Zulässiges Gesamtgewicht PKW/Anhänger um 25kg überschritten

  • Hallo liebes Forum,


    Ich habe ein Problem und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


    Ich bin momentan im Besitz eines Führerschein Klasse B.


    Ich möchte nun mit meinem PKW mit 2275 kg Zgg einen Anhänger mit 2000kg Zgg fahren.


    Reicht dafür eine B96 Erweiterung ? Oder muss ich wegen der 25kg jetzt extra einen Führerschein Klasse BE machen?


    Wäre eine Ablastung möglich ? Fahrzeug ist ein Ford Mondeo mk4 2009 Bj


    Was für eine Strafe würde es geben wenn ich mit dieser Kombi von der Polizei angehalten werde?


    Danke im vorraus

  • Hallo,


    nein, B96 genügt nicht, auch, wenn es nur 1 kg zu viel wäre.


    Ablasten sollte machbar sein. Eintragung "ohne Technische Änderung". Mal beim TÜV nachfragen. Bedenke aber, dass das dann bei jedem Fahrzeug gemacht werden muss und jedes Mal Geld kostet. Der B96 und BE geben sich kostenmäßig nicht viel (ich hab damals 500€ gezahlt). Du musst beim BE allerdings eine praktische Prüfung machen.


    Was dich bei Fahren ohne Fahrerlaubnis (und das ist es auch bei 1 kg zuviel) erwarte kannst du googeln. Geht bis zur Freiheitsstrafe.

    Grüße
    Andy

  • Hallo Unbekannter.


    Ich bin momentan im Besitz eines Führerschein Klasse B.


    schlecht. :o


    Zitat

    Reicht dafür eine B96 Erweiterung ? Oder muss ich wegen der 25kg jetzt extra einen Führerschein Klasse BE machen?


    NEIN! /// JA!

    Alternativ die von dir erwähnte Ablastung. Allerdings - für die Zukunft gesehen wäre Führerschein Klasse BE doch sinnvoller?! Wer weiß, was als nächstes fürn Zugfahrzeug im Hof steht - oder Anhänger?!


    Zitat

    Was für eine Strafe würde es geben wenn ich mit dieser Kombi von der Polizei angehalten werde?


    Ähm... da man auf einen netten :police:, der 'nen guten Tag hat und wg. der 25kg "kein Fass aufmacht" nicht hoffen kann/sollte, hier die harten Fakten:
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html


    Das ist keine kleine Ordnungswidrigkeit mehr... das ist 'ne Straftat! Deshalb rate ich dir auch unbedingt davon ab!


    Gruß Jonas

  • Der Unterschied ist den Leuten oft nicht klar: "einfaches" Überladen ist rechtlich gesehen sehr viel harmloser als Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Überschreiten der B bzw. B96-Grenze.

  • Nicht wirklich, denn hier geht es nicht um Überladung sondern um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Alles weitere dazu hat Jonas geschrieben.


    Danke, so ernst hatte ich es gar nicht genommen, aber beim lesen der Zahlen habt ihr natürlich recht

  • Danke, so ernst hatte ich es gar nicht genommen,



    Der Kollesche hier auch nicht

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  • Irgendwer scheint seine Kinder dort nicht zu mögen, so wie die da hinter, vor und neben dem Gespann rumstehen...


    :shocked:


    Brösel

  • Der Kollesche hier auch nicht

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    Was sind das für Geräusche - schleift der Anhänger über die Straße?


    Viele Grüße


    Kieler

  • Wenn der Fahrer Glück hat, nur die AHK der kleinen Mistkiste aufgrund der übermäßigen Stützlast und der ungünstigen Auffahrt...

  • Ich schließ mich mal hier an.


    Hätte zwei Fälle, wo die Polizei kontrolliert


    1. Möglichkeit


    Was würde passieren, wenn ich mit einem Fahrzeug das eine Anhängerlast von 2000kg hat einen Hänger ziehe der eine Zgg von 2000kg hat und auf dem Hänger die Ladung 2700kg wiegt?


    2. Möglichkeit


    Was würde passieren, wenn ich mit einem Fahrzeug das eine Anhängerlast von 2000kg hat einen Hänger ziehe der eine Zgg von 2700kg hat und auf dem Hänger die Ladung 2700kg wiegt?

  • :shocked: Die LADUNG allein wiegt schon 2700kg?! Und der Anhänger leer? 600kg?! Das kommt ja noch dazu.


    Naja - Fall 1: TBNR 334698; Gesamtgewicht des Anhängers um mehr als 30% überschritten (der höchste Wert, den der Bußgeldkatalog vorsieht!) - 235€, 1 Pkt.
    + TBNR 342626; zulässige Anhängelast des Fahrzeugs um mehr als 30% überschritten - 235€, 1 Pkt.


    Fall 2: TBNR 334696; Gesamtgewicht des Anhängers um mehr als 20% überschritten (wie gesagt, Annahme Anhänger-Leergewicht 600kg) - 95€, 1 Pkt.
    + TBNR 342626; zulässige Anhängelast des Fahrzeugs um mehr als 30% überschritten - 235€, 1 Pkt.


    Bei TBNR 342626 bin ich mir nicht ganz sicher, ob das die zutreffende Nr. für dein Gespann ist... aber finde nichts "passenderes". Keine Ahnung auch, wie das dann in der Praxis aussieht. Ob die :police: nur das höchste Bußgeld eintreiben... oder das aufaddieren (können/dürfen), oder dir bei solch schweren Überladungen noch Vorsatz unterstellen und sich somit das Bußgeld verdoppelt, ich weiß es nicht. Und SOOO genau muss ichs auch nicht wissen. Deine Frage war ja wohl eh nur theoretischer Natur... :)
    In beiden Fällen darfst du den Anhänger stehen lassen und einen geeigneten Anhänger beiholen, um die Ladung ordenungsgemäß aufzunehmen, oder bei teilbarer Ladung 2x fahren - und das alles natürlich auch noch mit 'nem geeigneten Zugfahrzeug...


    ...sowieso alle Angaben ohne Gewähr...


    Gruß Jonas

  • Das Einfachste ist doch den Anhänger um 50 kg abzulasten.
    Kostet nicht viel.


    Wenn mann dann hinterher diese 50 kg als Überladung hat kostet das dann in Deutschland überhaupt nichts.


    Gruss Dieter

  • Hallo,


    v8.lover welche Kosten würden nun kommen?



    1. Möglichkeit


    Was würde passieren, wenn ich mit einem Fahrzeug das eine Anhängerlast von 2000kg hat einen Hänger ziehe der eine Zgg von 2000kg hat und auf dem Hänger die Ladung ca 1500kg wiegt?



    2. Möglichkeit


    Was würde passieren, wenn ich mit einem Fahrzeug das eine Anhängerlast von 2000kg hat einen Hänger ziehe der eineZgg von 2700kg hat und auf dem Hänger die Ladung ca 2100kg wiegt?




  • Was für ein leergewicht hat denn der Anhänger bei beiden Beispielen?




    Gruß Christian

    Gruß Christian



    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2


    1. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    2. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Die Version mit 2000kg würde ca. 435kg haben.


    Wie viel der mit 2700kg mehr wiegt kann ich nicht genau sagen.

  • v8.lover


    Danke.


    Bin momentan am überlegen ob ich mir einen 2000kg Hänger oder 2700kg hol.
    Momentan hat, das Zugfahrzeug mit der höchsten Anhängelast 2000kg.


    Könnte aber sich in ein paar Jahren ändern.



    MfG