Muss ein Anhänger keine Rückfahrleuchten haben?

  • Bei meinem neu gekauften Jetloader Anhänger ist mir heute aufgefallen, das die Rückfahrleuchte nicht geht.
    Bei genauen hinschauen auf Stecker und in die Rückleuchten ist auch klar warum - da gibts keine...
    Als Bild hier der Stecker - Pin 8 leer - und die geöffneten Rückleuchten - oben an der Spitze dachte ich immer, wäre eine Weise LED dahinter.
    Aber leider ist dem nicht so.
    Auf der einen Seite ist die Nebelrückleuchte oben an der Spitze (mit weis für Masse und schwarz für den Strom) - die geht ja auch.
    Auf der anderen Seit ist, unschwer zu erkennen - nix...
    Also gibts auch nix anzuschließen.


    Meine Frage wäre jetzt - ist das so ok? Komm ich so nach 3Jahren durch den TÜV?


    Rueckfahrscheinwwwo02.JPGRueckfahrscheinwwwo01.jpgRueckfahrscheinwwwo03.JPG

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    Gruß Hubertus

  • Rückfahrscheinwerfer ist keine Pflicht. 7polige Stecker haben hier ja nichtmal Platz dafür.

    MfG,
    Jay


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Danke!
    Is ja der Hammer.
    Man lernt nie aus.


    ....dem Hersteller wäre sicher nicht der Konkurs ins Haus gestanden, wenn er da oben in der Ecke noch ne weise LED verbaut hätte *kopfschüttel*

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    Gruß Hubertus

  • Ja, is halt so - die Nebelschlussleuchte ist dem Gesetzgeber wichtiger.


    Aber selbst wenn in der Spitze ne weiße LED wäre: Das würde vielleicht reichen, damit jemand hinter dir erkennt, dass da was weißes leuchtet - aber ob so ein winziger Klecks wirklich die Umgebung hinter deinem Anhänger so weit erhellen kann, dass du damit rückwärts fahren kannst? Wage ich zu bezweifeln! ;)



    PS: "Notfalls" kannst zum rückwärtsrangieren mit der Nebelschlussleuchte auch ein wenig die Umgebung erhellen.

    MfG,
    Jay


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  • Da du erst in 3 Jahren auf den TÜV musst, ist es ein wohl ungebremster Anhänger und so auch in Ordnung.


    Neuere Anhänger über 750 kg GG müssen mindestens einen Rückfahrscheinwerer haben mW, soweit sie schon eine ECE-Betriebserlaubnis besitzen, und das ist seit einiger Zeit zwingend.

  • Wo steht, dass ein neuer Anhänger ZWINGEND einen 13poligen Stecker haben muss?


    Is Blödsinn, "Arbeitsanhänger" wie Autotransporter und Kipper und Kästen werden nach wie vor auch mit 7poligem Stecker ausgeliefert!



    Bei Wohnwägen und "Sonderanhängern" (z.B. Pferdetransporter oder Imbissanhänger) sehe ich es ja noch ein, weil hier die Ladeleitung bzw. das Innenlicht benötigt werden, aber warum soll ein 08/15-Anhänger plötzlich zwingend nen 13er Stecker haben müssen?

    MfG,
    Jay


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  • Hallo


    Zitat

    warum soll ein 08/15-Anhänger plötzlich zwingend nen 13er Stecker haben müssen?


    ja muß er


    Zitat

    Gibt es tatsächlich noch neue gebremste Anhänger mit 7 pol Stecker?


    logisch gibts die


    jetzt sagt ihr wahrscheinlich :hae:



    ganz einfach, Jungs ihr habt beide Recht


    nach ECE
    6.4 Rückfahrscheinwerfer (Regelung Nr. 23)
    6.4.1 Anbringung
    Vorgeschrieben bei Kraftfahrzeugen und bei Anhängern der Klassen O2, O3 und O4

    Zulässig bei Anhängern der Klasse O1


    zur Info, O1 sind die 750er
    O2 sind bis 3,5t



    nach STVZO aber braucht man sie nicht


    und solange beides geltendes Recht ist, kann man sich aussuchen ob man ein Fahrzeug nach ECE ausrüstet oder nach StVZO


    Gruß Mani

  • Nach meiner Meinung ist das eben nicht so, aber das Thema hatten wir ja schon mal ;)


    Alle neuen Anhänger müssen seit einiger Zeit eine Betriebserlaubnis nach EU-Recht haben, die alten KBA-ABEs sind für Neuzulassungen nicht mehr gültig, die Übergangsfristen sind abgelaufen seit einigen Monaten.


