Neue Hella Seite bezüglich der Anhängerbeleuchtungs Vorschriften

  • Hallo zusammen,


    habe gerade mal nach einer bestimmten Befestigungshöhe auf der Hella Seite gesucht und schau da.....


    Die haben Ihre Seite (PDF Dokument) aktualisiert. Schaut Hier

  • Ja, leider:(.


    Rumfahren sieht man natürlich was ganz anderes.


    Ist vielleicht nicht ganz richtig meine Aussage.

    Bei den Beleuchtungsvorschriften sind Breiten, also Mindest- und Maximalbreite ausschlaggebend. Nicht unbedingt das Gewicht.


    Nur ich glaube nicht, dass wenn Du z.B. vordere Umrissleuchten an einem 750kg Anhänger anbringen möchtest, dieser die Mindestbreite von 1,8m erreicht?!


    Und so zieht sich das durch den gesamten Gestzestext......


    Wie gesagt.....


    Was man teilweise auf der Straße sieht, ist irgendwie anders ;)


    Gruß Jens

  • man muß sich ja auch nicht an die ECE halten


    wir leben in D und solange die STVZO immer noch Gültigkeit hat, kann man sich auch nach der richten


    da stehen nämlich teilweise ganz andere Sachen drin


    Zitat


    Anhänger, deren äußerster Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite durch zwei Begrenzungsleuchten kenntlich gemacht werden. Andere Anhänger dürfen an der Vorderseite mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. An allen Anhängern dürfen an der Vorderseite zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler angebracht sein. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten und der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler dürfen nicht mehr als 150 mm, bei land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern nicht mehr als 400 mm, vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses des Anhängers entfernt sein.

    nur ein Beispiel von vielen


    und hinten auch


    Zitat


    An Anhängern darf am hinteren Ende der beiden Längsseiten je eine nach vorn wirkende Leuchte für weißes Licht (Spurhalteleuchte) angebracht sein.

  • Hallo Mani,

    es gibt doch aber keinen normalen 750kg Anhänger der jeweils 40cm pro Seite breiter ist als das Zugfahrzeug - oder ?:/.


    Nein höchtest ein Eigenbau. Aber wieviel Prozent der Mitglieder fährt so ein Teil?

  • Es gibt z.B. den Neptun Uni 750kg. Der liegt so bei ca. 2,10m Außenbreite. Davor einen schmalen Zugwagen, z.B. die kleinen japanischen Spielzeugbusse oder auch so ein (ich glaube) Nissan Terrano (älteres Modell) mit diesen innenliegenden Rückleuchten in der Stoßstange, dann hast du ein MUSS. Aber wie Mani schon gezeigt hat, der Rest kann. Alles keine Eigenbauten.

    Aber wollen wir mal nicht Spitz auf Knopf rechnen. Sowas ist wirklich sehr selten der Fall.

  • Vordere Begrenzungsleuchten sind für alle Zulässig egal welche breite.

    Nur die Umrissleuchten (die Oben sitzen) sind nur für über 1,8m zulässig wenn ich es Richtig gelesen habe.

    Wie viel von euch haben oben am Anhänger Umrissleuchten?


    Ich habe vor ein paar Tagen an meinem 400kg Anhänger Begrenzungsleuchten montiert, man gönnt sich ja sonst nichts.

    Über Seitenbeleuchtung denke ich auch noch nach.

    Vielleicht 2 pro Seite.

    Bin jetzt bei 12 Anhängern

    vom Klaufix bis zum großen Tandem ist sehr viel dabei.

    Die ganze Aufzählung sprengt hier den Rahmen.

    Einige habe ich schon vorgesteltl, die anderen kommen nach und nach.

  • Ich bin eh der Meinung das jeder macht was er will....

    Ob aus Unwissenheit oder aus ....


    Ich finde es gut, ist mir doch egal.....

  • Licht ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Licht!!


    Andreas:saint:

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Da sehe ich genauso!


    Licht ist Sicherheit!


    Gruß Jens

  • Und ich finde nichts störender als wenn ein Weihnachtsbaum auf Rädern einem entgegenkommt. Wie so mancher LKW mit allen Farbtönen und Mustern....

    Vieles hat auf der Straße nichts verloren, z.B. blaues Licht von LED Gemälden im Innenraum des LKW...


    Und was viele nicht bedenken: Alles was drann ist und erlaubt ist muss auch funktionieren. Mann hätte ich Spass als Polizist bei einer Kontrolle. Der Melde Block wäre schon schnell leer...


