Holländische Drehschemel

  • So leute, ich hab mir jetzt mal einen Drehschemel in Holland geschossen. Bin also "stolze Besitzer von eine Schamelwagen" :)


    3,5 To zGG, 2 Meter * 4 Meter Kasten, genau die Größe die ich haben will.


    Gebraucht, günstg, von der Substanz Top.


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    Morgen mal Bestandsaufnahme machen was alles neu muss.


    Bordwände und Bremsen waren klar, alles andere scheint in Ordnung zu sein. Reifen haben zwar noch Profil, fangen aber ganz leicht an rissig zu werden. Also auch neu. Bremsseile mache ich eh mit.


    Er läuft super, habe ihn kaum gemerkt hinter dem Touareg. Gestuppst hat er überhaupt nicht, scheint also ordentlich konstruiert zu sein.


    Den mache ich jetzt in Ordnung und entscheide dann in aller Ruhe ob ich mir den 10.000 Euro Kipper nehme oder nicht.


    Gruß Günter

  • Witziges Ding. =)
    Mir wär' er zwar ~30cm zu hoch vonner Ladehöhe her, aber sonst - jo hat was.
    Was wirst du am meisten mit transportieren, irgendwas bestimmtes oder eben "alles was anfällt"?


    Und noch mehr interessiert mich - für was wär' dann v.a. der 10.000€-Kipper? Also... würdest du mit dem gewerbl. arbeiten oder einfach nur "haben wollen"?! Wie oft, geschätzt, nutzt du ihn dann die Woche?!


    Gruß Jonas

  • Na so hoch iss er auch nicht. Trotzdem überlege ich ob ich 13 oder 12 Zoll statt der 14 Zoll drauf mache. Das macht ihn allerdings auch wieder härter. Hart ist er eh schon, klar, bei 3,5 To 2 Achser müssen es ja 1800 er Achsen sein.


    Über den Kipper gibts einen eigenen Fred:


    WeKo-Anhänger highlight=drehschemel


    Und um deine Frage zu beantorten, nein, ich brauche ihn nicht beruflich.


    Gruß Günter

  • Überführt habe ich ihn mit dem holländischen Kennzeichen als sog. "gemischtes Doppel". Um sicher zu gehen habe ich mir beim ADAC eine Rechtsauskunft eingeholt.


    Ich zittiere wörtlich aus der Antwort des ADAC an mich: (Dies ist keine Rechtsberatung)



    "Sehr geehrter Herr ........,




    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Wenn der Anhänger in den Niederlanden zugelassen und (auch für das Ausland) versichert ist, ist aus unserer Sicht die Überführung des Anhängers mit den niederländischen Kennzeichen möglich.

    Im Ausland zugelassene Anhänger, die hinter einem in Deutschland angemeldeten Zugfahrzeug mitgeführt werden (sog. „gemischtes Doppel“), gelten nach § 20 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) als zum vorübergehenden Verkehr in Deutschland zugelassen. Es muss dann für den Anhänger ein internationaler oder ein auslän*discher Zulassungsschein ausgestellt sein. Die vorübergehende Verwendung ist bis zu einem Jahr möglich (§ 20 Abs. 6 FZV). Der Zeitablauf beginnt bei internationalen Zulassungsscheinen mit dem Ausstellungstag, bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tag des jeweiligen Grenzübertritts. Bei Güterbeförderung gelten besondere Vorschriften.

    Im Ausland zulassungsfreie Anhänger mit gewöhnlichem Standort im Ausland dürfen dagegen in Deutschland nicht hinter einem deutschen Zugfahrzeug gezogen werden, da sie über keine nach § 20 Abs. 1, 2 FZV erforderliche Zulassungsbescheinigung verfügen.

    In einem anderen Staat zugelassene Anhänger hinter einem deutschen Kfz, müssen ihr heimisches Kennzeichen führen (§ 21 Abs. 1 Satz 3 FZV). Der ausländische Anhänger ist mit einem Wiederholungskennzeichen des ziehenden Fahrzeugs zu versehen, wenn kein heimisches Kennzeichen zugeteilt oder ausgegeben ist. Haben ausländische Anhänger in ihrem Heimatstaat kein eigenes Kennzeichen erhalten und werden sie in Deutschland hinter deutschen Zugfahrzeugen gezogen, müssen sie das deutsche Kennzeichen des deutschen Zugfahrzeugs führen. Beide Fahrzeuge müssen verkehrssicher verbunden sein; der ordnungsgemäße Betrieb der Bremsen und der Beleuchtung am Hänger muss gewährleistet sein.

    Für im Ausland zugelassene Anhänger gelten - während des vorübergehenden Verkehrs in Deutschland - grundsätzlich die steuerrechtlichen Bestimmungen des Heimatstaates. Bei einer auf Dauer angelegten Standortbegründung in Deutschland findet deutsches Kfz-Steuerrecht Anwendung.

