Hallo!
Dies ist mein erster Eintrag hier im Forum.
Im Anhang findet ihr drei Fotos und die Zulassungsbescheinigung eines Anhängers.
Vor Jahren hat ein Schlossermeister den zu sehenden, stabilen und praktischen Aufbau gebaut.
Seitdem war der Anhänger immer nur OHNE Aufbau beim TÜV.
Er lässt sich mit simplem Werkzeug abnehmen, aber es ist natürlich auch ein gewisser Aufwand.
Ich denke nicht dass dies ein Aufbau ist der nicht eingetragen werden muss.
Um Probleme mit dem Gesetzgeber zu umgehen wenn man damit unterwegs ist und um den Aufbau für den TÜV nicht abbauen zu müssen interessiert mich ob man ihn eintragen lassen kann bzw. welcher Aufwand und welche Kosten damit verbunden sind.
Kann mir jemand Auskunft dazu geben?
Vielen Dank im Vorraus!