Wenn es zeitlich hinhaut, will ich meinen Feuerwehranhänger über den Winter mal TÜV-fertig machen. Sollte kein größeres Problem sein.
Nun meinte aber ein Freund, daß natürlich die Bremse an meinem ungebremsten Anhänger funktionieren müsse!?
Also, der Anhänger hat keine Auflaufeinrichtung, aber eine gebremste Achse und einen Handbremshebel. Diente vermutlich bei der Feuerwehr dazu, daß man ihn abkoppeln und mit der Handbremste feststellen konnte.
Muß diese "Handbremse" nun für den TÜV tatsächlich funktionieren? Ich denke nein, aber oft klaffen halt Logik und §§ etwas auseinander...
Viele Grüße
Clemens