Holländische Drehschemel


  • Ich habe gerade keine Idee, wie man den Mißbrauch eindämmen kann...


    Eine Lösung fällt mir ein: Gar keine Kurzeitkennzeichen mehr.

    Das ist ja ein toller Ansatz. Das ist kurz vor "buy local", was grundsätzlich ein guter Gedanke ist, in unserer heutigen Welt aber nicht mehr funktioniert.


    Das würde den Ärger schonmal nicht auf die falschen


    richten.


    Mein Ärger richtet sich nicht gegen die drei vorgenannten Institutionen. Ganz im Gegenteil: Speziell die für mich zuständige Zulassungsstelle ist ein moderner, extrem kundenorientierter Dienstleistungsbetrieb. Da bin ich fast traurig, dass ich dort so selten hin muß, so gut funktioniert dort alles. Damit will ich aber nicht zum Ausdruck bringen, dass ich in Zukunft häufiger Kurzzeitkennzeichen holen möchte :).


    Häufig sind politische Entscheidungen doch immer Lobbyentscheidungen.
    Abwrackprämie: offene Unterstütung für die Autoindustrie
    Feinstaubverordnung für Kaminöfen: Schornsteinfeger und Ofenhersteller
    Neue Kurzzeitkennzeichenregel: Transportunternehmer (?)


    Irgendwie sind wir mit diesem Thema im falschen thread und ich will deshalb ganz bestimmt keinen Streit vom Zaun brechen (schon gar nicht an Weihnachten).


    Können wir uns abschließend darauf einigen, dass die neue Regelung die Flexibilität des Einzelnen einschränkt, um den Mißbrauch durch Einzelne (ich kann nicht beurteilen, wie hoch die Mißbrauchsquote tatsächlich war) zu erschweren? Stattfinden wird er trotzdem weiterhin, da bin ich mir sicher. Wer das will, wird einen Weg dafür finden...

  • Ist das eine pauschale aussage mit dem niederländichen anhänger mit kennzeichen, oder war es zufällig ein 750kg Anhänger? weil die 750er sind in nl zulassungsfrei, und bekommen ein folgekennzeichen, somit wäre das natürlich fahren ohne versicherten Anhänger, und eventuell sogar Urkundenfälschung.


    Warum das mit einem zugelassenen Anhänger nicht gehen sollte wäre mir ein rätsel. sieht man im LKW bereich nämlich häufiger...

  • Ich kann nur sagen, dass ich im Sommer meinen Octavia Scout nach der Slowakei verkauft habe.
    Der Käufer (Slowake) hat eine Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen (Gelb) übers www in Deutschland (hier vor Ort) abgschlossen, per Paypal gezahlt und ist dann zu meiner örtlichen Zulassungsstelle gefahren und hat als EU-Bürger genanntes Kennzeichen bekommen. Damit ist er dann bis in seine Heimat problemlos gefahren.
    War für ihn auch ein Risiko, weil er kannte ja das Auto nur von Bildern und meinen Angaben (war aber alles i.O). Aber rein von der Überführung her - kein Risiko.
    Nur für uns Deutsche, wenn wir sogar innerhalb des eigenen Landes solches tätigen, wird es einen nicht gerade leicht gemacht.

  • Im privaten Bereich ist das - so mein gesundes Halbwissen (!!!) - Steuerhinterziehung.

  • Ist das eine pauschale aussage mit dem niederländichen anhänger mit kennzeichen, oder war es zufällig ein 750kg Anhänger? weil die 750er sind in nl zulassungsfrei, und bekommen ein folgekennzeichen, somit wäre das natürlich fahren ohne versicherten Anhänger, und eventuell sogar Urkundenfälschung.


    Warum das mit einem zugelassenen Anhänger nicht gehen sollte wäre mir ein rätsel. sieht man im LKW bereich nämlich häufiger...



    Hallo Fido,


    das hängt mit dem Besitzübergang zusammen und hat steuerliche Gründe. Das Gesetzt bezieht sich aber grundsätzlich auf das "Halten" von Kraftfahrzeugen, ein "Ausleihen" dürfte aus meiner Sicht möglich sein.


    Siehe dazu auch §3 KraftStG:



    [h=1]§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung[/h] Von der Steuer befreit ist das Halten von ...



