Gesetzeslage Anhänger Parken

  • Gestern Abend mit der Hunderunde. Da meinte so ein Spezi auch wieder, ich habe keinen Platz für meinen Anhänger, deshalb stelle ich das Ding auf den Gehweg. Verdammtes Ignorantenpack. Eigentlich hätte man das Teil auf die Straße schieben müssen.

  • Ein "Nein" würd das übliche Cliché bedienen: An schreienden Kindern und falsch geparkten Anhängern rummäkeln, aber den eigenen Kläffer an den Straßenrand scheißen lassen.


    So Leute gibts leider. :(



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Interessantes Thema. Ich sag ja immer...Leben und Leben lassen. Aber jeder Jeck is anders.


    Laut § 12 Abs. 3b der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kraftfahrzeug-anhänger, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als 2 Wochen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Dieses zulässige Parken ist aber nur soweit erlaubt, als der Anhänger noch gemeingebräuchlich genutzt wird, d.h. zu Verkehrszwecken. Wird der Anhänger zu anderen Zwecken genutzt z. B. zur Werbung oder zum Überwintern, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes bereits vom Beginn des Abstellens vor. Auch das bloße "Umparken" des Anhängers von einem Parkstand zu einem anderen, sofern der Parkvorgang innerhalb desselben Bereiches erfolgt, ist nicht erlaubt, da die 2- Wochen-Frist dadurch nicht unterbrochen wird. Wird mit dem Anhänger eine kurze Fahrt außerhalb des Gebietes nur zum Zweck unternommen, den Anhänger anschließend wieder im gleichen Bereich abzustellen, wird dadurch ebenso die 2-Wochen-Frist nicht unterbrochen. Die 2-Wochen-Frist ist vielmehr nur dann wirksam unterbrochen, wenn andere Kraftfahrzeuge eine reelle Chance erhalten, auf dem bisher genutzten Parkstand zu parken. Nur in einem solchen Fall liegt dann bei Rückkehr ein "neuer Parkvorgang" mit der Folge vor, dass die 2-Wochen-Frist erneut beginnt.

    Humbaur HA 132513

  • Keine Sorge, ich habe IMMER Kacktüten dabei aber ich verstehe den Zusammenhang nicht.


    Ihr parkt eure Teile wohl immer falsch :rolleyes: Und ja, ich rege mich darüber und es ist hochgradig asozial Gehwege zuparken und/oder länger als erlaubt zu parken.

  • Ich sag ja immer...Leben und Leben lassen.


    Ist der alberste Spruch aller Zeiten. Warum leben lassen? Deshalb alles hinnehmen? Nö!

  • ...
    Laut § 12 Abs. 3b der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kraftfahrzeug-anhänger, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als 2 Wochen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Dieses zulässige Parken ist aber nur soweit erlaubt, als der Anhänger noch gemeingebräuchlich genutzt wird, d.h. zu Verkehrszwecken. Wird der Anhänger zu anderen Zwecken genutzt z. B. zur Werbung oder zum Überwintern, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes bereits vom Beginn des Abstellens vor. Auch das bloße "Umparken" des Anhängers von einem Parkstand zu einem anderen, sofern der Parkvorgang innerhalb desselben Bereiches erfolgt, ist nicht erlaubt, da die 2- Wochen-Frist dadurch nicht unterbrochen wird. Wird mit dem Anhänger eine kurze Fahrt außerhalb des Gebietes nur zum Zweck unternommen, den Anhänger anschließend wieder im gleichen Bereich abzustellen, wird dadurch ebenso die 2-Wochen-Frist nicht unterbrochen. Die 2-Wochen-Frist ist vielmehr nur dann wirksam unterbrochen, wenn andere Kraftfahrzeuge eine reelle Chance erhalten, auf dem bisher genutzten Parkstand zu parken. Nur in einem solchen Fall liegt dann bei Rückkehr ein "neuer Parkvorgang" mit der Folge vor, dass die 2-Wochen-Frist erneut beginnt.


    Nach dem § muss man also spätestens nach 14 Tagen den Anhänger zweckgebunden nutzen. Weil, es heißt doch irgendwo auch, dass man keine unnützen Fahrten machen darf (2 Runden im Kreisverkehr sind doch schon verkehrswidrig). Typisch (Bundes-)deutsche Gesetze :weglach:.
    Ein Glück habe ich meinen Führerschein noch im Arbeiter- und Bauernstaat gemacht :super: :biggrins: ;) . Oder schützt Unwissenheit vor Strafe nicht :hae:.


    PS: Ich nehme auch keine ...:zensur:tüten für meinen Vierbeiner mit. Der wartet die 200m bis zum Wald ab und auf dem Grundstück macht er nicht.

  • Also da kann ich mich ja beruhigen, mein Hänger wird ja häufiger genutzt und daher ändertdie Parkposition immer, es war jetzt nur ein zufall das er bei Ihr stand.


    Aber wie schon geschrieben, hat mein Nachbar sein Wohnmobil schon mal da hin gestellt und das ist ja noch schlimmer als ein Anhänger.


