Vorführung TÜV bei Ablastung

  • Hallo an alle.


    Freue mich, bald auch ein "Anhängerzieher" zu sein. :-))


    Ich habe mir einen gebrauchten Kofferanhänger (mit Stehhöhe) der Firma Brenderup/Thule, 100ér Zulassung zugelegt.


    Dieser soll über den Winter zu einem modularen Schlafanhänger ausgebaut

    werden, damit ich beim Campen was kuscheliges habe.


    ZGG. des Hängers liegt bei 1300 Kg.

    Mein neues Auto hat aber nur ein Leergewicht von ca. 1100 kg (kann es noch nicht genau sagen, da das FZ, ein Dacia Sandero, erst Mitte

    Dezember geliefert wird)

    Anhängelast so um 1150 Kg.


    So wird das mit der 100èr Zulassung allerdings nix. (zGG Hänger darf ja nicht höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs)


    Da bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als eine Ablastung auf 1000 Kg zGG., wenn ich 100 Kmh Fahren möchte.


    Sind dann immer noch 510 Kg

    Zuladung, die reichen mir völlig aus.


    Jetzt zu meiner ersten, eigentlichen Frage:


    Muss das Fahrzeug selbst für eine ABlastung auch beim TÜV vorgeführt werden, oder langen da nur die Papiere mit der aktuellen HU?


    Für eine AUFlastung ist es klar, dass der TÜV den Hänger sehen möchte, aber bei einer ABlastung (ohne technische Änderung) müsste doch eigentlich keine Begutachtung

    erfolgen, oder?

    Ich hatte mal irgendwo was dazu gelesen, finde es aber nicht mehr.


    Hintergrund:

    Der Hänger ist abgemeldet.

    Somit müsste ich, wenn er vorgeführt werden muss, also erst Zulassen (mit 1300Kg),


    dann zum TÜV um die Änderung (1000Kg) bestätigen zu lassen,


    und dann nochmal zur Zulassungsstelle Ummelden auf 1000Kg.


    Ganz schön stressig (und kostspielig).


    Hat da jemand Erfahrung?


    Beste Grüsse,

    Stefan

  • Moin Stefan,


    Erstmal herzlich willkommen im Forum!


    Der Trend mit Umbauten bezüglich Schlafmöglichkeit nimmt gefühlt immer mehr zu....


    Mein Kenntnisstand bei unserem TÜV ist folgender....


    Wenn aktuell noch TÜV vorhanden ist, reicht es wenn du die Ablastung beim TÜV vornimmst. Sprich eine Veränderung der Fahrzeugpapiere durchführst. Hierzu muss bei uns zumindest der Anhänger gar nicht vorgeführt werden. Kostenvorteil für Dich ;).


    Danach mit allen Papieren zur Zulassungsstelle und anmelden...:).


    Gruß Jens

  • Du musst ihn eigentlich gar nicht ablasten, da der Sandero sicher ein ESP mit Gespannstabilisierung hat. Im Zweifelsfall mal beim Händler nachfragen.

    Dann gilt nämlich das 1,2 fache Leergewicht und damit sind die 1300kg drin.

    Selbst ohne die Gespannstabilisierung wären es das 1,1 fache und du könntest ihn auf 1200kg ablasten.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Vielleicht ist es auch eine Idee, das Leergewicht des Zugfahrzeugs korrigieren zu lassen. Oft sind die schwerer als es in den Papieren steht. Das könnte man auch kurz und günstig vorab auf einer öffentlichen Waage abchecken.

  • Bei einer zulässigen Anhängelast von 1150 Kg muss für die 100ér Zulassung auf auf 1150 Kg abgelastet werden.

    Und ohne "Antischlinger" gilt Leergewicht des PKW +10% ... wie schon geschrieben.

  • So ist es richtig wie rower sagt.


    Der niedrigere Wert zählt: Leergewicht x 1,1 (ohne Anhänger - ESP Eintrag oder Antischlingerkupplung) und gebremste Anhängelast. Für das Anhänger ESP braucht man entweder einen Eintrag in der Zulassung oder eine Bescheinigung, um Diskussionen zu vermeiden.

    Sandero ist technisch altmodisch - ob der das schon hat, weiß ich nicht.

  • Stimmt, die Anhängelast hatte ich vergessen.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

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    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Vielleicht ist es auch eine Idee, das Leergewicht des Zugfahrzeugs korrigieren zu lassen. Oft sind die schwerer als es in den Papieren steht. Das könnte man auch kurz und günstig vorab auf einer öffentlichen Waage abchecken.

    Ist das vom Aufwand nicht ein wenig "übertrieben"?

    Wie funktioniert das überhaupt?

    MfG Pit

  • Ist das vom Aufwand nicht ein wenig "übertrieben"?

    Wie funktioniert das überhaupt?

    das funktioniert wie jede technische Änderung


    du fährst zum TÜV und sagst du willst dein Leergewicht dem tatsächlichen Gewicht anpassen lassen


    entweder hat der TÜV ne Waage oder er schickt dich zu einer


    und dann wirds geändert, je nachdem was die Waage anzeigt

  • Ich denke nicht dass diese Maßnahme übertrieben ist.

    Oft eine oder die einzige Möglichkeit ein paar Kilo heraus zu "kitzeln".

    Kommt sicherlich auf den Einzelfall an.....?(.

  • Wow.

    Ich bin begeistert. So viele Antworten in so kurzer Zeit hätte ich in einem unspezifischen Forum, in dem es ganz allgemein um Anhänger geht nicht erwartet.

    Vielen Dank schon mal.


    Auf wie viel ich den Anhänger ablasten muss, werde ich wie geschrieben erst wissen, wenn mein Auto geliefert wurde und ich die Gewichtsangaben in den Papieren schwarz auf weiss vor mir habe.

    Die Zahlen, die ich geschrieben hatte, waren nur Schätzwerte meinerseits.

    Klar, ich werde ihn natürlich nur so weit ablasten, wie es nötig sein wird, aber wie erwähnt, komme ich mit 400 bis 450 kg Zuladung LOCKER hin.

    Betten mit Alugestell, Kunststoffschränke, 16 kg Beistellzelt, 2 Fahrräder, Aussenküche, Klamotten und ein paar Kleinteile. Das war's auch schon fast. Also noch viel Luft.

    Bisher waren die meisten Teile in meinem Bus (Opel Vivaro) verbaut. Wenn ich die etwas modifiziert habe, kann ich das meiste auch in den Hänger integrieren und weiterverwenden.


    Der Sandero hat ESP (er hat die absolute Vollausstattung), aber ob das ESP auch Gespannrelewant ist, konnte ich bisher nicht rausbekommen. Ich denke aber nicht, da das Fahrzeug ja nicht unbedingt auf Anhängerbetrieb ausgelegt ist. :)


    Über die Kernfrage, ob der Hänger für eine Ablastung vorgeführt werden soll/muss, wurde aber bisher noch nicht viel geschrieben.

    Hat niemand ausser Jens damit mal mit Erfahrung gemacht, bzw. weiss jemand, wo ich was in den TÜV Vorschriften finden kann?

    Die wissen nämlich oft selbst nicht, wie manche Abläufe von statten gehen. Erlebe ich alle 2 Jahre, wenn eins meiner Motorräder getüvt werden soll. Da muss ich die Jungs jedes mal aufs neue drauf hinweisen ( hohe CO2 Werte aber von Suzuki gibt da Ausnahmereglungen)


    Ich denke, man sollte vor einem TÜVbesuch schon vorher immer gut informiert sein, dann hat man schon die halbe Miete. ;-))


    Beste Grüsse und einen schönen 1. Advent,

    Stefan

  • So unterschiedlich das bei den TÜV Stationen ist, ist es auch bei den Zulassungsstellen :cursing:.


    Bei der einen Zulassungsstelle reicht es aus, mit den ganzen Papieren zu erscheinen und dann gibt's die Zulassung inkl. gestempelter Nummernschilder.....


    Und bei einer anderen Zulassungsstelle muss das Fahrzeug vorgeführt werden. Nummernschilder müssen dann am Fahrzeug montiert sein und die Plaketten werden am Fahrzeug geklebt...X/.


    Eine Vorschrift bezüglich der konkreten Durchführung vor Ort, sprich bei der TÜV Station , habe ich noch nicht gefunden....


    Aber in Deinem Fall würde ich einfach mal anrufen....und nachfragen..

  • noch sicher ist

    persönlich dort aufzuschlagen

    und sich da die auskunft gegf auf paper geben zu lassen

    den das tel und da reale sind oft 2 paar stiefel

  • So viele Antworten in so kurzer Zeit hätte ich in einem unspezifischen Forum

    Aha, ganz was neues


    Über die Kernfrage, ob der Hänger für eine Ablastung vorgeführt werden soll/muss, wurde aber bisher noch nicht viel geschrieben.

    weil man das auch nicht pauschal sagen kann, in der Regel muß das Fahrzeug vorgeführt werden


    der TÜVTler will zumindest die VIN vergleichen, dafür das er in die Papiere seine Unterschrift setzt


    es gibt aber auch welche, die machen es so, obwohl es nicht ganz legal ist


    also anrufen und fragen, oder den Anhänger mit nehmen, is doch egal hinfahren mußt eh, dann kannst ihn auch mitnehmen

  • Es ist und bleibt halt rechtlich ein "Gutachten", dass er da ausstellt.

    Da habe ich für jeden TÜVtler Verständnis, der einen gebrauchten Anhänger auch sehen will, wenn er an den Papieren etwas ändert.

    Manfred

  • Wenn die

    Es ist und bleibt halt rechtlich ein "Gutachten", dass er da ausstellt.

    Ich hatte mal in einem anderen Zusammenhang solch eine Diskussion mit der Zulassungsstelle..X/.


    Da ging es um ein kürzeres Nummernschild...


    Der TÜV hätte mir ein entsprechendes Gutachten erstellt...:)


    Und was sagt die Zulassungsstelle dazu?????????


    "Das Gutachten erkennen wir nicht an und verbuchen es unter Gefälligkeitsgutachten"