Hier ist er nun.

  • Warum unser Corsa B keine AHK bekommen darf:


    1. Unser Anhänger hat ein ZGG von 1000 kg, bei dem Leergewicht des Corsa darf meine Frau das Gespann nicht mehr fahren (Klasse B)
    2. Mein Zafira (siehe Avatar) hat ja eine abnehmbare AHK
    3. möchte sie nicht eine starre AHK an ihrem Auto, die abnehmbaren gefallen mir nicht (geringerer D-Wert - von Auto-Hak).


    Ich selber fände es aber doch von Vorteil, man wäre einiges flexibler. Einbau stellt mich auch vor keine größeren Probleme, hab ja früher bei einem Opel Vertragshändler als Kraftfahrzeugmechaniker gearbeitet und habe Werkzeug dafür da, sogar für anderes mehr.


    Matze


  • Ich bin dort zu finden, hab dir dort auch schon geantwortet! ;)


    Matze

  • So ein kleiner wagen vorm Anhänger ist manchmal recht praktisch...ist schon wendig das gespann.
    warum sollte deine frau das nicht fahren dürfen?
    das zgg beider Fahrzeuge ist doch unter 3,5t!?
    grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • ..ah, ein Opel Corsa-thread?! Kann ich auch mitreden. :biggrins:


    Ich auch:
    Das war meiner (bzw. der meiner Frau):
    9-Opel Corsa B.jpg
    Ich hatte den allerdings nach fünf Jahren verkauft, weil der mehrere Werkstattaufenthalte pro Jahr hatte (aber noch nicht so schlimm wie mein Citroën). Hätte ich den noch länger behalten, der Opelhändler und ich wären wohl Duzfreunde geworden;).
    Ich drücke dir die Daumen, dass du ein "durchrepariertes Exemplar" gefunden hast, welches vorher auch pfleglich behandelt wurde, denn ansonsten war das ein schönes Auto.

  • Beim FS Klasse B spielte früher das Leergewicht des Zugwagens eine Rolle, das ist aber seit längerer Zeit egal.


    Jetzt gilt es nur noch, Summe der Gesamtgewichte bis 3500 kg (oder 750 kg Anhänger, der ist immer erlaubt).


    Viel verhexen kann man mit so einem kleinen Corsa nicht ;), aber praktisch wäre es schon manchmal.

  • Ich auch:
    Das war meiner (bzw. der meiner Frau):
    9-Opel Corsa B.jpg
    Ich hatte den allerdings nach fünf Jahren verkauft, weil der mehrere Werkstattaufenthalte pro Jahr hatte (aber noch nicht so schlimm wie mein Citroën). Hätte ich den noch länger behalten, der Opelhändler und ich wären wohl Duzfreunde geworden;).
    Ich drücke dir die Daumen, dass du ein "durchrepariertes Exemplar" gefunden hast, welches vorher auch pfleglich behandelt wurde, denn ansonsten war das ein schönes Auto.



    Dein alter Corsa stand ja auch noch gut da, wir hoffen auch das wir länger was von unseren Corsa haben als wie von unseren alten Peugeot.
    (Mal ganz ganz kleingeschrieben) Bin froh das meine Frau den Peugeot geschrottet hat, so bin ich endlich die Sch.... Karre los. Alleine der Name Peugoet ist schon eine Fehlgeburt.

  • Die Anhängelast ist:


    ungebremst 450 kg
    gebremst 950 kg bei 12% und 1000 kg bei 10 %.


    Der Corsa darf ihn ziehen. Bei ihrem Führerschein muss das LG der Zugwagens über dem ZGG des Anhängers liegen. Und genau da wird es schwierig.


    im Corsa-Forum bin ich auch als Weini angemeldet.


    Matze

  • Wäre deiner Frau der Unfall etwas früher passiert, hätte ich einen ganz tollen Peugeot 106, Sondermodell Palm Beach, für dich im Angebot gehabt. Bj. war (glaube ich) 1995, 1. Hand, 55 tkm gelaufen, alle Rechnungen vorhanden, keine Unfälle oder Beschädigungen. Die Eigentümerin wollte altersbedingt nicht mehr autofahren, mit dem Gucken hat es nicht mehr so gut funktioniert. Der ging nach einer gefühlten Ewigkeit für 900,-- weg. Eigentlich ein Jammer...

  • Wäre deiner Frau der Unfall etwas früher passiert, hätte ich einen ganz tollen Peugeot 106, Sondermodell Palm Beach, für dich im Angebot gehabt. Bj. war (glaube ich) 1995, 1. Hand, 55 tkm gelaufen, alle Rechnungen vorhanden, keine Unfälle oder Beschädigungen. Die Eigentümerin wollte altersbedingt nicht mehr autofahren, mit dem Gucken hat es nicht mehr so gut funktioniert. Der ging nach einer gefühlten Ewigkeit für 900,-- weg. Eigentlich ein Jammer...


    Danke Stoelo, ist echt lieb gemeint von dir. Danke.
    Wie gesagt, bin froh das die Schleuder vom Hof ist.

  • Der Corsa darf ihn ziehen. Bei ihrem Führerschein muss das LG der Zugwagens über dem ZGG des Anhängers liegen. Und genau da wird es schwierig.


    Matze


    Aha, jetzt weiss ich wo der Hund begraben ist. Ja denn ist es auch kein wunder warum sie kein Ah ziehen darf.




    (im Corsa-Forum bin ich auch als Weini angemeldet.)
    Ok, da muss ich mal drauf achten. Danke dir.

  • Steht wo? Ich hab zwar noch net konkret nachgeschaut, aber meines Wissens gibt es für PKW nun drei Führerscheinklassen:
    - 3er
    - B altes Recht (bis 2013)
    - B neues Recht (ab 2013*)




    *) Stichtag war glaube ich der 1.Februar 2013, aber da bin ich mir nimmer sicher

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • ...zwar nicht die FEV direkt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, da hab' ich grad' echt mal kein Bock, das durchzuwühlen, aber der Anbieter sollte auch halbwegs Bescheid wissen:
    http://www.tuev-sued.de/fuehre…fung/fuehrerscheinklassen


    Und da steht nichts mehr von Leergewicht Fzg. <> Gesamtgewicht Anhänger...


    Soweit ich weiß, wurde das auch auf "Alt-B-Inhaber" angewendet... lockern kann man wohl Regeln, mehr Restriktion wohl nicht so einfach. Wie bei BE - vor 2013 gemacht darf unbeschränkt Anhänger ziehen, ab 2013 nur noch 3,5to. Ich hab' somit zum Glück Bestandsschutz...