Verspäteter TÜV?

  • Ahoi Leute,


    ich bin super neu hier und auch generell neu im Anhänger-"Geschäft" :)


    Ich will den Anhänger von meinem Vater übernehmen um damit ab und zu mal was zu transportieren (wer hätte es gedacht).
    Das Ding is der Anhänger hat glaube ich schon länger keinen TÜV mehr..
    Beim PKW muss man das ja je nach Verspätung Bußgelder zahlen.. quelle: http://www.zuschnellgefahren.c…Bussgeld_kommt_auf_Sie_zu


    So jetzt zur Frage:
    Gelten bei Anhängern dieselben Preise? (hier steht nur "kann ein Bußgeld nach sich ziehen"... http://www.autoscout24.de/them…-was-es-zu-beachten-gilt/ )


    Gilt es überhaupt als verspäteter TÜV, wenn ich den Anhänger jetzt erst "übernehme"?


    Muss ich mit meinem PKW auch neu zum TÜV, wenn ich eventuell ne neue Anhängerkupplung dran mache?


    Sorry falls das dumme Fragen sind, oder es im falschem Bereich des Forums :/


    Hoffe es weiß jemand Rat.
    Danke schonmal im Vorraus :super:

  • Willkommen hier im forum



    Anhänger abmelden dann zum TÜV dann auf dich anmelden.



    Anhänger Kupplung von ner Werkstatt dran tüddeln lassen und gut ist.




    Gruß Christian

    Gruß Christian



    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2


    1. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    2. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997



  • Supi, danke für die fixe Antwort und die nette Begrüßung :)


    Und das geht komplett ohne zusätzliche Kosten wegen Verspätung?

  • Hallo


    ob der TÜV wegen der Verspätung was verlangt oder nicht, liegt an dem, er kann es machen,


    aber meist machen sie nichts, weils dem TÜV mehr oder weniger egal ist



    ob die AHK eintragen lassen mußt, liegt an der AHK, dort sollten auf jeden Fall Papiere dabei sein, und da steht es drin


    neuere Modelle haben ne EG Genehmigung und sind damit Eintragungsfrei, aber pauschal kann man das nicht sagen


    einbauen darfst die auch selbst, das muß nicht zwingend ne Werkstatt machen


    wenn der AHK aber nur ein Gutachten bei liegt, und keine ABE dann mußt damit zum TÜV


    Gruß Mani

  • Wenn du den Anhänger abgemeldet zum TÜV bringst und ihn dann auf dich zulässt kann dir ja niemand nachweißen das du Schuld für die Verspätung bist. Nur kann es wegen der Verspätung zu einer voll Abnahme kommen die dann teurer ist.


    (Voll Abnahme oder heißt des jetzt anders):gruebel:

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Ok :D


    Also ich fasse zusammen:

    • Hänger abmelden
    • mit Hänger zum TÜV
    • hoffen das er kulant is und ich nix extra zahle
    • in einer Werkstatt eine Anhängerkupplung anbauen lassen
    • je nach Kupplung nochmal mit dem Auto zum TÜV


    Letzte offener Frage wäre ob der Anhänger TÜV genau soviel kostet wie ein PKW TÜV?


    Aber schon mal riesen Dank an die flotten und netten Antworten :super:

  • Bis 750 kg kostet die Prüfung nach Par. 29 ca. 30€, bei mehr als 2 Monate Überziehung kostet es 20% mehr, also 6€.


    Denk dran, abgemeldet fährt es sich kompliziert zum TÜV.


    Beim PKW muss nur eingetragen werden, wenn der PKW keine EU-Zulassung hat. Und das hatte bereits mein BMW E30 Bj. 90.


    Bei Anhängerkupplungen, die nach der Regelung 94/20/EG beziehungsweise ECE 55 genehmigt wurden, ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere neu angebauter oder eingebauter Anhängerkupplungen nicht mehr erforderlich

  • Alles klar. Danke JGibbs.


    Mein PKW is 2000er Bj. Sollte also funktionieren.
    Der Hänger wiegt niemals über 750kg. Ist nur ein kleiner.
    Ja, das mit dem zum TÜV fahren wenn er abgemeldet ist, lässt sich sicher irgendwie regeln.. muss ich ihn vorher ummelden.


