Überladenes Gespann parken

  • Moin moin,


    Ich habe mal wieder eine ungewöhnliche rechtliche Frage.
    Folgenden Situation:
    Ich fahre einen Sportgeräteanhänger (grünes Kennzeichen) mit 1500kg Gewicht (gewogen) mit einem entsprechenden Fahrzeug zu einer Parkbucht an einer öffentlichen Straße. Nun stelle ich den Anhänger ab.
    Bis dahin sehe ich es so, dass der Anhänger dort 14 Tage stehen darf, aber im Falle eines Unfalls, z.B. durch sich lösende Handbremse, ist der Anhänger nicht versichert.


    Jetzt fahre ich mit einem Kleinwagen ohne entsprechende Anhängelast zu dem Anhänger und hänge ihn an.
    Das Gespann bewege ich nicht.
    Jetzt sollte doch aber der Anhänger über das Fahrzeug versichert sein und die Parkdauer nicht mehr limitiert sein.


    Sehe ich das richtig oder ist das reine Anhängen ohne zu Fahren schon nicht erlaubt bzw. redet sich die Versicherung vom KFZ heraus, weil die Anhängelast überschritten wurde?


    Liebe Grüße
    Steffen

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Ich sage mal so; Ein Betrunkener, der sich auf dem Fahrersitz setzt und nicht fährt, hat auch mit allen Konsequenzen zu rechnen.
    In deinem Fall ist dies eine Zugkombination im öffentlichen Straßenverkehr und rechtlich so zu behandeln.
    Deine Haftpflicht ist aber genau für den Fall, dass der Anhänger abgekuppelt ist, zuständig. Warum möchtest du den Umweg über das Zugfahrzeug machen? Damit erhöht sich nur deine SF-Klasse. Abgesehen von Rabattschutz usw.

  • Durch das grüne Kennzeichen ist der Anhänger ja befreit von der Versicherung. Es geht auch nur um die Zeit bis Trailer und Boot verkauft sind.

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  • Durch das grüne Kennzeichen ist der Anhänger ja befreit von der Versicherung.

    Befreit vom Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeuge. Aber über deine Privathaftpflichtversicherung ist der Trailer ja trotzdem versichert. Ich würde hierzu aber einfach mal bei deiner Privathaftpflichtversicherung nachfragen.

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Das ist eine gute Idee. Ich wusste nicht, dass das möglich ist.

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  • Auch mal bei der Versicherung des Bootes nachhaken ob der Anhänger da mit drin ist.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Aktuell ist das Boot nicht versichert, da nicht in Benutzung.

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  • Also ich würde ja sagen - du kannst auch 'n 3,5to Anhänger an 'ne Ape 50 hängen, wenn die 'ne 50mm Kugel hat. Das Stichwort lautet wohl "Inbetriebnahme" - geschieht das nicht, sondern steht "nur dumm rum", sollte das OK sein.

  • Mit der Definition ist das Thema wohl durch. Bis ich einen entsprechenden Stellplatz gefunden habe, werde ich den Caddy davor spannen und den C3 fahren.
    Meine Versicherungsfrau habe ich wegen der privaten Haftpflicht und der Hausratversicherung mal angesprochen, sie macht sich entsprechend schlau.


    Mal schauen was dabei rauskommt. An der Straße parken ist eh nicht so schön. Bei uns in der Gegend ist es zwar recht ruhig, aber man weiß ja nie.

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  • Ich fürchte, dass sie einem ans Bein pinkeln wenn sie wollen. Ob es jetzt Sinn macht oder nicht.
    Man könnte natürlich argumentieren, dass die Bremse des C3 nicht dafür ausgelegt ist, 1,5 Tonnen zusätzlich daran zu hindern durch die Gegend zu rollen.
    Wären immerhin 62% Überladung. Fahrzeugführer wäre zwar nicht wirklich feststellbar, aber für den Halter (meine Frau) 235€ plus 1 Punkt.

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  • Gerade habe ich ein Stellplatzangebot bekommen. 15 Minuten von mir Zuhause, 25€ im Monat und 3 Monate Mindestmietdauer.
    Ist zwar nicht umzäunt und abgeschlossen, aber quasi aufm Dorf. Da stehen auch noch Wohnwagen und Wohnmobile und so.

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    Mal ´ne Frage: Sicher, dass Du Versicherungs- bist und nicht Steuerbefreit? :confused:


    Normal spart ein grünes Kennzeichen die KFZ-Steuer, nicht aber die Versicherung. ;)

  • Mein Grüner ist auch steuer- und versicherungsbefreit. Wenn angehangen, dann wie die schwarzen Anhänger ebenfalls über´s Zugfahrzueg versichert.


    ...


    Normal spart ein grünes Kennzeichen die KFZ-Steuer, nicht aber die Versicherung. ;)


    ... du bist hier in einem (PKW-) Anhänger Forum - weder gewerblich noch Fahrzeuge für Schwerbehinderte werden in diesem Thema behandelt bzw. geht es in der Eingangsfrage.