Thule Rückleuchten

  • Moin Moin, wie wir Oldenburger so schön sagen.


    Es geht um die Rückleuchten von Thule Fahrradträger, die ich gerne an meinen PKW Anhänger haben möchte. Nun meine frage, wie mache ich das mit den Rückfahrscheinwerfer beim Tüv??? Kann/Darf ich das weiße Glas einfach mit schwarzen Kebeband überkleben und gut ist, oder wie muss ich das machen, damit der Anhänger über Tüv kommt?

  • Moin Erwin


    Was hast du denn für eine Steckdose am Auto?


    Wenn es nur ne 7er ist ist es doch Wurscht ob da der RFS dran ist.



    Gruß Christian

    Gruß Christian



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  • Moin Erwin


    Was hast du denn für eine Steckdose am Auto?


    Gruß Christian


    Moin Christian


    Hab 7 Polig, aber an den Rückleuchten ist dieser Stecker dran. Der Stecker sollte schon dran bleiben, mit ein Verlängerungskabel wollte ich das denn nach vorne weiter verlegen.


    Dieser Stecker ist an den Rückleuchten dran.

  • Es gilt der Grundsatz das Leuchten die montiert sind auch funktionieren müssen.
    Für dich stellt das eigentlich kein Problem dar. Der 13 pol. Stecker wird einfach verlängert. Am Auto ist dann der Adapter dran. Der TÜV kann dir meines Wissens nix wenn der Rückfahrscheinwerfer in der Konfiguration nicht tut. Am 13pol. Testgerät der Prüfstelle muss sie allerdings leuchten.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Es gilt der Grundsatz das Leuchten die montiert sind auch funktionieren müssen.
    Für dich stellt das eigentlich kein Problem dar. Der 13 pol. Stecker wird einfach verlängert. Am Auto ist dann der Adapter dran. Der TÜV kann dir meines Wissens nix wenn der Rückfahrscheinwerfer in der Konfiguration nicht tut. Am 13pol. Testgerät der Prüfstelle muss sie allerdings leuchten.



    mfg JAU


    Ok, danke JAU. Dann werde ich die Rückleuchten mal anbauen.

  • Weils mir grad auffällt: Gutes Zitieren kennzeichnet sich auch dadurch aus das man sich auf das notwendige beschränkt. Gerade wenn man auf einen Beitrag direkt davor antwortet sind Fullquotes unnötig.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Es gilt der Grundsatz das Leuchten die montiert sind auch funktionieren müssen.


    Das ist richtig, es gilt meies Wissens aber auch, dass abgedeckte (abgeklebte) Leuchten als "nicht montiert" gelten.
    Mir hat das mal ein TÜV'ler gesagt, als ich mit den (noch) nicht angeschlossenen Nebelscheinwerfern an meinem Sharan bei der HU aufgeschlagen bin. Gaffa drüber und er hat nichts zu beanstanden gehabt.


    Das sieht man öfter mal bei Geländewagen, die vor eine Batterie zusätzlicher Scheinwerfer haben.

    Grüße
    Andy

  • Es gilt der Grundsatz das Leuchten die montiert sind auch funktionieren müssen.


    Hallo,
    ich war letzte Woche beim TÜV Nord in Oldenburg, um meinem Noch-Anhänger eine Fristverlängerung zu gönnen.
    Vorher habe ich zuhause die Beleuchtung gecheckt, den Rückfahrscheinwerfer habe ich dereinst ja extra nachgerüstet.


    Nungut, der Prüfer hat direkt am Fahrzeug den Lichttest gemacht, ich durfte die Schalter bedienen.


    Der Rückfahrscheinwerfer hat ihn als einziges NICHT interessiert.


    Gruß
    Tali

    nichts hält länger als ein Provisorium

  • Hallo,
    ich war letzte Woche beim TÜV Nord in Oldenburg,


    Der Rückfahrscheinwerfer hat ihn als einziges NICHT interessiert.


    Gruß
    Tali


    Aha, der Tüv Nord ist von mir 5 Minuten weg. Unsere Sackgasse geht von Stubbenweg ab.