    Aber nu gut, manch anderer Hobby muss man nicht verstehen, er reicht diese einfach zu akzeptieren....

  • ICH rede von PKW Anhängern.


    Bei manch Einem LKW ist das schon sehr bedenklich. Da gebe ich Dir Recht.


    Ich glaube hier im Forum ist mehr die Rede davon, ein zusätzliches Seitenlicht, etc. oder so.

  • Genau richtig Benni!


    Auch Reflexfolie trägt zur Sicherheit im Straßenverkehr erheblich bei.


    Ich möchte nicht, dass mir jemand den Anhänger im Betrieb zur Seite schiebt.


    Das reimt sich ja sogar ;)


    image.jpeg


    Ohne im Dunkeln kaum oder garnicht zu erkennen.


    Gruß Jens

  • Es sind heute viele Sachen heute erlaubt, bzw. vorgeschrieben, die es damals nicht gab. Diese Sachen wurden dann verbotenerweise an LKW montiert, der Gesetzgeber hat sich von vielen Dingen überzeugen lassen und zur Vorschrift gemacht!


    Unsere Stadtwerke hat zwei Oldtimerbusse aus ihrem früheren Bestand verwahrt, die haben noch keinerlei Zusatzbeleuchtung, wie Umrissleuchten oder Seitenmarkierungsleuchten. Wenn die im Dunkeln irgendwo standen, sah man nur die Standlichter, mehr nicht, selbst die Fahrzielbeleuchtung wurde abgeschaltet.


    Busse 043.jpgBusse 095.JPG


    Dann bekamen die Busse Umrissbeleuchtung, die, die als Schulbus benutzt wurden, brauchten hinten oben zusätzliche Blinker und jetzt haben alle auch Seitenmarierungsleuchten, eine 3. Bremsleuchte im Heckfenster, Blinker, Bremse und Rücklicht oben, so ändern sich die Zeiten!


    Jetzt dürfen die Seitenmarkierungsleuchten sogar blinken: https://www.cargobull.com/de/Detail_news-466_213_383.html


    Ich selber habe an allen Anhängern mehr Licht als vorgeschrieben. Ich finde, es gibt mehr Sicherheit, wenn auch ein PKW Anhänger SML hat, bei Nachrüstung verbotenerweise als Blinker geschaltet, heute erlaubt. Mein Syland hat eine Gesamtlänge von knapp 4 Metern, zusammen mit dem PKW gibt das eine Gesamtzuglänge von ca. 8 Metern. Zudem habe ich alle Lampen über Kreuz geschaltet, also das linke Rücklicht mit der rechten Kennzeichenbeleuchtung und der rechten Umrissleuchte. Sollte vom Zugwagen ein Kreis ausfallen, so ist der Anhänger immer noch als breites Fahrzeug erkennbar.


    Ich habe einen Kunden, wenn der viel Holz bekommt, fahre ich mit seinem Anhänger und meinem Westfalia im Wechsel um Leerfahrten zu vermeiden, seiner hat keine Zusatzbeleuchtung, wenn es dann schon dunkel ist, wenn ich ihm seinen zurückbringe, es ist ausserhalb der Stadt, dort ist keine Laterne, nichts, es ist wirklich finster dort, habe ich auf seinem engen Hof leichte Schwierigkeiten, den Anhänger rückwärts in die Ecke zu stellen, weil man ihn im Spiegel nur erahnen kann, meinen sehe ich deutlich! Ich nutze dann schon Warnblinker und NSL damit ein leichter Lichtschimmer hinter dem Anhänger ist. Wenn man dann so den direkten Vergleich hat, merkt man doch recht deutlich, das mehr Licht mehr Sicherheit gibt.

    Anhänger 116.jpg



    Andreas

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Ja Andreas,


    Die Zeiten ändern sich. Selbst heute bei den PKW ziehen die Hersteller die Frontscheinwerfer und die Rücklichter leicht um die jeweiligen Ecken und erzeugen eine Art Begrenzungsleuchte.


    Denk nurmal an das Tagfahrlicht. Früher?!


    Gruß Jens

  • ...auch mal überlegt, dass andere noch leichter übersehen werden?

    Was soll z.b. n Zweirad dann noch alles für Kerzen bekommen, dass man das (wieder) sieht?


    Alles mit Maß und Ziel.....:)