Hallo zusammen,
komme gerade von einem super tollen Behördenerlebnis. Wollte gerade meinen Contra 1-Achs-Bootstrailer (1200kg mit Peitz A-Bremse, PAV / SR -1.3 Ausf. C, BJ 1978) auf meinen Namen ummelden.
Ich dachte dort bestens vorbereitet mit allen Unterlagen EVB etc. aufzuschlagen. Erste Frage des Sachbearbeiters der Zulassungsstelle, ob das Teil mit grünem Kz zugelassen ist. Ich: ja steht auch so im ZuBesch. Teil 1. Er: ja, aber mit ZuBesch. Teil 2 (Brief) kann mein Trailer eigentlich nicht zugelassen worden sein. Für die Umschreibung grün auf grün bräuchte ich auf jeden Fall eine Betriebserlaubnis. Den Brief (für dessen Voraussetzung eigentlich eine Betriebserlaubnis ist) könnte er nicht anerkennen.
Ich müsste mir: a) beim Hersteller eine Betriebserlaubnis besorgen (dürfte bei R.C. Peiffer kaum mehr möglich sein) oder b) beim TÜV ein Gutachten erstellen lassen. Im ungültigen Vor-Brief taucht sogar noch eine alte TP/Überw.-org. Gutachten Nr. auf.
Jetzt mein Fragen:
ist es korrekt, dass ich bei der Ummeldung in der gleichen Stadt grün auf grün - wenn man im Besitz ZuBesch. Teil 1.+2 ist - dass man sich trotzdem eine Betriebserlaubnis oder Gutachten besorgen muss?
Kann man beim TÜV Kopien alter Gutachten bekommen, wenn man die Nr. hat, wobei ich nicht ersehen kann welcher TÜV dieses damals ausgestellt hat?
Oh Mann ich hoffe das ist jetzt nicht alles zu kompliziert dargestellt, aber irgendwie habe ich mit dem Vorhaben der Ummeldung grün auf grün ziemlich ins Klo gegriffen.
Hab ihr vielleicht Erfahrungen oder ein pragmatischen Vorschlag für mich?
beste Grüße + Danke im Voraus
Toto13