Mein neuer EDUARD KIPPER 2700 KG mit 100 Km/h Zulassung

  • so ein Seil hat jeder Kipper, Begrenzung damit der Kipper nicht zu weit hoch geht

    Dann wäre das Spiralkabel um das Seil immer meine erste Option. Es wird ja nicht so angebracht sein, dass es auf der Straße schleift.

  • Vollkommen richtig erkannt....:genau:

    Ich würde das auch so machen....

    Und.....

    Und wenn kein Seil vorhanden ist....

    Dann ist über Nacht eins dran...:dafuer:

    :anstoss:

  • Und wenn kein Seil vorhanden ist....

    Dann ist über Nacht eins dran...:dafuer:

    :anstoss:

    Metallspäne dran und ordentlich gießen:biggrins::weg:

  • UPDATE - Heckansicht......8)


    Seit dem Kauf des Anhängers wurde viel am Heck umgebaut und ausgetauscht....;)

    Damit es noch nachvollziehbar bleibt, hier eine kleine Chronik...

    Das ist der Auslieferungszustand...

    Auslieferungszustand.jpg


    Dann wurde die Heckmarkierung angefertigt und es wurden LED Rückfahrscheinwerfer und die kurzen LED Begrenzungsleuchten verbaut...

    Heckmarkierung und kurze Begrenzungsleuchten.JPG


    Dann wurden die Rückleuchten gegen LED RL ausgetauscht und es wurden lange LED Begrenzungsleuchten verbaut...

    LED Rückleuchten und lange Begrenzungsleuchten.JPG


    Dann kamen Gitter dazu...

    Alt und Neu....jpg


    Und dann wurde zuguter letzt Alles getauscht....

    Rück- und Begrenzungsleuchten ;)

    Aktuell mit dynamischen Blinker.jpg


    Jetzt ist aber erstmal Ruhe am Heck....8o


    Gruß Jens

  • ;) Bei der letzten Stufe gefallen mir die Seitenmarkierungen... blinken die mit?

    VG
    Marc A.

    Ja, die blinken mit... ;)


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    Gruß Jens

  • Also sowohl die Begrenzungsleuchten sowie die Heckleuchten schauen schon saug... aus.

    Allerdings nach dem Googeln komm ich irgendwo bei ca. 250 € für alles raus (=erster Treffer).

    Da muss ich passen, das passt nicht zum ....ähm....Nutzcharakter von meinem Anhänger.^^


    Bei den Begrenzungsleuchten bin ich mir nicht ganz so sicher, ob für mich der Vorteil (Rangieren im Dunkeln) den Nachteil (=da muss ich beim Rangieren und ranfahren zusätzlich aufpassen) überwiegt.

    Oder überseh ich da noch einen Vorteil?


    Aber wie gesagt, die Teile sehen schon richtig Ultra aus.:thumbup:

  • Begrenzungsleuchten machen zum einen den Anhänger im Dunkeln besser sichtbar...

    Drei zusätzliche Lichter pro Seite...

    Weiß, Gelb und Rot nach hinten...

    Und zum anderen siehst Du im Dunkeln beim Rangieren die Endposition des Anhängers...

    Richtig hell wird es natürlich erst mit zusätzlichen Rückfahrscheinwerfern...

    Gruß Jens

  • Tja... ist alles richtig.

    Noch mein größter Schmerz: er wird dann fast 20cm breiter. Stört mich nicht beim fahren, aber ich muss ihn bei der augenblicklichen Torsituation hier auf dem Grundstück eh schon auf den letzten cm rangieren, um ihn unters Carport zu bekommen. Allerdings gehen die Begrenzungslichter dfie aktuell verbaut sind eigentlich gar nicht... mal schauen, was ich finde.

    Die zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer überlege ich auch, allerdings separat als "Arbeitsscheinwerfer" geschaltet da die ECE-R48 § 6.4.2 sagt, dass erst über 6m Länge mehr als zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig sind. Und mit 579cm Länge könnte das Gemecker geben.

    VG
    Marc A.


  • Meine Erfahrungen mit Arbeitsscheinwerfern, Rückfahrleuchten und Co., habe ich in meinem Ladekran Thread beschrieben.....

    Bei meinem Graukittel garnicht so schlimm....

    Gruß Jens

  • Der Aufkleber vom Forum wurde in der Dokumentation garnicht erwähnt!

    Dabei war das ein eigenständiger Arbeitsschritt, so weit ich mich erinnere :)

  • da die ECE-R48 § 6.4.2 sagt, dass erst über 6m Länge mehr als zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig sind

    erstens sind das Zusatzrückfahrscheinwerfer, zweitens interessiert das in der Regel niemanden


    und drittens interessiert mich ECE schon gleich garnicht, mich interessiert nur StVZO und da steht nicht so ein Mist drin

  • Der Aufkleber vom Forum wurde in der Dokumentation garnicht erwähnt!

    Dabei war das ein eigenständiger Arbeitsschritt, so weit ich mich erinnere :)

    Da hast Du natürlich Recht...:super:

    Was haben wir uns gemeinsam beraten, philosophiert und sind zum Schluß endlich zu einem Ergebnis gekommen....


    image.jpeg


    Super ist Er geworden...:)

    Gruß Jens

  • erstens sind das Zusatzrückfahrscheinwerfer, zweitens interessiert das in der Regel niemanden


    und drittens interessiert mich ECE schon gleich garnicht, mich interessiert nur StVZO und da steht nicht so ein Mist drin

    ;) In der StVZO stehen allerdings schon seit ein paar Jahrzehnten übersetzte Vorschriften der ECE Normen.