    Tausend Dank an alle :]

  • Zur Not besorgst du dir irgendwoher rote Nummernschilder.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • "Vollabnahme" nur noch wenn kein Brief mehr vorhanden ist.
    Fahr mit dem Anhänger zugelassen zum TÜV, alles andere, abmelden etc., ist unnützer Aufwand.
    Eine AHK am PKW muß nicht mehr eingetragen werden.


    Gruß Markus

  • ... muss ich ihn vorher ummelden. ...


    Geht doch nicht ohne gültige HU ;).


    Wenn du die Möglichkeit hast, den Anhänger anders als wie auf eigenen Rädern zu transportieren, dann wäre dies im Extremfall günstiger. Denn wenn dich Jemand von der Obrigkeit :police: anhält und dies auch mitbekommt :biggrins:, dann kann es u.U. sehr teuer werden.
    Bis wann war denn die letzte HU gültig? Das Gewicht steht übrigens auf dem Typschild am Anhänger, aber spätestens in den KFZ-Papieren drin. =)
    Die Kosten für den Mehrpreis einer ´länger´ abgelaufenen HU und die für die Abmeldung kommen in etwa aufs gleiche raus.

  • Geht doch nicht ohne gültige HU ;).


    Wenn du die Möglichkeit hast, den Anhänger anders als wie auf eigenen Rädern zu transportieren, dann wäre dies im Extremfall günstiger. Denn wenn dich Jemand von der Obrigkeit :police: anhält und dies auch mitbekommt :biggrins:, dann kann es u.U. sehr teuer werden.
    Bis wann war denn die letzte HU gültig? Das Gewicht steht übrigens auf dem Typschild am Anhänger, aber spätestens in den KFZ-Papieren drin. =)
    Die Kosten für den Mehrpreis einer ´länger´ abgelaufenen HU und die für die Abmeldung kommen in etwa aufs gleiche raus.



    Oha:D


    Bis wann die HU gültig war und wie viel er genau wiegt, finde ich erst am Wochenende heraus wenn ich wieder bei meinen Eltern aufm Hof bin :D
    Vielleicht lass ich den Anhänger auch einfach auf meinen Vater gemeldet und wir machen in seinen Namen ne neue HU.
    Nicht das das Ganze noch in Stress ausartet :P
    Ich werd mich mal nach dem Wochenende nochmal hier melden.


    Bis dahin bedanke ich mich noch einmal bei allen für den Input ;)

  • Wie Du bemerkst, kann so ein Vorhaben direkt ausarten. Strafe, Anzeige, Gefängnis, alles drin. Zumindest der Lappen ist weg :weglach:


    in guter Forentradition sollte man dir einen neuen gebremsten Anhänger, gerne von Koch oder andere höherwertige Hersteller mit 1200 kg empfehlen. Alles Andere ist Murks.


    Denk noch mal drüber nach.... ;)

  • Ohne nachgeschaut zu haben: Da stehen jetzt bestimmt überall Strafen für überzogenen Tüv bei PKWs, oder? Oder gibts auch ne Passage, in der steht, dass das gleiche für Anhänger gilt?

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hm.


    https://www.tuev-nord.de/de/pr…au/fahren-ohne-zulassung/

    Zitat

    Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.


    FZV §10

    Zitat

    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Hehe... das artet ja aus hier :)
    Ja ich fahr morgen früh mal zum vater und guck mir das ganze mal genauer an :P


    kann dann vielleicht am montag mehr mitteilen


    :danke:

  • Mach in Ruhe.
    Wir wollten dir nur mal die Extremstfälle (:)) erörtern.
    Schau dir den Anhänger vorab an, fahre dann zur HU möglichst in deiner Nähe, dann mit gültiger HU zum KVA und ummelden. Dabei an eine Versicherungsbestätigung auf deinem Namen (eVB Nummer) denken.
    Wird schon. :super:

  • Falls du Sorgen hast, wegen (ggf. stark) überzogener HU, schreibe einfach einen Zettel vor Beginn der Fahrt:


    Startpunkt, Uhrzeit
    kurze Wegbeschreibung (kürzester Weg!) mit Ziel und Adresse der Prüfstelle
    unterschreibe diesen Zettel und legen diesen samt Anhängerschein und Geld auf den Beifahrersitz.


    Den Beamten möchte ich sehen, der dir bei einer Kontrolle auf dem Weg zu HU noch ein Ticket verpasst!


    Brösel