    Ein im Ausland zugelassener Anhänger darf in Deutschland - auch wenn er hinter einem deutschen Kfz mitgeführt wird - nur in Gebrauch genommen werden, wenn eine Haftpflichtversicherung für den ausländischen Kraftfahrzeuganhänger und ggf. ein erweiterter Versicherungsschutz nach dem Grüne-Karte-Abkommen besteht. Eine Ausnahme gilt für Sportanhänger, die regelmäßig versicherungsfrei sind.

    Ist der ausländische Anhänger an ein deutsches Zugfahrzeug gekoppelt, umfasst die Haftpflichtversicherung des Kfz auch Schäden, die durch den Anhänger verursacht werden. Unabhängig von dieser Regelung ist eine Eigenversicherung des Anhängers erforderlich. Seit 01.08.2002 haftet der Anhängerhalter neben dem Zugfahrzeughalter für Schäden, die im angekoppelten Zustand eingetreten sind (erweiterte Haftung nach StVG).

    Für die Niederlande sind uns leider keine konkreten, insbesondere keine abweichenden, Regelungen zum "gemischten Doppel" bekannt. Es liegen uns jedoch auch keine Meldungen über Probleme bei einer solchen Konstellation aus den Niederlanden vor. Wir gehen daher davon aus, dass es auch in den Niederlanden möglich sein dürfte, den Anhänger mit dem niederländischen Kennzeichen hinter Ihrem deutschen Zugfahrzeug zu ziehen. Im Zweifel sollten Sie sich jedoch zur entsprechenden Klärung ergänzend an unseren dänischen Partnerclub ANWB (www.anwb.nl - Tel.: 0031-882697147) wenden.

    Die Überführung mit deutschem Kurzzeitkennzeichen ist dagegen nicht möglich. Das rote Kennzeichen bzw. das Kurzzeitkennzeichen wird erfahrungsgemäß nur in einigen, wenigen Nachbarländern erfahrungsgemäß anerkannt, darunter in Österreich und Italien aufgrund entsprechender Vereinbarungen. Aus anderen Ländern, insbesondere Frankreich und den BENELUX-Staaten, werden unabhängig vom Verwendungszweck regelmäßig Probleme, beispielsweise hohe Bußgelder und (z.B. in den Niederladen) die Fahrzeugbeschlagnahme, gemeldet. Von der Verwendung deutscher Kurzzeitkennzeichen für Fahrten in den Niederlanden ist daher unbedingt abzuraten.

    Solange der Anhänger in den Niederlanden zugelassen ist, ist die Verwendung deutscher Kurzzeitkennzeichen auch ab der deutschen Grenze nicht zulässig. An ein zugelassenes Fahrzeug dürfen keine anderen Kennzeichen montiert werden. Dies wäre als Kennzeichenmissbrauch strafbar.

    Soweit es Ihnen hier auch um weitere einfuhr- und überführungsrechtliche Fragestellungen geht, sollten Sie sich diesbezüglich an unseren zuständigen Fachbereich Grenzverkehr unter tsr-grenzverkehr-mail@adac.de oder Tel. 089-7676-6331 wenden.

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein.


    Mit freundlichen Grüßen"


    Hier muss ich auch mal den ADAC loben über den ja oft sehr viel schlechtes geschreiben wird. Inerhalb 12 Stunden war die ausführliche Antwort da.


    Für die KFZ Steuer gibt es beim örtlichen Zollamt einen "Tagespass". Dort wird dasnn für die Tage die man braucht die KFZ Steuer bezahlt und damit ist die Sache dann in trockenen Tüchern.



    Gruß Günter







  • Ich war eine ganze Weile beruflich da drüben, und bin regelmäßig im Urlaub dort.
    es ist eher die Ausnahme das die Leute Probleme mit der Bezeichnung haben.



    grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Ich lebe hier in einer Region mit Schwerpunkt Tourismus. Es kommen vielle hölländische Gäste und mittlerweile haben auch einige Holländer hier Betriebe übernommen. Ich habe auch noch nie gemerkt das jemand mit dem Wort "Holland" poobleme hatte.


    Wenn jemand über "Holland" geschimpft hat dann war das meist ein Franzose... :)


    Gruß Günter

  • So, heute habe ich ihm mal unter den Rock geschaut und bin sehr zufrieden! Alles geht, Drehkranz wie neu, 21 mm Siebdruckboden (aus einem Stück) in sehr gutem Zustand. Die Kabel sind sauber durch kleine Röhrchen die am Chassis verschweißt sind gezogen.


    Aber ich kenne euch ja, hier zählen nur Bilder!



    Interessant finde ich die Lösung mit dem Bremsgestänge im Drehkranz. Habe ich persönlich so noch nie gesehen. Der vordere Hebel drückt auf den runden Teller und betätigt damit ohne feste Verbindung die hintere Bremse.



