Abreissseil und Hollandöse im Ausland

  • es soll doch pflicht sein vorne+hinten eine abschleppöse zu haben

    Nö, meine Ami's haben teilweise keine Abschleppösen. Ösen für die Verzurrung z.B. aufm Autotransport-Boot oder dergleichen schon, aber die sind so weit unterm Auto, die gehen wirklich nur zum Verzurren (Niederzurren), aber nicht zum Abschleppen.

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Ohne AHK ist normalerweise eine Abschleppöse vorgeschrieben, das stimmt - bei Amis / Ausnahmegenehmigungen kenne ich mich nicht aus. :)


    Aber wenn diese Öse, falls vorhanden, ganz außen sitzt - wie soll das dann funktionieren?

  • K.A. ob ich das nicht schon gepostet hatte, als ich den Roadmaster aus der Schweiz geholt hatte, aber das war mein "Rumgepfusche", um der saudoofen Regelung HOFFENTLICH gerecht zu werden:

    upload.jpg


    Ob es 'ner Begutachtung durch die CH-:police: "standgehalten" hätte... keine Ahnung - wurde zum Glück net kontrolliert.

    Hassen tu ich das System sowieso.

    Und am Touadreck war auch sonst GARKEINE Möglichkeit. <X


    Am Caprice hab' ich ja links und rechts vom Einschub 2 riesige "Löcher", da wärs einfach, die Schlaufe durchzuziehen. 8)

    001.jpg





    Und... sorry... aber was wurde hier und in anderen threads in letzter Zeit EXTREM vom Thema abgewichen... da geh' ich auch nochmal mitm Besen durch!

  • Die Möglichkeiten beim Caprice sind vorbildlich...

    Die Lösung beim Toureg hätte zumindest ein Lächeln der :police: hervorgerufen.

    Und bei Deinem Charme....

    Hätten Die dich sogar noch fahren lassen...

    Und wahrscheinlich noch bis zur Grenze eskortiert :)8)

  • war da nicht was mit karabiner mit zuglast von 750kg?

    Das Umreifungs hat 250kg oder gar 125kg? Also vermutlich wirkungslos. Zudem das Stahlseil als scharfe Kante gilt wegen dem geringen Durchmesser.

    Lt. Link zu Caravaning wird 350 bis 450kg zugkraft benötigt bei Abreissen zur Betätigung des Bremshebel.

    Denke der Schweizer Gandarme hätte ruhig aber mit lächeln die Strafe erklärt.

  • Das geht ja schon in die Kategorie "Gut gemeint" Jonas. Vor allem bringt es nichts, wenn der Kupplungshals sich vom Auto verabschiedet, was in der Schweiz ja abgesichert werden soll.

    Fraglich währe ob es ausreichend ist, das Seil als Schlaufe ganz klassisch über den Haken zu legen und dann vom Abreisseil noch ein Drahtseil zur Abschleppöse zu führen. So ist es auf jeden Fall sicher mit dem KFZ verbunden und selbst wenn es vom Haken springt immer noch am Auto fest.


    http://www.sglenzburg.ch/org/p…tuell/20170915_093756.pdf

    Der zweite Teil der Information impliziert zumindest, dass das Befestigen an einer Öse an einer abnehmbaren Anhängerkupplung nicht zulässig ist.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Ich habe einfach mal direkt in der Schweiz (Motorfahrzeug Prüfstation beider Basel) nachgefragt und folgende Informationen erhalten:


    Aufnahme1.jpg



    Ob das auch bei abnehmbaren Kupplungen gilt habe ich noch nicht in Erfahrung bringen können. Sobald ich dazu eine Antwort bekommen habe, schreibe ich das hier dazu.

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  • So Antwort auf die Frage, ob eine (Zusatz-)Öse an einer abnehmbarer ausreichend wäre:

    Zitat

    Aus Fachmännischer Sicht macht es bei abnehmbarer Kugel mehr Sinn die Abreissleine am Kupplungsträger zu montieren. Wenn der Hersteller eine Öse an der Kugel montiert hat muss er die Haftung dafür übernehmen.

    Daher gehe ich davon aus, dass es für eine Kontrolle in der Schweiz tatsächlich wichtig ist, dass das Abreißseil an einer Öse fest gemacht ist. Ob das eine Öse am Kupplungsträger, an der Kupplung, an der abnehmbaren Kupplung oder an der Appschleppöse ist, ist für die Jungs dort nicht wichtig. Wichtig ist nur, dass es eine Öse ist und nicht wie bei den Holländern eine Kontruktion die verhindert, dass die Schlaufe von dem Haken hüpft.

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  • In dem oberen Beitrag hast Du eine sog. Hollandöse abgebildet.

  • Öse ist ok, diese verschränkten Bleche nicht


    Sowas ist in Holland ok, in der Schweiz nicht
    Sowas ist sowohl in Holland als auch in der Schweiz ok


    P.s.: Bin ich zu blöd oder gibts sowas im Anhänger24 Shop nicht?

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  • Brauchst Du eine? Wie in Link 2 habe ich noch liegen ...:genau:

  • Wenn ich das richtig gesehen habe, hat das neue Zugfahrzeug eine Öse dran. Außerdem treibe ich mich mit Anhänger bisher nicht in so komischen Ländern rum :D

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  • Wer hat denn da meine Anhängerkupplung fotografiert?

    Die Schwenkbare :). Die Öse nutze ich auch.

    Deshalb auch beim Absenker der Kettenschnellverschluß.

  • Das Straßenverkehrsamt des Konton Graubünden hat eine Information herausgegeben, in der die in der Schweiz erlaubten Befestigungsmethoden beschrieben werden:


    Info Befestigung für Anhänger-Abreissleine

    Das hatten wir schon hier im Thread. Zusätzlich dazu ist aber auch an abnehmbaren Kupplungen die Öse am Kugelhals zulässig und nicht nur bei festen oder geklappten.

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  • Zusätzlich dazu ist aber auch an abnehmbaren Kupplungen die Öse am Kugelhals zulässig

    das ist etwas was ich absolut nicht verstehe, man muß das blöde Seil an ner Öse befestigen, damit die Breme auslöst wenn die Kupplung versagt


    aber wenn man die Abnehmbare verliert muß er nicht bremsen, Schwachsinn hoch drei


    wenn schon Öse dann am Träger

  • Quelle ist wie schon vorher erwähnt die eMail vom technischen Sachverständigen aus der Schweiz.

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