Holländische Drehschemel

  • Moin,


    drüben bei den Holländern sind Drehschemel ja schon länger verbreitet und man kommt auch günstiger dran. Beispiele habe ich mal unten verlinkt. Ja, die haben nicht alle 3,5t und sind auch keine 6m lang, aber ich finde die kleinen Drehschemel ganz niedlich. Das reicht doch hier um die Überlegungen zu rechtfertigen oder? :)


    Mir stellen sich da 2 Fragen:


    1. Wie ist das mit der Zulassung in Deutschland? Ist das nur ein Umschreiben und eine "normale" HU oder muss sowas komplett abgenommen werden?
    2. Kann man sowas mit Stoßdämpfern versehen und dann auf 100 km/h zulassen?
    3. Hat jemand Erfahrung mit solchen nicht ganz taufrischen Dingern aus den Niederlanden?


    Gruß
    tux,
    der mal wieder durch die Nacht phantasiert... So hat das mit meinen Einachsschleppern aber auch mal angefangen...



    http://www.marktplaats.nl/a/auto-diversen/aanhangers-en-bagagewagens/m844691429-aanhangwagen-schamel.html?c=8c285449651fa109c354bbabe740c1b&previousPage=lr


    http://www.marktplaats.nl/a/auto-diversen/aanhangers-en-bagagewagens/m876722355-schamelwagen-schamel-gijzen-3500kg.html?c=8c285449651fa109c354bbabe740c1b&previousPage=lr


    http://www.marktplaats.nl/a/auto-diversen/aanhangers-en-bagagewagens/m871275414-schamel-aanhanger-wagen.html?c=8c285449651fa109c354bbabe740c1b&previousPage=lr


    http://www.marktplaats.nl/a/auto-diversen/aanhangers-en-bagagewagens/m867946356-schamel-aanhanger.html?c=8c285449651fa109c354bbabe740c1b&previousPage=lr

  • Also preislich sind die alle top. Fast schon zu gut, speziell der letzte. Da kann man eigentlich nicht viel falsch machen.
    Zulassung sollte kein problem sein wenn alle papiere vorhanden sind... was dafür genau für eine prüfung gemacht werden muss weiß ich nicht. Am besten mit dem Tüv vorab besprechen.
    100er zulassung hängt von den Achsen ab. Diese müssen dafür geeignet sein. Das ist in DE in der Regel ab EZ ~1990 so. Dann musst du nur noch stoßdämpfer anbringen und ggf. Ablasten.

  • Hallo


    Grundsätzlich müssen Serienfahrzeuge ein COC Papier haben, damit geht man zur Zulassungsstelle und fertig, nur das Fahrzeug muß man dabei haben, weil die Zulassungsstelle die FIN kontrolliert bei Importfahrzeugen


    ein Problem könnte aber dieses doofe neue EU Gesetz sein das Drehschemel ja nicht mehr neu zugelassen werden sollen, somit könnte es wieder nur über eine nationale Zulassung gehen, dazu braucht man dann wieder ne TÜV Abnahme, aber das sollte auch kein Problem sein


    Gruß Mani


    das oben gesagte gilt nur für Neufahrzeuge, bei Gebrauchten gehts wie sonst üblich nur über TÜV Abnahme

  • Ja preislich ist das da drüben echt ein Paradies für Drehschemel. Auch die Auswahl ist super. Hierzulande gibts ja nur riesen Dinger. Da kommt man echt in Versuchung....


    Wie überführt man sowas ordnungsgemäß? Kurzzeitkennzeichen?


  • ...
    das oben gesagte gilt nur für Neufahrzeuge, bei Gebrauchten gehts wie sonst üblich nur über TÜV Abnahme


    Nur wenn der Holländische TÜV abgelaufen ist.


    ich zitiere mal aus diesem link.


    Zitat

    Die Richtlinie 2009/40/EG spricht den Mitgliedsstaaten das Recht zu, diese Termine und Fristen selbst zu wählen. Darüber hinaus eröffnet sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für alle Fahrzeuge, also auch für importierte Fahrzeuge aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die über eine noch gültige technische Untersuchung verfügen, vor Erteilung der Zulassung eine erneute technische Untersuchung zu verlangen.
    Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht hierauf verzichtet. Gemäß § 7 Abs. 1 FZV hat eine Untersuchung (§ 29 StVZO) vor Zulassung eines Importfahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nur dann stattzufinden, wenn die Untersuchung bei einem deutschen Fahrzeug auch fällig gewesen wäre (z.B. fällige Hauptuntersuchung).

