Anhänger unbefungt bewegt - rechtliche Situation

  • Hallo zusammen,


    da ich in der Stadt wohne und hier keinen eigenen Stellplatz habe muss mein Anhänger auf öffentlichem Grund stehen. Da die Pakplatzsituation hier eh schon besch... eiden ist , parke ich immer etwas außerhalb von Wohngebieten. Die 14-Tage-Regel wird auch eingehalten.


    Gestern bin ich am aktuellen Standort vorbeigefahren um nach dem Rechten zu sehen und musste feststellen, dass mein Anhänger um mehrere Fahrzeuglängen versetzt wurde.
    Als ich ihn dort abgestellt habe war der lange Parkstreifen komplett leer und ich habe den Anhänger so gestellt, dass ich genug Platz hatte mein Auto davor zu stellen und nicht auf der stark befahrenen Staße rangieren zu müssen. Jetzt steht der Anhänger ganz vorne auf dem Streifen, sodass ich ihn dort allein nicht mehr weg bekommt. Dahinter hat eine ansässige Firma dicht an dicht ihr Anhängerflotte geparkt.


    Erstmal finde ich es unverschämt ein fremsdes Fahrzeug "einfach aus dem Weg zu räumen", nur weil es mir da nicht passt. Da würden mir hier in der Stadt öfter welche einfallen...
    Was ich mich frage, wie ist das rechtlich geregelt? Darf man das? Was ist, wenn denen der Anhänger beim rumschieben auskommt und auf die Straße rollt, ist immerhin ein 2-Tonner?


    Am meisten ärger mich, dass ich jetzt das Problem habe mit dem Auto vor den Anhänger zu kommen, dazu muss ich jetzt nämlich halb auf einer Kreuzung und einem Fußgänger stehen. Tagsüber wird das nix...


    BTW: Gibt es Möglichekiten den Anhänger zu fixieren? Radkralle ist mir allerdings zu sprerrig und unhandlich.

    Grüße
    Andy

  • Zu der Situation kann ich nicht viel sagen aber warum sollten die Leute Abstand zum Anhänger einhalten? Such dir einen Stellplatz und alles wird gut.

  • Mach doch einfach das Gleiche und stellst dann die ein, zwei Anhänger, welche nun für deinen Stellplatz benötigt werden daneben auf den Bürgersteig. Am nächsten Morgen die Obrigkeit der Ordnungshüter anrufen und dich über die Anhänger auf dem Bürgersteig beschweren. Wenn der Verleiher kommt, nichtsahnend mit den Schultern zucken und dabei grinsen.

  • Am meisten ärger mich, dass ich jetzt das Problem habe mit dem Auto vor den Anhänger zu kommen, dazu muss ich jetzt nämlich halb auf einer Kreuzung und einem Fußgänger stehen. Tagsüber wird das nix...


    Egal wie du das Problem löst, auf einem Fußgänger stehen gehört sich nicht.:lol:


    Andy

  • Na so einfach ist das nicht, das sind keine Anhänger vom Verleiher, sondern die einer Baufirma, die alle so in der 2,7 - 3,5 t-Klasse sind...


    Ich erwarte nicht, dass man (mehr als den nötigen) Abstand hält, ich finde es nur nicht toll, wenn mein Fahrzeug einfach umgeparkt wird. Oder schiebst du die Karre vom Nachbarn einfach von der Straße, wenn dir sein Parkplatz besser gefällt?


    Stulle: ja, ich wollte "Fußgängerüberweg" schreiben und niemanden deswegen umfahren...

    Grüße
    Andy

  • Rechtlich dürfen die keinesfalls deinen Anhänger einfach wegschieben.


    Wie du das in der Praxis verhindern willst ist aber eine andere Frage.


    Es gibt die von dir erwähnten Radkrallen; ich habe an einem Anhänger auch mal gesehen, dass sich jemand eine Konstruktion zur Sperrung des Handbremshebels gebastelt hat - das gibt es aber vermutlich nicht fertig zu kaufen.


    Wäre die eleganteste Lösung, außer natürlich einen Stellplatz anzumieten, falls es so etwas bezahlbar überhaupt gibt.

  • Der Anhänger sollte ja eine bremse haben, diese könnte man je nach aufbau durch ein schloß fixieren.
    Ansonsten kannst du da rechtlich wenig machen, oder weist du wer das war? Und kannst dies beweisen.
    Ob das bewegen eines fremden Fahrzeuges strafbar ist, kann ich nicht sagen, Falls er wirklich "zugeparkt" ist, du ihn also nicht mehr da weg bekommst, so könnte man hiergegen natürlich was machen. Aber in der Regel kann man einen Anhänger nicht komplett zuparken. Man bekommt ihn immer noch raus. Auch kann man nicht erwarten, das man vor einem Anhänger eine Fahrzeuglänge platz lässt. wenn jemand sich einen halben meter vor dich stellt, kommst du auch nicht drumrum den Anhänger per hand mindestens halb herauszudrehen...


    Aber wie schon gesagt, du kannst keinen an den karren pissen den du nicht kennst. Also schau das du den Anhänger festsetzt, und gut ist.

  • Du schreibst doch, dass Deiner ein 2Tonner ist. Bekanntlich haben die 2 Achsen. Einfach die beiden Felgen einer Seite mit einer Kette und Vorhängeschloss verbinden (durch die Löcher der Stahlfelge).
    Dann noch ein Schild vorne dran, dass man einen Rangierabstand halten soll. Wenn dich nun die Baufirma aus Trotz einparkt, kannst du (erstmal auf eigenen Kosten / später einklagbar) einen Abschlepper bestellen und kostenpflichtig umsetzen lassen. Oder die Obrigkeit bestellen und die die Sache lösen lassen.

