Hallo,
wie soll ich denn das verstehen
Hallo,
Denk bitte daran die Rechnung zur Zulassungsstelle mitzunehmen. Ohne Rechnung / Kaufvertrag lassen die keine Anhänger mehr zu.
Gruß Günter
wozu Rechnung / Kaufvertrag? Laut BGB bedürfen Verträge keiner Schriftform. Ein mündlicher Kaufvertrag ist rechtsgültig. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigungen I und II sind Eigentumsnachweis. Wenn die Zulassungsstelle Zweifel hat so hat sie diese zu begründen. Es gilt im Zivilrecht immer noch der Umstand dass derjenige der einen beschuldigt auch den Nachweis der Richtigkeit seiner Behauptungen zu erbringen hat. Sollte mir die Zulassung meines kürzlich erworbenen Anhängers aufgrund fehlendem schriftlichen Kaufvertrag verweigert werden dann geht es gleich zum Leiter der Zulassungstelle, Rechtsanwalt, unter Umständen auch zum Staatsanwalt
SCNR
Gerd