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    von vorne


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    seitlich und von hinten


    Alles bewegt sich super und ist nur von außen leicht angerostet. Die Bremsseile sind dann vorne wie hinten gleich mit 1 Meter Länge.



    Hier die Achse mit Bezeichnung und die Bremse. Die Ankerbleche sind zwar recht verrostet aber ich habe auf den ersten Blick nicht den Eindruck das sie durch sind.



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    Weiß jemand schon so welche Bremse das ist? Es ist kein Typenschild dran, aber ich habe sie auch noch nicht sauber gemacht.



    Hier ein Bild vom Vorderwagen. Die Strebe im Bild ist die Radnabenmitte, sie liegt also genau im Mittelpunkt des Drehkranzes. Überhaupt finde ich ist der Vorderwagen mit den schräg zusemmen geschweißten Vierkantrohren sehr gut und stabil konstruiert. Stabil heißt auch Gewicht, das Ding hat leer 935 Kg.


    20150114_171830.jpg


    Er hat auch nicht gestubst, unsere Drehschemelpäpste Mani und Gerhard schreiben ja auch stets das die Achsanordnung so sein muss. Freut mich natürlich auch das es so ist. Scheinbar haben die Holländer (für JAU: Niederländer) auch schon 1993 gewusst wie man "eine Schamelwagen" richtig baut.


    Na ja, wer kein Fussball spielen kann muss ja nicht zwangsläufig auch keine Anhänger konstruieren können ... :)



    Gruß Günter

  • Hallo Günter


    Glückwunsch zum Neuen


    wenn ich das richtig in Erinnerung habe bist Du nun der sechste der nen Drehschemel hat, find ich gut


    zu deiner Bremse


    die Betätigung über den Teller kenne ich, den allerersten Drehschemel den ich gesehen hab hatte das auch so gelöst

    hat mir aber dann doch nicht so gut gefallen, da zu viele Umlenkpunkte hast die ausleiern können


    mit dem dicken Seil geht das genauso gut, und hält auch sehr lange bis man das Seil tauschen muß



    die Radbremse dürfte die 250er sein, schaut mir recht groß aus im Verhältnis zur Felge


    Gruß Mani

  • Danke Andre und Mani, ich habe es raus, ist die 25-2025 (250 * 40 mm) wie Mani bereits vermutet hat.


    Ganz schön teuer die Bäckchen, so um die 80 Euronen der Satz.


    Gruß Günter

  • Hallo Freunde,


    heuta habe ich mal die Bremsen und das komplette Gestänge auseinander gebaut. Es ist in der Tat die 25-2025.


    Ist das bei Knott immer so das das ene Teil der Halbschale wo nachher die Glocke mit dem Bremsseil drauf gesteckt ist am Ankerblech angeschweißt ist? Ich habe bisher nur Alko Bremsen gemacht und das von denen anders in Erinnerung, also mit zwei Halbschalen die man auch neu machen kann ohne zu schweißen.


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    Eigentlich würde ich sie schon gerne neu machen, man bekommt sie ja nicht vernünftig entrostet.


    Gruß Günter

  • Hallo zusammen,


    hier nochmal der aktuelle Sachstand:


    Bremsen sind bestellt, die selbstnachstellenden von Knott. 150 Takken pro Achse, aber ich denke das lohnt sich. Des Weiteren Edelstahl- Bremsseile. Das komplette Bremsgestänge mache ich aus Edelstahl.


    Bereifung:


    Da habe ich heute 215/65 R 16 C und entsprechend 6 x 16 er Stahlfelgen bestellt. Damit kommt der Anhänger zwar och mal 9 mm höher aber das ist es mir wert und macht die Bohnen auch nicht mehr fett.


    In dem Zusammenhang muss ich Nicos Fahrzeugteile echt mal lobend erwähnen, die [definition='1','1'][/definition] kam innerhalb weniger Stunden und weil es ein kleines Missverständnis gab hat man mir noch zwei weitere mit anderen Reifengrößen kostenlos nachgeschickt! Prima, klasse Service, das muss ich echt sagen!


    So kann ich mich heute Abend mal um neue Lampen kümmern.


    Multipoint 2 oder 5, ach ich kann mich mal wieder nicht entscheiden, sie gefallen mir beide gut. Das System von Aspöck habe ich auch noch nicht verstanden, warum gibt es Lampen mit 8 er Bajonett Stecker? 5sollten doch reichen ... Oder wird da wieder was raus geführt, z.B. für die Begrenzungsleuchten?


    Gruß Günter

  • Das System von Aspöck habe ich auch noch nicht verstanden, warum gibt es Lampen mit 8 er Bajonett Stecker? 5sollten doch reichen ...


    Die 5pol. genügen wenn RFL und NSL links oder rechts montiert sind. Für links und rechts (also 2 NSL und 2 RFS) brauchts die 8pol.
    Aspöck Multipoint V



    mfg JAU

    No Shift - No Service