    §52A erwähnt zusätzliche Rückfahrscheinwerfer nicht mal.


    Nebenbei darfst du mir bei Gelegenheit gerne mal Leuchten oder andere Anbauteile mit StVZO - Zulassung zeigen.


    Dagegen spielen EU (damals noch EG) Vorschriften seit 1970 durch die Definition der Fahrzeugklassen eine Rolle... Aber lassen wir das hier mal stehen, soll ja kein juristischer Disput werden.


    VG

    Marc A.

  • Nebenbei darfst du mir bei Gelegenheit gerne mal Leuchten oder andere Anbauteile mit StVZO - Zulassung zeigen.

    is mir jetzt zu kalt und windig um nochmal ans Auto zu gehen und ein Bild zu machen, kannst aber gerne an deinem nachschaun


    da stehen so Zahlen drauf und ein ein E in nem Kreis und so


    und im §21 und 22 ff kannst das alles nachlesen



    hier letztens im Forum, ist zwar keine Lampe aber da siehst auch die ganzen Prüfnummern


    nach ECE, EG und National


    Prüfzeichen.jpg

  • Der Glonntaler


    :) Sag ich doch... Du rennst offene Türen ein.


    Also, keep cool, Paragraphen sind mein Geschäft und dass nicht nur in der EU.


    Ich freue mich ja, hier in Sachen Anhänger auf geballte Erfahrung zu stoßen.


    Aber bitte nicht versuchen, mir was über Recht rund um Fahrzeuge zu erklären... Ich verdien mein Geld damit.


    VG

    Marc A.

  • Der Glonntaler

    Aber bitte nicht versuchen, mir was über Recht rund um Fahrzeuge zu erklären... Ich verdien mein Geld damit.


    VG

    Marc A.

    Was genau machst du denn?

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • [...]

    Aber bitte nicht versuchen, mir was über Recht rund um Fahrzeuge zu erklären... Ich verdien mein Geld damit.


    VG

    Marc A.

    Ohne despektierlich wirken zu wollen - aber diese Tatsache sagt rein gar nichts über Deine Fachkompetenz aus. Ich kenne so viele Leute, die Geld verdienen, ohne vom Gegenstand ihres Broterwerbs auch nur die leiseste Ahnung zu haben....


    Wie gesagt, unter gar keinen Umständen ein persönlicher Angriff, nur ein Hinweis. :biggrins::anstoss:

    Köper ex-Kastenanhänger Bj. 1973, 2019 Totalumbau auf Plattform (2,75x1,50), 1200 kg zGG

    HP 300.01 mit Deichselverlängerung 300.95 (Sanierungsfall, demontiert), 300kg zGG

    HP 500.01/01 mit Deichselverlängerung 500.95, 500 kg zGG, künftige Alltagshure

    BMW 525iA touring LPG, 1900 kg zgAL

    Suzuki Freewind XF650 (verkauft)

    BMW K75, Bj. 88 CafeRacer Umbau

    MZ TS 150 mit A1- bzw. B196-freundlichen 125 ccm plus eine weitere TS 150 (derzeit demontiert)

  • taskfarce


    Dann lies doch bitte einfach kurz, worum es überhaupt geht.


    Da haben wir nämlich um exakt nichts gestritten.

    Der Glonntaler meinte, für ihn gelte nur die StVZO, ich habe gesagt, dass die Normen, um die es da geht, auf ECE (oder früher halt Ex) hören.

    Zum "Beweis", dass er Recht hat wollte er das E-Zeichen auf Lichtern usw. anführen.


    Ergo: wir haben uns gar nicht widersprochen, sondern über das gleiche geredet, nur aus verschiedenen Blickwinkeln.


    Vereinfacht ausgedrückt: die in der StVZO erwähnten Teile sind durch alte Ex-Normen oder neuere ECE zugelassen.


    Kein Grund zu streiten, es geht nur um Begriffe.


    VG

    Marc A.

  • mawilms

    Es ging mir in diesem Fall einmal gar nicht um die Sache an sich, da ich mich mit den Überschneidungen von StVZO/ECE nicht hinreichend auskenne, um Sachdienliches beizutragen.


    Nein: mein Ansinnen war, Dich mit einem Augenzwinkern freundlich darauf hinzuweisen, dass die Formulierung Deines Statements von dem einen oder anderen als oberlehrerhaft empfunden werden könnte. De facto hast Du dem User Der Glonntaler das Recht abgesprochen, seine Erkenntnisse zum Thema aus seinem Blickwinkel darzulegen, und genau das tut man hier nicht. (Auch im Beitrag davor wirkte der Ton einer Deiner Aussagen schon leicht deplatziert. Darauf hatte Der Glonntaler bereits direkt Bezug genommen.)


    In diesem Forum herrscht zu meiner großen Freude eine Gesprächskultur, die man sehr wohl als beispielhaft für viele andere Onlineportale ansehen könnte.


    Und das darf ja gern so bleiben.

    Köper ex-Kastenanhänger Bj. 1973, 2019 Totalumbau auf Plattform (2,75x1,50), 1200 kg zGG

    HP 300.01 mit Deichselverlängerung 300.95 (Sanierungsfall, demontiert), 300kg zGG

    HP 500.01/01 mit Deichselverlängerung 500.95, 500 kg zGG, künftige Alltagshure

    BMW 525iA touring LPG, 1900 kg zgAL

    Suzuki Freewind XF650 (verkauft)

    BMW K75, Bj. 88 CafeRacer Umbau

    MZ TS 150 mit A1- bzw. B196-freundlichen 125 ccm plus eine weitere TS 150 (derzeit demontiert)