags mit meinen Peugeot Expert (LKW - Zulassung) und Anhänger auch keine für ne Überführung bekommen obwohl privater Natur...

    da kennt sich keiner so aus. banale Frage und hochkomplexer Gesetzesdschungel

  • Wenn ich den Link von der IHK jetzt richtig deute wäre das ja so: IHK-Link

    In dem Link steht oben als erstes "bei gewerblicher Nutzung" !

    Daher denke ich, dass er keinen Fahrtenschreiber braucht.

    Es sei denn, er nutzt den Gewerblich!

    Da hast du oben keine Angaben zu gemacht.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Wenn du privat einen PKW mit LKW Zulassung hast, dann kannst du selbstverständlich auch an Sonn-u. Feiertagen fahren.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Wenn du privat einen PKW mit LKW Zulassung hast, dann kannst du selbstverständlich auch an Sonn-u. Feiertagen fahren.

    Aber eben nicht mit Anhänger ?


    Ich weiß, dass es in edlichen Bundesländern Regelungen gibt, die Anhänger zur privaten Nutzung erlauben (also sowas wie Wohnwagen oder Bootstrailer). Ich meine es gab da auch mal einen Vorstoß für eine bundesweite Regelung.

    Die Frage ist ja aber auch noch wie das dann definiert wird.

  • Hi,


    jep, über 7,5 t ist das so. Dazu kommt außerdem die Lkw-Maut auf allen Autobahnen und Bundesstraßen, wenn es ein Anhänger / Fahrzeug für den Transport von Gütern ist. Ist es ein Pkw oder WoMo mit Wohnwagen fällt in D die Maut nicht an. Im Ausland aber schon.

    Die großen US-Pickups fallen außerdem unter die 80 km/h-Grenze (WoMo 100 km/h - Autobahn), solange sie nicht als Pkw zugelassen sind. Eine Tatsache, die solche Autos aus meiner Sicht bzw. für mich extrem unattraktiv machen.


    Gruß

    Gerhard

  • Ich habe zu dem Thema mal diesen Link gefunden ;)...

    Auch hier lese ich immer " vom Betrieb" usw.

    Also gewerbliche Nutzung.

    Wenn das Fahrzeug ausschließlich privat genutzt wird muss man meiner Auffassung nach keine Erfassung machen.

    Die großen US-Pickups fallen außerdem unter die 80 km/h-Grenze (WoMo 100 km/h - Autobahn), solange sie nicht als Pkw zugelassen sind. Eine Tatsache, die solche Autos aus meiner Sicht bzw. für mich extrem unattraktiv machen.

    Aber erst wenn das zGG über 3,5t liegt.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Moin Zusammen,


    danke für die Antworten.


    Wie gesagt, es ging mir nicht um Anhängerverbot am Sonntag sondern private Fahrten mit mehr als 7,5t zGG für den gesamten Zug.

    Die Art der Zulassung ist dabei unerheblich (mit Ausnahme vom Wohnmobil wahrscheinlich).



    Gerhard2


    Danke Dir, dann ist es also wie vermutet.

    Der F350 liegt bei gut 5t zGG, dann braucht man ab ~2t-Anhänger also wirklich einen Fahrtenschreiber.

    Faszinierend.

    An diesen ganzen Mautkram hab ich überhaupt noch nicht gedacht aber Du hast recht, sowas kommt dann ja auch noch dazu.



    Vielen Dank für die Erleuchtung, mir ist geholfen.


    Schönes Wochenende noch!

  • Wieso les ich bei §57a StVZO eigentlich nur


    Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber


    Das ist bei jedem Fahrzeug doch die Gesamtmasse OHNE Anhänger.

    Oder soll jetzt jedes Fahrzeug mit Anhänger eine Zugmaschine sein?

    Dann bräuchte man schon fürn alten zweier Golf mit Anhänger einen Fahrtenschreiber???


    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__57a.html

    Es ist besser, seinen Mund zu halten und dumm zu erscheinen, als ihn zu öffnen und alle Zweifel auszuräumen.


    Mark Twain


  • Dann bräuchte man schon fürn alten zweier Golf mit Anhänger einen Fahrtenschreiber???

    wenn du gewerblich fährst und der Golf samt Anhänger über 3,5t zgg hat, dann ja




    ist doch ganz einfach


    StVZO gilt für JEDEN, also muß jeder der ein Fahrzeug über 7,5t fährt nen Fahrtenschreiber haben, außer die bekannten Ausnahmen


    für Gewerbliche Fahrer zählt zusätzlich noch das Fahrpersonalgesetz


    und da beginnt die Grenze der Aufzeichungspflicht der Lenk und Ruhezeiten bei 2,8t inkl Anhänger, also auch der lausige Golf mit Anhänger

  • Richtig. Die StVZO glt für jeden.

    Damit ist doch aber der F350 mit Anhänger privat auch OHNE Fahrtenschreiber zu bewegen, auch, wenn das GesamtZUGGewicht höher als 7,5t liegt, da die zulässige Gesamtmasse des F350 UNTER 7,5t liegt.

    Es ist besser, seinen Mund zu halten und dumm zu erscheinen, als ihn zu öffnen und alle Zweifel auszuräumen.


    Mark Twain


  • Hmm, seid ihr sicher, dass es nicht an anderer Stelle noch weitere Regelungen gibt?


    Mich hatte im IHK-Link dieser Teil unter dem Punkt "Ausnahmen" halt überhaupt erst auf diese Idee gebracht:

    Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einer zHM von nicht mehr als 7.500 kg zur nichtgewerblichen Güterbeförderung (gemeint sind hier nur rein private Transporte; [...]




    EDIT: Blödsinn entfernt nach nochmaligem Lesen

  • ja und? da steht doch ganz klar


    Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einer zHM von nicht mehr als 7.500 kg zur nichtgewerblichen Güterbeförderung

    also unter 7,5t, darüber brauchst auch privat nen Fahrtenschreiber


    ihr verwechselt hier immer verschiedene Dinge miteinander


    Sonntagsfahrverbote, Fahrpersonalverordnung, Fahrtenschreiber, Mautpflicht


    das sind 4 verschiedene Dinge, und leider gelten für alle unterschiedliche Regeln

  • In dieser Woche musste ich mich damit befassen. Ein Fahrer leiht bim Chef den 7,49 Tonnen LKW um privat 1000km damit zu fahren.


    Er braucht vom Chef eine Bescheinigung dass das eine Privatfahrt ist, der DTCO wird auf OUT gestellt und er kann fahren ohne Karte.

    Die Ruhezeiten gellten allerdings weiter, also max 4,5 Stunden am Stück, denn das zeichnet die Kiste trotzdem alles auf.


    Über 7,5 Tonnen brauchst auch privat einen Fahrtenschreiber.

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung