Hallo an alle.
Freue mich, bald auch ein "Anhängerzieher" zu sein. :-))
Ich habe mir einen gebrauchten Kofferanhänger (mit Stehhöhe) der Firma Brenderup/Thule, 100ér Zulassung zugelegt.
Dieser soll über den Winter zu einem modularen Schlafanhänger ausgebaut
werden, damit ich beim Campen was kuscheliges habe.
ZGG. des Hängers liegt bei 1300 Kg.
Mein neues Auto hat aber nur ein Leergewicht von ca. 1100 kg (kann es noch nicht genau sagen, da das FZ, ein Dacia Sandero, erst Mitte
Dezember geliefert wird)
Anhängelast so um 1150 Kg.
So wird das mit der 100èr Zulassung allerdings nix. (zGG Hänger darf ja nicht höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs)
Da bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als eine Ablastung auf 1000 Kg zGG., wenn ich 100 Kmh Fahren möchte.
Sind dann immer noch 510 Kg
Zuladung, die reichen mir völlig aus.
Jetzt zu meiner ersten, eigentlichen Frage:
Muss das Fahrzeug selbst für eine ABlastung auch beim TÜV vorgeführt werden, oder langen da nur die Papiere mit der aktuellen HU?
Für eine AUFlastung ist es klar, dass der TÜV den Hänger sehen möchte, aber bei einer ABlastung (ohne technische Änderung) müsste doch eigentlich keine Begutachtung
erfolgen, oder?
Ich hatte mal irgendwo was dazu gelesen, finde es aber nicht mehr.
Hintergrund:
Der Hänger ist abgemeldet.
Somit müsste ich, wenn er vorgeführt werden muss, also erst Zulassen (mit 1300Kg),
dann zum TÜV um die Änderung (1000Kg) bestätigen zu lassen,
und dann nochmal zur Zulassungsstelle Ummelden auf 1000Kg.
Ganz schön stressig (und kostspielig).
Hat da jemand Erfahrung?
Beste Grüsse,
Stefan