Mit dem Anhänger im Parkverbot parken

  • Hallo Leute


    Habe mal eine Rechtliche Frage.
    Wenn ich mit meinem KFZ und Anhänger zusammen im Parkverbot parke, bekomme ich dann zwei Strafzettel oder nur einen?????
    Zur genaueren Erklärung. Mein Anhänger ist an meinem KFZ an der Anhängerkupplung dran. Wie ist das die Sachlage?

    MfG Manuel

  • Hallo


    ich schätze einen, da man ja auch nur eine Parkscheibe braucht, oder auch nur einen Parkschein lösen muß


    sobald der Anhänger aber abgehängt dahinter steht, braucht man zwei Parkscheine, diese Diskussionen hatte ich schon öfters mit den Mädels


    logischerweise dürfte es dann im angehängten Zustand auch nur ein Knöllchen geben









    und das vom Andre halt noch dazu :biggrins:



  • Vorsicht Leute, Vorsicht :biggrins::biggrins::biggrins:



    Danke für die Info. Dann weiß ich was auf mich zu kommt.

    MfG Manuel

  • Kommt vielleicht auch ein bisschen auf den "Verbrauch" an - Fido mit Smart und Wohndose kriegt nur ein Knöllchen, wenn Mani mit Anorak und DS da steht, sinds schon zwei, bei Gerhard mit DS und Kipper dann gleich drei :)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • ja beim Blitzen schon, normalerweise, ...


    Mit der Begründung, es fuhr ja nicht nur der Pkw zu schnell, sondern auch der daran angekuppelte Anhänger???
    Da waren die Behörden ja wieder erfinderisch ...


    Viele Grüße


    Kieler

  • Nee weil du mit Anhänger im LKW-Tarif unterwegs bist... -> z.B. ab +15km/h ausserorts +1 Pkt (und Geldbuße sowieso).


    Aber zum Glück wissen das manche Behörden nicht (so wie bei mir letzt auch ma :pfeif:) und "übersehen" den Anhänger...

  • Nee weil du mit Anhänger im LKW-Tarif unterwegs bist... -> z.B. ab +15km/h ausserorts +1 Pkt (und Geldbuße sowieso).


    Aber zum Glück wissen das manche Behörden nicht (so wie bei mir letzt auch ma :pfeif:) und "übersehen" den Anhänger...


    Die Regelung ist mir neu.
    Gilt der Lkw-Tarif auch für einen Anhänger hinter einem als Pkw zugelassenen Zugfahrzeug?


    Viele Grüße


    Kieler

  • Das ist nicht neu.
    Es wird unterschieden zwischen PKW ohne Anhänger und PKW mit Anhänger und LKW über 3,5 Tonnen und dann natürlich innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Andere Fahrzeugkategorien mal nicht erwähnt.


    Andy

  • Das scheinen so einige nicht zu wissen bzw. nicht wissen wollen. Ich bin immer wieder erstaunt, wieviele Menschen, die mit Anhänger unterwegs sind, großzügig bereit sind, ihren Führerschein in den Urlaub zu schicken :wonder:.

  • Das scheinen so einige nicht zu wissen bzw. nicht wissen wollen. Ich bin immer wieder erstaunt, wieviele Menschen, die mit Anhänger unterwegs sind, großzügig bereit sind, ihren Führerschein in den Urlaub zu schicken :wonder:.


    Kurz gesagt: der Führerschein ist schon 10km/h früher weg als ohne Anhänger. Und vorher sind die Strafen auch höher.

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.