Moin moin,
Ich habe mal wieder eine ungewöhnliche rechtliche Frage.
Folgenden Situation:
Ich fahre einen Sportgeräteanhänger (grünes Kennzeichen) mit 1500kg Gewicht (gewogen) mit einem entsprechenden Fahrzeug zu einer Parkbucht an einer öffentlichen Straße. Nun stelle ich den Anhänger ab.
Bis dahin sehe ich es so, dass der Anhänger dort 14 Tage stehen darf, aber im Falle eines Unfalls, z.B. durch sich lösende Handbremse, ist der Anhänger nicht versichert.
Jetzt fahre ich mit einem Kleinwagen ohne entsprechende Anhängelast zu dem Anhänger und hänge ihn an.
Das Gespann bewege ich nicht.
Jetzt sollte doch aber der Anhänger über das Fahrzeug versichert sein und die Parkdauer nicht mehr limitiert sein.
Sehe ich das richtig oder ist das reine Anhängen ohne zu Fahren schon nicht erlaubt bzw. redet sich die Versicherung vom KFZ heraus, weil die Anhängelast überschritten wurde?
Liebe Grüße
Steffen