Neulich vor dem Baumarkt...

  • Ist ja schön das euch Hornbach so gut gefällt. Für mich ist das mit 36km keine Alternative.

    Bauhaus sind auch 33km, Globus 79km.

    Hagebau (24km) war ich schon mal weil mit der angeschlossene Holzhändler empfohlen wurde.

    Bei Hela schau ich gelegentlich noch, die sind 16km weg.

    Vor Ort (<10km) hab ich toom und OBI.


    ...oder halt die Fachhändler.


    Wo ich am liebsten vorbei schaue ist der "Werkzeugfachmarkt" Stabilo. Die sind recht breit aufgestellt weil sie, historisch bedingt, die Landwirte versorgen.



    Aber deswegen schrieb ich ja von meinen eigene Erfahrungen und das nicht alle Baumärkte gleich sind.

    Es kann schon innerhalb einer Kette besser werden wenn nur die Fläche des Marktes größer wird.



    mfg JAU


    P.S. Bezüglich Landwirtschaft: Die BAG hat früher auch Baustoffe verkauft, da war ich sehr gerne bevor sie die Sparte dicht gemacht haben.

    No Shift - No Service

  • Ich begrüße dich dann mit Handschlag, wenn du hinter der Kasse stehst !!:weglach::weglach::weglach:I


    Im groben hast du gefühlt auf jeden Fall Recht. Bin auch gern im Hornbach oder Globus.


    In unserem Kaff gibt es einen aus der "Baumarkt" Kette, Mobau, dann noch Hellweg und Hagebau ..., dann 20km weiter den gesamten Rest. Da ich 25 Jahre im Handel eines großen Unternehmens auch für die Geschäftsleitung tätig war, kenne ich alle Tricks und Kniffe der Handelsriesen und betrachte bei jedem Einkauf alles aus einer anderen Perspektive. (deswegen kauft meine Frau nicht gern mit mir ein, ich nerve da irgendwie;)

    Kunden zu manipulieren ist sehr leicht, ... die meisten glauben es nicht und fallen selbst drauf rein.

    Kundenaussagen und deren wirkliches Handeln stehen meist in einem krassen Gegensatz !

    Ich kann die Einschätzung zu Hornbach / Globus vs. OBI (gilt hier auch für Toom) von Tomfred, JAU und Manni für die hiesige Region an mehreren Beispielen der Wasserinstallation bestätigen.


    Grundlage sind immer DVGW zugelassene Bauteile (das ist für trinkwasserführende Leitungen Bedingung und sollte daher als Qualitätsstandard ein starkes Kriterium sein, auch wenn die Hersteller der Teile unterschiedlich sein können).


    Preisführer ist dabei fast durchgehend OBI. Globus und Hornbach unterscheiden sich häufig nur gering, wobei Hornbach wegen der Preisgarantie immer ans untere Ende will. Grundlage für diese Einschätzung bildet eine Preisübersicht über ca. 150 Einzelteile. Die Preisdifferenzen betragen zwischen den Baumärkten bis ca. 80%


    Beratung mit fachlicher Kompetenz bei Hornbach immer top, da kommen die anderen nicht mit. Qualität passt in der überwiegenden Zahl der Fälle auch, bis auf letztens zwei Bewässerungscomputer (Hornbach Eigenmarke), die sind Grütze wegen zu hohem Druckverlust.


    Zieht man andere Händler hinzu (z.B. Sanitärfachhandel Stabilo, ELG etc. mit Onlineshops), steigen aber die Preisdifferenzen auf bis ca. 400%.


    Auffallend ist auch, dass der OBI im Ort auch häufig deutlich höhere Preise als die beiden nächstgelegenen OBIs haben. Die haben wohl Eigenständigkeit bei der Preisgestaltung (Franchiser?).

    Auch Kauf in einem Markt und Umtausch in einem anderen wird nicht immer ohne entsprechenden Nachdruck gemacht. Da half im speziellen Fall nur der Verweis, dass auf dem Kassenzettel des fremden Marktes auch OBI GmbH & Co. KG als Vertragspartner steht.


    Sollte man nun, um die Ansiedlung im eigenen Ort und die Arbeitsplätze der Einheimischen zu sichern trotzdem dort einkaufen (wie ich es z.B. beim Getränkehändler oder Bäcker mit eigener Bäckerei tue, anstelle dem Supermarkt)?

    Das Personal des lokalen Markts hat kürzlich für einen Tarifvertrag gestreikt. Wie passt das zur Preisführerschaft? Das im Vergleich zum Wettbewerb mehr eingenommene Geld kommt wohl nicht mal bei den eigenen Angestellten an.

    Für mich kommt der Laden daher nur als Notlösung in Frage (wenn es ganz schnell gehen muss).

  • Ironie: Ob das mit nem Ladungssicherungsnetz auch passiert wär?

    Ich denke mal, mit unserem LaSi Netz bei ordnungsgemäßer Handhabung eher nicht.

    Zumindest wäre nichts runtergefallen.....


    Die Strafe im oberen Thread ist meiner Meinung nach noch viel zu wenig...


    Wo war nochmal die Grenze zwischen PKW Katalog und LKW Bußgeldkatalog?

    Bei 2000kg zGG ?

  • LaSi ok.....

    Also nur bei Überladung wird es böse....?!

    Und die Grenze ist noch bei 2t ?