  • :) neee, ich hab erstmal noch einen Einachsschlepper gekauft. Den habe ich mit meinem Westfalia (+ VW T5) abgeholt und war mal wieder von der Straßenlage begeistert. Auch die ladehöhe ist sehr angenehm und ich kann mit meinen selbst gebauten Rampen gut rauf und runter fahren. Nur die Ladefläche von 1,68m x 3,25m ist mir dabei zu klein. Zumindest für den Fall, dass ich auf Einachsschlepper-Treffen fahre und möglichst viel mitnehmen möchte ;).


    Aber mein Blick wird ab und zu nach Holland wandern ... oder mir kommt hier in Deutschland ein Angebot unter, welches ich nicht ablehnen kann.

  • Wie kriegt man denn so ne Kiste rüber nach Deutschland? Kurzzeitkennzeichen? Die dürften aber nicht in Holland gelten, oder doch?


    Wie sieht es steuerlich aus? Hat jemand schon mal so was gemacht?



    Gruß Günter

  • Wie kriegt man denn so ne Kiste rüber nach Deutschland? Kurzzeitkennzeichen? Die dürften aber nicht in Holland gelten, oder doch?


    Du meinst sicher Niederderlande. :tongue:


    Kurzzeitkennzeichen sind eigentlich nur national gültig, werden aber in der Regel untereinander anerkannt. http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)&redirect=no#Ausland



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Danke Jau. Ich hab mich ja schon zurück gehalten mit Sprüchen wie:


    "Normalerweise müsste ein Gelbes Kurzzeitkennzeichen doch genau richtig sein für Holland.." :)


    Gruß Günter

  • Kurzzeitkennzeichen sind eigentlich nur national gültig, werden aber in der Regel untereinander anerkannt. http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)&redirect=no#Ausland

    Da ab 2015 das Kurzzeitkennzeichen nur noch an dem Ort beantragt werden kann, an dem das Fahrzeug steht (was für ein Schwachsinn :kratz:!), ist das Thema wohl Geschichte. Übrigens hat Italien die deutschen Kurzzeitkennzeichen nicht akzeptiert (--> unzulässige Fernzulassung ist das Stichwort).

  • Meines wissens akzeptieren die Niederlande die Kurzzeitkennzeichen nicht. Die sollen da sehr pinibel mit den strafen sein. Kann man das mit 2015 irgendwo nachlesen? Weil aktuell ist es quasi genau umgekehrt. Man kann als deutscher staatsbürger nur in seinem eigenen kreis ein kurzzeitkennzeichen bekommen. Man muss also vor dem besichtigen eines kaufen... Ausländer können das überall wo sie das fahrzeug kaufen.
    Vielleicht haben die niederlande ja auch eigene überführungskennzeichen... ansonsten wenn der Anhänger über 750kg hat müsste man den ja auch mit den niederländichen kennzeichen fahren dürfen.

  • Da ab 2015 das Kurzzeitkennzeichen nur noch an dem Ort beantragt werden kann, an dem das Fahrzeug steht


    Laut ADAC ist es genau andersrum: http://www.adac.de/infotestrat…tkennzeichen/default.aspx


    Meines wissens akzeptieren die Niederlande die Kurzzeitkennzeichen nicht.


    Aber Aus- oder Einfuhr?
    Fürs erste kann ich die Aussage bzgl. Niederlande bestätigen.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Laut ADAC ist es genau andersrum

    Da habe ich wahrscheinlich nicht konkret genug ausgedrückt: Bisher konnte ich mir bei meiner örtlichen Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, damit zum Verkäufer des Fahrzeugs irgendwo in D fahren und es anschließend nach Hause überführen. Jetzt müßte ich das Fahrzeug blind kaufen und hoffen, dass der Verkäufer mir alle Unterlagen zusendet, mit diesen Unterlagen zur Zulassungsstelle, um es anschließend zu überführen. Oder erst zum Fahrzeug, besichtigen, Unterlagen mitnehmen etc... bzw. zur Zulassungsstelle an dem Ort, wo das Fahrzeug gerade steht. Das meinte ich mit meinem vorherigen Beitrag. Aufgrund der 365Tage /24h-Verfügbarkeit des deutschen Zulassungswesens ist natürlich überhaupt kein Problem:ohmann:.