    Vielleicht ticken die Uhren in Bayern ja tatsächlich anders, aber hier bei uns kommt man um die EG-Betriebserlaubnis auch bei einer Einzelabnahme nicht mehr herum, und das bedeutet ECE R 48 bei Beleuchtungsfragen.

  • so schwer sind die Gesetze doch nicht zu verstehen. oder?


    Zitat

    (1) Für ein Fahrzeug wird eine Einzelgenehmigung nach Artikel 24 der Richtlinie 2007/46/EG erteilt, wenn die in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften erfüllt werden. Der Einhaltung einzelner der in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften bedarf es nicht, wenn das Fahrzeug die entsprechenden Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllt.


    und das gilt Deutschlandweit, nicht nur in Bayern

  • Im Prinzip stimmt das.


    Allerdings gilt das nur für Einzelgenehmigungen und nicht für Typgenehmigungen, es ist also nicht anwendbar bei Serienanhängern.


    Die StVZO darf nur angewendet werden, wenn sie das gleiche Maß an Verkehrssicherheit gewährleistet wie die EU-Richtlinie, steht in dem von dir zitierten Artikel 24 Absatz 1 etwas weiter unten.
    Ob ein Rückfahrscheinwerfer einen Einfluss auf die Verkehrssicherheit hat ist fraglich, wenn nein, könnte man weiterhin gebremste Anhänger als Einzelabnahme mit 7 pol Stecker bauen und abnehmen lassen, aber eben nur Einzelstücke und keine "normalen" Anhänger.

  • Echt schwieriges Thema. Ich dachte immer, dass jeder Anhänger Rückscheinwerfer haben muss. Kann man nicht einfach mal beim TÜV unverbindlich nachfragen? Die müssten doch eigentlich wissen, ob man sich nach der STVZO oder ECE richten soll.

  • ups... da hab ich ja was "losgetreten"...


    sorry.


    Aber gut - es steht zumindes hier in dem Thread sehr nützliches nachzulesen.


    Danke euch allen.

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    Gruß Hubertus

  • Hallo Erwin


    ne zweite 7 pol könnte der TÜVtler meckern, wegen Verwechslungsgefahr, und dann geht nix


    es gibt die Stecker aber auch kleiner als 3 polige, das wäre erlaubt


    oder machst die 13pol Multicon dran, ist immer noch das besten was es gibt, in die Dose passt auch normaler 7 pol Stecker


    und der Stecker passt auch in jede normale Dose


    Gruß Mani

  • Hallo Erwin


    ne zweite 7 pol könnte der TÜVtler meckern, wegen Verwechslungsgefahr,


    Gruß Mani


    Hmmm, da könntest du recht haben. Aber normalerweise müsste er es sehen, das in der einen Dose 7 Kabel reingehen und in der anderen Dose nur 1 oder 2 Kabel.


    PS: Tut mir leid, wenn ich euch nicht gleich wieder eine Antwort gebe. Aber wir stecken mitten in Umzug, da Claudia aber den ganzen Tag Arbeiten muss bleibt der großtteil an mir hängen.

  • Na klasse, hab ich auch grad hinter mir, bei mir war's der Umzug des Schwiegerdrachens. Wünsch dir, dass alles verletzungs- und schadenfrei abläuft!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Wünsch dir, dass alles verletzungs- und schadenfrei abläuft!


    Danke Jay. Was jetzt noch rüber muss ist, Waschmaschiene, Trockner, Geschirrspüler und der grosse Kühlschrank. Dafür kommen aber am Sonntag noch 3-4 Leute.
    Alles andere wie Schreibtisch, Bett und Kleinkram geht morgen rüber. Kleiderschrank, Sofa und die Eckbank haben wir verkauft, hätten wir drüben auch nicht wieder Aufbauen können.


    Ich möchte diese Seite jetzt aber nicht Volllabern mit unseren Umzug.


    Wieder zurück zum Thema: Muss ein Anhänger keine Rückfahrleuchten haben?

  • Moin,


    als ich 1995 meinen LT gebraucht gekauft habe, hatte der auch keine Rückfahrscheinferfer, sondern nur einen "Arbeitsscheinwerfer"
    Für den TÜV war das kein Problem, habs aber trotzdem umgebaut, da ich immer vergass das Teil wieder auszumachen.


    Gruß
    Otthardt