    13.
    ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;

  • Sag ich doch Manni,


    aber dieser Paragraph bezieht sich ja auf das Halten (das setzt ja den Besitz vorraus) und nicht auf das isolierte Nutzen. Siehe erster Halbsatz. Man müsste einen Juristen fragen wie das juristisch zu lesen und zu deuten ist.


    Jedenfalls stehet fest (und das war ja eine der Eingangsfragen im Tread):


    Anhänger in Holland kaufen und angemeldet (mit NL Kennzeichen) damit nach Deutschland fahren geht nicht.


    Anders könnte es möglicherweise sein (ich schreibe ganz bewusst möglicherweise) wenn man sich z.B. für eine Woche Urlaub in Holland einen Wohnwagen leiht und auf seiner Reise damit wieder in Deutschland einreist.



    Gruß Günter

  • also ich hab mich da noch nie so genau beschäftigt damit


    mir ist nur aufgefallen das oben einer gesagt hat, der Slovake hat das Auto mit gelber Nr geholt


    das ist doch auch falsch, dafür gibts doch das rote Ausfuhrkennzeichen das die früheren ovalen ersetzt


    ich weiß nur das früher zumindest die Österreicher unsere roten Händlernummern nicht anerkannt haben,


    die Italiener schon, das war also immer Glückssache die 110 km durchs Ösiland unbemerkt zu schaffen



    leider ändert sich da ja ständig was

  • Ausprobieren werde ich es definitif auch nicht!


    Wenn ich da was kaufe dann wird es aufgeladen und gut iss. (was natürlich bei einem Drehschemel nicht ganz so einfach ist) Oder der Verkäufer bringt mir das Ding bis zur Grenze.


    Kein Bock auf Stress in dieser Sache. Vor allem, es ist ja ein Steuervergehen, also kein Kavaliersdelikt sondern ernsthaft mit Ärger und Kosten behaftet.

  • Achtung OT:


    Mal ne ganz dumme Frage dazu: Das Ganze bedeutet, dass eine in Deutschland gemeldete Person kein Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist, bewegen darf?
    Oder hab ich da was falsch verstanden?

    Grüße
    Andy

  • Der gewerbliche Bereich (-> LKW) ist anders geregelt.


    Auch die gewerbliche Fahrzeugvermietung: du kannst ja im Ausland ein dort zugelassenens Fahrzeug mieten. In 2013 hatte ein Exkollege von mir in FFM am Flughafen bei Sixt ein Auto mit einer ausländischen Zulassung erhalten (ich meine, es war eine niederländische Zulassung). Scheinbar geht sogar das. Aber: Dafür gebe ich keine Garantie. (Ich habe letztes Jahr Ende November bei ca. +3 Grad bei Sixt in Stuttgart auch ein Cabrio auf Sommerreifen bekommen und wurde darauf hingewiesen, dass die Bereifung nicht den Erfordernissen entspricht. (Wie Sagen: Nur weil Sixt das so handhabt, muß es noch nicht erlaubt sein.)


  • Danke Mani,


    der Slowake, der mein Auto geholt hat, ist EU-Bürger. So heißt es im Amtsdeutsch. Und deshalb bekommt er kein Ausfuhrkennzeichen. Dieses bekommt man nur, wenn man etwas außerhalb der EU-Mitgliedstaaten verbringen möchte.

  • Bist du da sicher, ich kenne es so, dass für alle Exporte ins Ausland ein Ausfuhrkennzeichen benutzt werden kann?


    In manche Länder ist es nicht unbedingt nötig, aber immer möglich.


    Oder wo steht das mit der EU? Bei uns ist immer nur die Rede vom Ausland.

  • Wisst ihr was ich traurig finde???


    Es ist alles geregelt,wie krumm eine Banane sein muss oder darf und tausende andere unnötige Dinge.


    Bei solch einem Vorhaben wie hier beschreiben muss an wohl Jura studiert haben um sich annähernd richtig bzw. gesetzestreu zu verhalten. Für wen sind denn die Gesetze? Richtig, für uns EU Bürger. Und dann sollen sie doch verdammt noch mal so geschrieben sein das jeder "normalo" lesen kann was er darf oder auch nicht darf und wie er sein aktuelles Problem gesetzeskonform lösen kann.