    Ich war am Donnerstag hier in Etzhorn bei GTÜ, und ich hab den Prüfer das gesagt das ich die Leuchten am Anhänger bauen möchte. Ich hab ihn das auch gesagt das der Rückfahrscheinwerfer bei mir nicht gehen wird, weil ich am PKW nur einen 7 poligen Stecker dran hab. Er meinte nur das der Rückfahrscheinwerfer keine pflicht ist, und somit auch nicht gehen muss. Es müssen nur beide Blinker, Bremsleuchten das Licht gehen. Nebelschlussleucht muss ich haben ab 1991 und meiner ist 91ziger Bj, dann musst die bei mir mit angeschlossen werden. Das weiss ich sagte ich, Ich hab ihn noch gefragt ob ich das Glas von den Rückfahrscheinwerfer denn abkleben darf. Nein, das darf man nicht meinte er nur.

  • Kurzer Zwischenbericht.
    Das mit den Rückleuchten muss ich erstmal auf Eis legen, grund ist das wir uns in 26931 Elsfleth ein Haus gekauft haben. Und ich da noch was tun muss. Das schöne daran ist, das ich meine Fahrzeuge nicht das Kennzeichen BRA - CE 407 haben MÜSSEN. Ich kann meine alten Kennzeichen OL mit rübernehmen.

  • Das schöne daran ist, das ich meine Fahrzeuge nicht das Kennzeichen BRA - CE 407 haben MÜSSEN. Ich kann meine alten Kennzeichen OL mit rübernehmen.

    Das gilt aber nur solange du deine jetzigen Fahrzeuge behältst. Wenn's ein Neues gibt, bekommt das dann auch BRA.


    Viel Freude im eigenen Haus!

  • Erwin, wenn die Klappe am Anhänger mit Schwung aufmachst, sind neue Rücklichter fällig oder?

    Ja, die linke hat schonmal einen aufs Auge bekommen. war ein Riss drin, hab ich aber nicht gemacht. Es war mein Schwiegervater, und ich sagte noch zu ihn, pass auf das du die Rückleuchten nicht ein mitgibs. Und, was war, er hat doch nicht aufgepasst. Er meinte dann nur ich solle mich nicht so anstellen, denn bei Ebay bekommt man die alten Leuchten ja nachgeschmissen. Worauf hin ich ihn sagte, ja wo denn, das sind Rückleuchten auf den 70ger Jahren die bekommt man nicht mehr. Er gab mir 30 Euro und meinte ich soll mir eine ganz neue Rückleuchte holen. Was ich aber nicht gemacht hab, bin zum LKW Friedhof gefahren und hab mir ein gebrauchtes Glas für 10 Euro geholt.

    Vielleicht solltest du doch noch vor dem Beginn der Umbaumaßnahmen am neuen Haus die Thule-Leuchten anbauen, um solche ärgerlichen Vorgänge, die Zwangspausen verursachen können, zu vermeiden.


    Allerdings: Wo sollen zukünftig die Dreiecksrückstrahler hin? Die Thuleleuchten werden den gesamten Platz neben dem Nummernschild benötigen? Auf der Klappe sind sie nicht erlaubt (bewegliches Teil).

  • Vielleicht solltest du doch noch vor dem Beginn der Umbaumaßnahmen am neuen Haus die Thule-Leuchten anbauen, um solche ärgerlichen Vorgänge, die Zwangspausen verursachen können, zu vermeiden.


    Und genau das wollte ich nicht machen, und wenn es doch so kommen sollte gibs immer noch Tesafilm um die Gläser wieder zusammen zu kleben. :biggrins::super:

  • Allerdings: Wo sollen zukünftig die Dreiecksrückstrahler hin? Die Thuleleuchten werden den gesamten Platz neben dem Nummernschild benötigen? Auf der Klappe sind sie nicht erlaubt (bewegliches Teil).


    Da kommen denn keine Dreiecksrückstrahler mehr dran, so einfach ist das. :biggrins: Ne, war ein Scherz, die Dreiecksrückstrahler kommen auf die Kotflügel.
    So wie er das auch hat: http://www.ebay.de/itm/Anhanger-/261867944205?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item3cf88bb90d