Westfalia offener Kasten BJ.1949

  • Wenn du dir etwas Mühe gemacht hättest, wäre hier schon mal ein Bild zu sehen und vielleicht könnte man dir ja auch helfen.


    Gruß benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Moin,


    zusätzlich zum Link von v8.lover noch bisschen Input.

    Westfalia Typ 500

    zGG: 700 kg


    Ausführungen:

    geschlossener Kasten

    offener Kasten


    Für beide Ausführungen gibt es drei Aufbauarten, je nach Kastengröße.


    Ursprungsgutachten von Mai 1948 vom TÜV in Paderborn; diverse Nachträge bis ins Jahr 1953.

    Viele Informationen zu verbauten Teilen gibt es darin aber nicht.


    Viele Grüße

    Martin

  • kann ich oder darf ich eine breitere Chromfelge auf mein Hänger dranschrauben? hab jetzt ne 4x 15 zoll Käfer felge auf 5,5 zoll Felge?! ist halt nur aus optischen gesichtspunkten.

  • Was steht denn in den Papieren? Nur die Reifengröße, oder auch die Felgengröße? Wenn Du nur die zugelassenen Reifen auf eine breitere Felge montierst (und diese Reifengröße für diese Felgengröße geeignet ist und die Reifen danach nicht zu nah an den Rahmen kommen), wird kein Hahn danach krähen.

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Jetzt musst du beim Hersteller des Reifens anfragen ob du den 165er auf die 5.5 felge ziehe darfst.

    Machen die normal kostenlos und sehr schnell.


    Gruß benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • ok, und passt denn ein 5,5 zoll käfer bzw ovali felgen denn unter dem hänger?hat das schon einer gemacht? also muss ich zwingend die 165 reifen fahren? es gibt ja auch von denen eine 4,5 zoll felge! kommt denke ich mal besser? Jtzt ist eine 4 x 15 zoll felge drauf!

  • Das kann ich dir nicht sagen, aber du kannst es ja ausmessen.

    Die Felge ist halt 1.5zoll breiter, dazu die einpresstiefe beachten und schon geht's los.


    Gruß benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • na für 'n 165er Reifen auf 5,5" Felge brauchts keine Freigabe... das ist nach Norm (ETRTO).

    Vorteil: Wenn du NUR die Felge änderst, brauchst... naja, sagen wir, 100% richtig wäre natürlich die Eintragung der Felge. ABER... der Reifen, den du jetzt fährst, ist ja eingetragen und der wird danach auch weitergefahren... von daher.. :saint:

    Erst wenn du 'ne breitere Felge UND 'n breiteren Reifen drauf fährst, musst du's eintragen lassen, spätestens bei der nächsten HU ist sonst Feierabend.


    Ob das dann noch passt, kann dir hier keiner sagen - das musste schon selbst testen. Z.B. indem du den mit zGG max. belädst und dann seitl. misst, wie viel Platz jetzt noch zw. Reifen und dem Aufbau ist. Danach kann man weitersehen...