    Immerhin ist das Fehlverhalten ja auch mit hohen Strafen belegt.


    Da sollen die, die mit ihren breiten Ärschen in Brüssel sitzen, doch mal endlich für klarheit sorgen und nicht immer alles nur schlimmverbessern --- Beispiel Drehschemelanhänger und Zulassung!


    Aber es werden ja eh nur die Nullen, die man sonst in der innländischen Politik nicht mehr haben will oder brauchen kann nach Brüssel geschickt. Wie soll dieser Looserverein denn was auf die Beine stellen können was Hand und Fuß hat?


    Leider wohl Wunschdenken ....

  • Hier mal der entsprechende Text auf http://www.ueberführungskennzeichen.net ;


    Überführung / Einfuhr vom Ausland nach Deutschland


    Diese Frage wird oft gestellt und ist selbst von Experten nicht immer eindeutig zu beantworten. Es kommt auf das Einfuhrland und die dortigen gesetzlichen Bestimmungen an. Die Erteilung des 5 Tages Kennzeichens ist ein Verwaltungsakt, welcher auf nationaler Ebene erlassen wird. Dies bedeutet, es ist nur für Fahrten innerhalb Deutschlands gültig. Somit "muss" das Kennzeichen im Ausland auch nicht anerkannt werden. Die Betonung liegt auf "muss nicht". Innerhalb der Europäischen Union gibt es eine sog. Anerkennungspflicht. Diese Pflicht ist allerdings noch nicht bis in alle Behörden vorgedrungen. Neben der Pflicht zur Anerkennung gibt es auch noch Staaten außerhalb der EU, welche diese Kennzeichen tolerieren. Da allerdings ständig neue Staaten hinzukommen, fragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung, beim Zulassungsamt oder beim ADAC nach, falls Sie dort Mitglied sind.


    Die wichtigste Anlaufstelle muss Ihre Versicherung sein. Sie sollten sich schriftlich bestätigen lassen, dass bei einem Schaden im Ausland Ihre Police greift und ein Versicherungsschutz besteht.


    Wir halten fest: die Einfuhr bzw. die Fahrt mit einem Kurzkennzeichen außerhalb der deutschen Grenzen ist nicht eindeutig geklärt. Es kann an der Grenze oder im Falle einer Kontrolle sowie bei einem Schadensfall zu rechtlichen Problemen kommen. Aus diesem Grund empfehlen wir für die Einfuhr nach Deutschland diese drei alternativen Varianten:


    1. Sie besorgen sich für die Einfuhr einen Anhänger, auf welchem das Fahrzeug zum Zielort transportiert wird.


    2. Sie lassen sich das Fahrzeug vom Verkäufer / Händler bis an die deutsche Grenzen bringen und fahren von dort aus mit dem deutschen Kennzeichen weiter.


    3. Sie besorgen sich ein Exportkennzeichen des jeweiligen Landes. Mit diesem fahren Sie bis zur deutschen Grenze und von dort aus fahren Sie mit dem deutschen Kennzeichen weiter.



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    Hier mal was zu Holland und Kurzzeitkennzeichen. (besonders das Gelbunterlegte)
    @ Mani
    Ist wohl aus deiner Gegend geschrieben :biggrins:.



    PS: Alles was außerhalb der EU ist, ist Ausland und innerhalb der EU ist Inland.
    Die Zulassungsstelle stellt alles aus - hautsache man hat eine entsprechende Versicherung (und evtl. Zollbestätigung). Der Zoll stellt fürs Inland (also auch EU) keine Bestätigung aus. Ich habe extra zu der Zeit mit den entsprechenden Stellen ausgiebig telefoniert. Nur nicht jede Versicherung gibt eine EvB-Nr. an Ausländer (hier alles was nicht in Deutschland wohnt) aus (egal ob EU oder nicht).

  • Ich hab jetzt nicht alles gelesen, weil grad zu wenig Zeit


    aber der Absatz sagt doch schon alles




    und dann ist immer noch die Frage offen, wie das das Finanzamt bzw der Zoll sieht


    also besser aufladen


    Gruß Mani