    Geil finde ich aber immer die Leute die sich über einen Anhänger aufregen und dann plötzlich mal fragen ob sie sich den ausleihen dürfen. Einfach nur geil.


    Was mich aber viel mehr aufregt, da hab ich so eine alte Schachtel, die hat eine Garage und einen priv. Stellplatz. Die Garage steht voll mit sämtlichen Gerumpel, die Jungs von RTL2 würden sich freuen. Und auf Ihren priv. Stellplatz möchte sie nicht, da sie an die Hecke müsste und Ihr neues Auto wäre doch gerade so schön.
    Deshalb steht der gute neue Wagen auf einem öffentlichen Parkplatz. Das muss ich ehrlich sagen kotzt mich so richtig an. Man sollte eine Garage auch als Garage nutzen und einen priv. Stellplatz nicht zu nutzen weil dort eine Hecke ist, ja also da fällt mir nichts mehr ein. Und ihr Besuch parkt ja auch nicht auf ihrem Stellplatz. Warum frag ich mich. Ich mach das immer, wenn ich beim Kollegen bekannten Familie oder sonst wo eingeladen bin, stell ich mich teilweise auch auf denen Privatstellplatz.


    Oder was auch geil ist,
    da gibt es eine ältere Dame die fährt oder fliegt mit anderen Leuten in den Urlaub. Was ihnen ja auch zusteht, doch warum stellen die ihr Auto für die kommenden 3 Wochen dann auf so einen öffentlichen Parkplatz hier, warum nicht bei der älteren Dame auf ihr Privatgrundstück oder lassen Ihr Auto gar ganz zu Hause.


    Ich warte auf den Tag wo es klappbare Autos gibt.


    Steuern berechtigen nicht zum parken, das ist richtig, aber ich bin der Meinung ein Kraftfahrzeug wo ich Steuern für zahle darf genau so am Straßenverkehr teilnehmen wie jedes andere auch.
    Nehme ich mal als Beispiel die ganzen 2Räder. Wenn die alle vom Gehweg verschwinden würden, hätten wir bald gar keine Parkplätze mehr. Da könnte man auch sagen, park deine Scheißkarre auf dein Privat grundstück oder stell sie in dein Wohnzimmer, aber nicht dahin wo ich mein Auto stellen will.
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  • Die Garage steht voll mit sämtlichen Gerumpel, die Jungs von RTL2 würden sich freuen. Und auf Ihren priv. Stellplatz möchte sie nicht, da sie an die Hecke müsste und Ihr neues Auto wäre doch gerade so schön.
    Deshalb steht der gute neue Wagen auf einem öffentlichen Parkplatz. Das muss ich ehrlich sagen kotzt mich so richtig an. Man sollte eine Garage auch als Garage nutzen...
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    Richtig, ist genau so asozial.

  • http://www.focus.de/auto/news/…eruempel_aid_1158980.html
    http://www.autobild.de/artikel…tzung-urteil-3758116.html



    Das mit der Garage kann wirklich teuer werden! Ich muss da aber den Ball flach halten, in meiner Garage steht das Motorrad und ein Schrank in dem die Klamotten hängen.Und in einem Hängeschrank das Werkzeug was ich dazu brauche. Meine Frau fand den mit Insekten beschmutzten Kombi im Haus irgendwie eklig:biggrins:! Ich stelle meinen Anhänger hinters Haus auf ein Wiesenplatz, unser Hof und Strasse sind so eng das da ein 1,7 m breiter Anhänger nicht reinpasst.

  • Meine Frau fand den mit Insekten beschmutzten Kombi im Haus irgendwie eklig:biggrins:!


    :rolleyes:


    Aber mein Vater kann das auch. Für die Moppeds hatte er lange Zeit ne Garage in der Nachbarschaft angemietet. Weil in seiner kann man sich vor Krempel ja fast nicht bewegen. Der Carport steht derzeit auch mit "nicht fahrbereitem" Material voll.
    Für die 3 Autos (2 Personenhaushalt) sind aber auch 3 Stellplätze (auf eigenem Grund) vorhanden. :super:



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • So ist das doch auch in Ordnung. Hier gibt es aber jede Menge Spinner die Messie in der Garage spielen und ihre Rosthaufen auf der Straße parken. Am besten noch im Haltverbot oder dem Parkplatz der Schule, penny oder der Videothek. Sowas sind egoistische Id***en.

  • Eine Zwischenfrage: Wenn ich den Anhänger aller 2 Wochen um ein paar Meter vor oder zurück rolle - eben so, dass es ganz ersichtlich ist, dass ich ihn bewegt habe - dann dürfte man doch einen nicht belangen dürfen oder? In dem Fall geht es weniger um mich sondern um meinen Nachbarn, der das letzte Woche beim Grillen erzählt hat. Verfolge daher mit Spannung den Thread :)

  • Das ist alles so affig, laut dem Artikel muss der Hänger richtig bewegt worden sein und muss wo anders wieder geparkt werden.


    Aber wenn ich mein Auto davorspanne darff ich das Gespann stehen lassen wolange ich will, das ist so schwachsinnig und widersprüchlich.

  • Jürgen Trittin?


    Ach nee, der hat "nur" das Dosenpfand verzapft...