Hallo,
Ich hoffe ihr könnt mir mit Eurem Wissen weiterhelfen bevor ich zum TÜV -Prüfer renne.
Ich plane den Bau eines Anhängers für mein Motorrad. D. h. Den möchte ich hinter das Motorrad hängen!
Eine Kupplung für mein Motorrad muss ich selber bauen!
Der Anhänger selber soll ein Einspuranhänger werden, wobei das Rad natürlich ganz am Ende ist.
Daraus folgt das das Gesamtgewicht des Anhängers (ca. 80kg inkl. Ladung) auf der Anhängerkupplung aufliegen.
Ich habe eine Formel in der StVZO gefunden (Leergewicht des Fahrzeugs +75 kg geteilt durch 2 = max. Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers inkl. Ladung (170kg+75kg):2=122,5kg, bei mir!
Der Anhänger bekommt natürlich eine Federung!
Die Kupplung (Kreuzgelenk) soll direkt hinter mein Hinterrad und fix mit der Hinterrad verbunden werden. Ich hoffe das es kein Problem ist, da fast alle AHK direkt am Chassie eines Fahrzeuges angebracht sind und dieses im Normalfall über die Federn vom Fahrzeug gedämpft wird, was bei mir aber nicht der Fall sein wird.
Wer oder wie wird nun die Stützlast meiner Eigenbaukupplung berechnet und benötige ich bei dem Einspuranhänger auch eine Nebelschlussleuchte ?
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß Andre
PS: ich weiß, das ich offiziell dann nur noch 60km/h fahren darf.
Stützlast Einspuranhänger am Motorrad
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Hi,
wenn Rad ganz hinten liegt das halbe GG auf der Kupplung auf.
Aber ehe ich etwas selber bastel, bei unserem TÜV sehe ich das schwarz, würde ich mal bei Ostmodellen gucken, für die alten IWL-Roller gab es Kupplung und Anhänger.Gibt auch ein IWL-Forum
Oder bei der GoldWing-Truppe, die schleppen ja Küchenzeilen hinter sich her, wenn Treffen angesagt sind.
Für Tempo 60 auf einer gut befahrenen Bundesstraße wird man dich lieben!
Gruß
Willy -
Eventuell kannst ja auch mal bei den Einrad-PKW-Anhängern schnuppern
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Hallo,
@ Willi: wieso Bundesstraße? BAB!
Und das liegt ja nicht an mir in unserem schönen Deutschland!Ich kann auch schneller :-)!
Ja, das Rad soll nach ganz hinten!
Dafür verwende ich eine Schwinge und Rad-Reifenkombination von meinem Motorradmodel!
Bei halber Last wäre die max. stützlast bei 60kg, die ich eingetragen bekommen könnte!
Na da muss ich wohl doch mal mit dem TÜV-Prüfer meines Vertrauens sprechen!
Danke Euch Beiden für die Links.
Werde mich dort mal schlau machen!
Wenn es dann losgeht werde ich es mal unter eigene Projekte legen
Rad und Schwinge existiert ja schon ... die dazugehörige Ladung befindet sich noch in der Bauphase
Gruß Andre -
Mit 60 kmh darfst Du nicht auf die BAB!!
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Natürlich darf er das.
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Die 60km/h beziehen sich auf das Zugfahrzeug und die fährt locker 60km/h!
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Leider falsch.
Zitat(1) Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.htmlmfg JAU
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Ja moment - er als Erbauer kann dem Anhänger ja 'ne bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 200km/h erteilen, oder nicht?!
Nur das GESPANN darf dann eben nur 60km/h fahren - sowohl Mopped als auch Trailer hätten dann jeweils 'ne bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 62km/h.
Nur so dürfte das überhaupt gehen, dass solche Gespanne wie z.B. mit Goldwing etc. auch auf die BAB dürfen - denke ich mal... -
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Ok, hast Recht, der Anhänger muß auch für mehr als 60 km/h zugelassen sein!
200km/h werde ich wohl nicht durchbekommen, da ja schon für die 100km/h zumindest eine eigene Auflaufbremse nötig ist oder nicht?
Und diese wollte ich eigentlich nicht verbauen.
ABS hat mein Motorrad auch nicht. Die Gesamtlast des Anhängers ist nur noch Faktor 0,3 (reicht mir auch nicht) vom Leergewicht des Zugfahrzeugs.
Reifen ist auf jeden Fall für über 200 km/h ausgelegtSchauen wir mal wirklich was der TÜV Prüfer meint!
Fakt ist auf jeden Fall, das ich auf die BAB darf, als Anhängergespann trotzdem nicht schneller als 60 km/h fahren darf!
Habe in einem Forum gelesen das EU mäßig wohl unterschiede bestehen ... so dürfen die Franzosen meine ich 100 km/h fahren nur die Deutschen packen das Urakte Gesetz aus den Anfängen des 19 Jahrhunderts nicht mehr an!Ist denn eine Nebelschlussleuchte pflicht? Denn dafür müsste ich dann einen extra Schalter am Bike verbauen
Gruß Andre
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Hi,
die max. Geschwindikeit des Gespanns ist 60 km/h, so wie bei zwei Anhängern. Offiziell, inoffiziell werden aber 62 km/h toleriert, damit man auf der Autobahn fahren kann.
Gruß
Gerhard -
Hier habe ich nun einiges gefunden:
https://de.wikipedia.org/wiki/…ungen_an_Motorr.C3.A4dern -
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Hallo,
natürlich darf man auf die AB. Ist aber bescheuert und gefährlich, weil LKW-Fahrer da keinen Spaß dran haben.
Da die meisten Polizisten bei dem Gespann auch ahnungslos sind, wird 80 km/h meist "akzeptiert".In Frankreich darf so ein Gespann übrigens 130 km/h fahren. Dort zählt das Zuggewicht und das ist sicher unter 3.5 to.
Kenn ich aus eigener Erfahrung, 1000 km durch F mit 130, nach der Grenze die letzten 150 km auf der A6 dann 60.
Da fährt man gern über Landstraßen.