  • Ok.....:super:

    Man müsste mal ein paar Beispiele gegenüber stellen...


    10 % Überladung hier und da...

    Oder 20 oder 30% ....


    Welche finanziellen Auswirkungen das hat und wie das Punktekonto belastet wird...:confused::mad:

  • Hiet stehen die Listungen direkt untereinander. Zumindest mal für Überladung, der Rest lässt sich leicht finden (Geschwindigkeit etc.)

    ....Darum habe ich auf 2t abgelastet.

  • So, denke jetzt muss ich mich outen:


    Ich bin Baumarktfan - Bauhaus und Hornbach bevorzugt. Alle Anderen nur wenn nicht vor Ort.


    Baustoffmärkte sind ganz nett, aber sprechen mich nicht so an.


    Besonders gerne gehe ich zu meinem ehemaligen Arbeitgeber um von der Tiefpreisgarantie zu profitieren.


    Ich war von 2001 - 2007 bei Bauhaus, erst in der Nähe von Bremen, später bei Kassel. War in der Baustoffabteilung und hab da so einiges gesehen.


    In Kassel hatte ich von 10.2003 auch die Mietgeräte in Verantwortung, auch die Anhänger (meiner war einer davon).


    Man,was musste ich da alles sehen. Hinweise, Warnungen Tipps - einigen war Alles egal. Bei den Mietanhängern gab es ein Veto bis hin zur Verweigerung.


    Hatten Stema Anhänger mit Hochplane als Tieflader als 750 kg GG, 850 kg GG und 1000 kg GG später noch einen Hochlader mit 2000 kg GG. Verbogene Deichseln, abgerissene Kabel Tagesgeschäft.


    Das schlimmste Vorkommen war ein Polo Fahrer (86C 2F) mit einem ungebremsten 750 kg Anhänger.

    Er bat mich, die von ihm bezahlte Palette mit dem Stapler in den Anhänger zuladen.


    20 Rasenkanten 1 m, 5 Sack Estrich a 40 kg und einige weitere Gartenbaustoffe mit gut 1100 kg sollten in de Anhänger!!

    Hab mich geweigert, Anhänger überladen um etwa das doppelte, Anhängelast ungebremst um mehr als das 4 fache überschritten. Der Kunde hat dann unter Protest alles selber in den Anhänger geladen.

    Hab mir erlaubt, die :police: um hilfe zu bitten..... Der Fahrer wurde vor einer Gefällstrecke mit 14% Gefälle gestoppt....

  • Nun ich gehe oft zu Obi, aber nur weil ein Obimarkt am nächsten ist.

    Ich habe Bodenbeläge und das Bad vom Obi. Leider noch vor der Anhängerzeit.


    Ob ich das dieses mal wieder so machen würde weiß ich nicht.


    Der Fall mit dem 750kg Anhänger denke ich das du da richtig gehandelt hast.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Hiet stehen die Listungen direkt untereinander. Zumindest mal für Überladung, der Rest lässt sich leicht finden (Geschwindigkeit etc.)

    ....Darum habe ich auf 2t abgelastet.

    Heftig ist auch, dass auf einmal (ab 2001 kg) gleich zwei Strafen anfallen....X/

  • wie ich geschrieben habe...

    und kritisiert wurde...

    LaSi geht uns ALLE an :!::!::!:


    Mit LaSi meine ich natürlich auch (Übergewicht & Co.)

  • wie ich geschrieben habe...

    und kritisiert wurde...

    LaSi geht uns ALLE an :!::!::!:


    Mit LaSi meine ich natürlich auch (Übergewicht & Co.)

    Nun auch ich muss zugeben das ich einmal die Lasi vernachlässigt habe. :pfeif:


    Werde ich nie wieder machen.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • In dem Link....

    War die Strafe bei Anhängern mit bis zu 750kg so deklariert, dass die Strafe, das Bußgeld für Einen der beiden gilt.

    Ab 2001kg jeweils eine Strafe für den Fahrer und eine Strafe für den Halter....

    Sind ja auch unterschiedlich ausgepreist.....


    P.S. Wenn nur der Fahrer dran ist, warum wird der Halter mit aufgeführt?


    Edit: Stone haben wir alle schon einmal, zweimal.....gemacht... ;)

  • weil der Halter auch mit dran ist, der Gesetzgeber geht davon aus das der Disponent oder Chef dir ja gesagt hat du sollst


    dies und das laden, deshalb zahlt er auch, weil er muß auch dafür sorgen das du nicht überladen rumfährst


    ist zwar a dämliches Gesetz, weil der Chef ist ja nicht dabei, aber is halt so



    is ja auch so wenn du nen Strafzettel geschickt bekommst


    da steht immer "ihnen wird vorgeworfen als Führer und Halter" bla bla bla

  • Nun dies ist zwar blöd aber leider durch, die schwarzen Schafe in diesen Gewerbe notwendig geworden.


    Wie so immer es so ist verderben ein paar wenige der Mehrheit den Spaß.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Und was ist mit dem Verlader?

    Egal ob bei der Spedition oder im Baumarkt?

    Die müssten doch auch wissen was und wie geladen wurde (Gewicht und LaSi) !

  • Mittlerweile werden die Verlader auch in die Pflicht genommen. Nicht umsonst müssten einige Mitarbeiter von uns in eine Schulung speziell dafür.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016