Hallo zusammen,
ich habe einen alten Anhänger bekommen.IMG_5014.jpgIMG_5017.jpgIMG_5019.jpg
Dieser ist aus den 50er Jahren und ein Eigenbau.
Er ist ca. 3780mm Breit und 1290mm Lang. hat 4x 23x5er Reifen.
Das Eigengewicht beträgt ca. 440kg
Der Anhänger ist ungebremst.
Welches Gesamtgewicht wird der Anhänger wohl haben??
Als Zugmaschine wird meine E-Karre von Still eingesetzt Baujahr 1954.IMG_5095 - Kopie.JPG
Diese wurde beim TÜV als LKW eingestuft und auf 3.000kg abgelastet um sie mit der Führerscheinklasse B fahren zu können.
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 18 Km/h.
Im Internet habe ich schon ein wenig recherchiert und festgestellt das eine LOF Verwendung und auch eine zulassungsfreie 6kmh Nutzung ausscheiden.
Daher müsste ich den Anhänger voraussichtlich wieder zulassen.
Welche Voraussetzung für eine Zulassung müsste ich erfüllen?
Blinker und Rücklicht habe ich schon nachgerüstet.
Was kommt da beim TÜV alles auf mich zu?
Wie genau wird da geschaut?
Bei der Vollabnahme der E-Karre gab es zur Vollabnahme nur eine Probefahrt über den Hof und das Blinker und Rücklicht Funktionieren wurde Kontrolliert...
Welchen Führerschein benötige ich dann nachher für das Gespann? Vermutlich BE...