  • Was mich wunder das AndyT schreibt er bekommt ihn da nicht alleine weg :kratz: er kann ihn doch auf eine Achse drehen und
    gut ist.
    Da der Untergrund ja fest ist sollte das doch kein Problem sein :confused:


    Denn wenn du ihn Hoch drehst kannst du ihn auf der stelle drehen auch alleine oder geht es dir nur ums Prinzip das die ihn weiter
    geschoben haben ???
    Habe selber einen zwei Tonner ich kenn das spiel.
    Allerdings habe ich keine Platz Probleme habe davon reichlich :bierbayer:

    Grüße aus dem Norden :super:

  • um die sicherungspflicht wird man nicht umhin kommen
    was aber niemanden bemächtigt an fremdes eigentum hand anzulegen
    fehlt hat der nachweis bzw zeugen wers gemacht hat
    hänger so sichern das er nicht mehr bewegt werden kann,foto machen wie er wo abgestellt wurde,dank digi heutzutage ja kein problem


    alle anderen vorschläge helfen wenig
    weil die frage ja nicht lautete
    wie bekomm ich meinen hänger da wieder weg

  • Hallo


    ein Bild von der aktuellen Situation würde helfen


    aber mal ganz ehrlich, auch wenn es ärgerlich ist, Du machst da aus ner Mücke nen Elefanten glaube ich


    allein die Aussage

    Zitat

    Am meisten ärgert mich, dass ich jetzt das Problem habe mit dem Auto vor den Anhänger zu kommen, dazu muss ich jetzt nämlich halb auf einer Kreuzung und einem Fußgängerüberweg stehen


    zeigt mir doch das immer noch an den Anhänger dran kommst, auch wenns etwas umständlich ist


    und ankuppeln dauert max 2 Min, in der Regel viel weniger, dann steht man halt mal kurz aufm Gehweg, na und?


    oder man fährt schräg an den Anhänger hin, oder dreht ihn leicht von Hand nach außen, Stützrad ganz hoch oder runter, je nachdem, dann lässt er sich per Hand drehen, wird ja kaum voll beladen dort stehen


    es wäre was anderes wenn der Anhänger nun so zugeparkt ist das man ihn nur durch zurückschieben rausbringen würde, weil neben der Parkbucht und davor so Schutzbügel oder Bäume sind, dann könntest Du sogar die Polizei holen und die würden den Anhänger dahinter abschleppen, weil niemand so parken darf das er Dich einparkt, wenn jemand z.B. vor deiner Garage parkt und du nicht rein kannst, machen sie nix, aber wenn Du nicht raus kannst, dann schon


    ob das für nen Anhänger auch gilt kann ich aber auch nicht sicher sagen


    Zitat

    ich habe den Anhänger so gestellt, dass ich genug Platz hatte mein Auto davor zu stellen



    das ist natürlich auch etwas egoistisch und auch nicht erlaubt, man darf keine Parkplätze frei halten und reservieren, und wenn sich da jetzt ein anderer PKW hingestellt hätte kannst auch nix machen


    Tipp für die Zukunft


    Schräg Parkbucht nehmen, Radkralle oder Kette, bzw Handbremse blockieren


    und noch nen zweiten Tipp der eigentlich immer gilt, nicht nur für Langzeitparker


    immer drauf achten das kein Kanaldeckel unterm Fahrzeug ist, egal WO man steht, auf Kanaldeckeln ist das Parken verboten, dort kann man jederzeit abgeschleppt werden, wissen aber die wenigsten


    Gruß Mani

  • Ja ich hab mich wohl im ersten Moment sehr darüber geärgert.
    Ich hab ihn heute dort weg bekommen, war nicht ganz einfach da ich zur Deichsel des Hintermanns nicht einmal eine Hand breit Luft hatte und vorn ein Ampelmast im Weg stand. Wir haben ihn dann zuzweit über den Gehweg geschoben und angehängt. Nicht schön, aber ging schon.
    Ob es die Baufirma war ist auch zweifelhaft, weil die sich dann selber ziemlich zugeparkt hätten.


    Beim Abholen musste ich dann leider noch feststellen, dass mir beide Rückleuchten geklaut wurden und (was ich erst später festegestellt habe) der Anhänger als Abladeort für "überflüssige Postwurfsendungen" benutzt wurde. Ich habe sie nicht gezählt, aber ein paar hundert gut verschnürte Werbeprospekte sind es auf jeden Fall die hier "entsorgt" wurden... Ob die Versender weiß, wo die teueren Hochglanzprospekte gelandet sind?


    Dort werde ich auf jeden fall nicht mehr parken...

    Grüße
    Andy

  • Informiere doch den Absender der Postwurfsendungen über den Verbleib. Die Absender lieben es gar nicht, wenn deren Sendungen nicht verteilt werden.


    Anhand von Stichproben werden die schon ermitteln, wo die Werbung nicht angekomen ist.


    Brösel

  • Es muss endlich eine Verordnung geben, dass Fahrzeuge und Anhänger nur zugelassen werden dürfen, wenn man einen Stellplatz nachweisen kann.

  • Das nicht unbedingt, aber ich finde es schon seltsam das man ein Fahrzeug als Dauerparker im öffentlichen Verkehrsraum abstellt und sich dann wundert wenn was geklaut oder reingeworfen wird.



    mfg JAU

    No Shift - No Service