hallo jungs(und mädels)
hier fährt doch bestimmt jemand mit zugfahrzeug unter 3,5 t
und gelegendlich mit anhänger,dann gesamt über 3,5t im gewerblichen bereich
also er transportiert irgend etwas von A-B was er nicht zur ausübung seiner tätigkeit braucht
z.b. für jemanden aus dem nachbardorf,eine fuhre kies vom kieswerk zum nachbarn in die hofeinfahrt.
diese fällt meiner ansicht unter die auflage der aufzeichnungspflicht+lenkzeit überwachung
ungeachtet der diskusion welcher führerschein ect erforderlich wäre
man kann viel darüber lesen+viele wissen es besser(glauben sie)
aber ich GLAUBE es zu wissen;wenn ich über 3,5t komme,egal ob fhrz allein oder durch anhängen eines anhängers
ich der aufzeichnungspflicht+nachweis der selben für 28 tage verpflichtet bin,und den nachweis 95 im führerschein haben muß
so bitte meldungen zu diesen exakten thema
gruß peter