    Meine letzten Autokäufe hätte ich alle mit den neuen Regeln nicht durchführen können. Und wenn das besichtigte Fahrzeug nicht gefällt, sind die Kosten für die Versicherung, die Kennzeichen und die Verwaltungsgebühr eben futsch. Das ist so eine Art Unterstützung für notleidende Verwaltungen, Schilderpräger und Versicherungen.


    Ich habe gerade keine Idee, wie man den Mißbrauch eindämmen kann, aber so ist es mal wieder eine deutliche Verschlechterung für den jenigen, der diese Kennzeichen selten mal im Sinne des Gesetzes genutzt hat.


    Mit dem Anhänger abholen? Dazu brauche ich den passenden Anhänger und das passendes Zugfahrzeug. Im September habe ich mit einem Freund ein zu meinem Fahrzeug (fast) baugleiches Fahrzeug abgeholt.
    Mit dem Autotrailer hätte das nicht funktioniert: Mein Auto darf durch die Gewichtsbeschränkung auf einem Trailer kein gleichschweres Fahrzeug ziehen. Außerdem wäre aus der Tagesreise eine Zweitagesreise geworden (wir sind in beide Richtungen mehr als 80 km/h gefahren). Und wenn nun das Auto bei Dresden nicht der Beschreibung des Verkäufers entsprochen hätte und wir weiter nach Frankfurt/M. zum Alternativangebot gefahren wären...

  • Vielen Dank schon mal für die Antworten.


    Ja, kommt man gleich mit Anhänger dort an, dann ist die Verhandlungsbasis natürlich futsch. Jeder Verkäufer weiß das man nicht leer heim fahren will. Zwei Anfahrten sind auch doof und man muss sich einen Anhänger zweimal leihen wenn man selbst keinen so großen hat, kostet natürlich auch Geld.


    Bei mir wäre es ein Ritt von mehreren Hundert Kilometern, da könnte man sich wenigstens auf der Hinfahrt die 80 kmh erstaren wenn man den Anhänger den man kauft zieht.


    Wie sieht es aus mit der klassischen "Roten Nummer"? Ist die in Holland akzeptiert? Die könnte ich nämlich von meiner Werkstatt bekommen. Da muss ich mal nachlesen heute Mittag.


    Gruß Günter

  • Ja, kommt man gleich mit Anhänger dort an, dann ist die Verhandlungsbasis natürlich futsch. Jeder Verkäufer weiß das man nicht leer heim fahren will.


    Supermarktparkplatz?


    Davon mal abgesehen, wenn du nicht von vornherein bereit bist bis an den VB zu gehen besteht immer die Gefahr ohne Fahrzeug zurückzukehren.


    Zitat von Stoelo

    Ich habe gerade keine Idee, wie man den Mißbrauch eindämmen kann


    Eine Lösung fällt mir ein: Gar keine Kurzeitkennzeichen mehr. Das würde den Ärger schonmal nicht auf die falschen

    Zitat

    notleidende Verwaltungen, Schilderpräger und Versicherungen.


    richten.


    Wobei... Transportunternehmer und Anhängerverleiher könnten davon profitieren. *damnit*



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Im Prinzip ist immer noch die Frage offen, die mich zum erstellen dieses Threads getrieben hat: Mit welchem Kennzeichen fahre ich den Anhänger in Holland?


    Die Einschränkung des Kurzzeitkennzeichens finde ich auch doof. Das war doch echt schön, man will am WE nen Auto kaufen, holt sich die Nummer fährt los und trägt ggf. das Fz ein was man dann kauft. Andererseits hat es mich schon gewundert wie einfach das ging. Viel zu einfach für deutsche Bürokratie...


    Ich komme ja aus der Nähe von Dortmund... und da biegt man im Leben schonmal falsch ab und fährt einfach ohne Papiere :totlach: Aber auch die werden entlarvt...

  • Hab mich n diversen Wohnwagenforen mal umgelesen, da kommt das ja häufiger vor, das Wohnwagen aus Holland importiert werden.


    Am elegantesten ist es mit dem gelben holländischen Schild bis zur Grenze zu fahren und dann das deutsche Kurzzeitkennzeichen drauf schrauben.


    Übrigens geht es nicht - und das weiß ich von einem Kollegen der richtig fett dafür bezahlt hat - den Anhänger/Wohnwagen mit dem holländischen Kennzeichen hinter einem deutschen Auto durch Deutschland zu ziehen.


    Fazit: So richtig weiß es offensichtlich keiner.



    Gruß Günter