Das Thema hatten wir schon x Mal
und laut TÜV ist das zwar so im Prinzip richtig das die Stützlast nicht zählt, aber laut TÜV eben nur bis zur magischen 3,5t Grenze, die darf auch mit der Stützlast nicht überschritten werden
die Zugholme, Auflaufeinrichtungen Kugelkupplung usw sind alle nur bis 3,5t ausgelegt
es gibt sogar nen Hersteller der verkauft Minibaggeranhänger mit 3850 kg, 3,5 t plus 350 Stützlast
aber welche Kupplung das schafft wollte er nicht verraten
Gruß Mani