100 km/H nach StVO und technische Höchstgeschwindigkeit

  • Das Thema hatten wir schon x Mal


    und laut TÜV ist das zwar so im Prinzip richtig das die Stützlast nicht zählt, aber laut TÜV eben nur bis zur magischen 3,5t Grenze, die darf auch mit der Stützlast nicht überschritten werden


    die Zugholme, Auflaufeinrichtungen Kugelkupplung usw sind alle nur bis 3,5t ausgelegt


    es gibt sogar nen Hersteller der verkauft Minibaggeranhänger mit 3850 kg, 3,5 t plus 350 Stützlast


    aber welche Kupplung das schafft wollte er nicht verraten


    Gruß Mani

  • Nach meiner Meinung nichts mit 100 km/h bei deiner Froschkiste, zumindest würde ich mich nicht drauf verlassen.


    In der Verordnung steht gebremste Anhängelast, und da wird ein Richter den Wert der Zulassungsbescheinigung nehmen, auch wenn man bei der technischen Anhängelast die Stützlast dazurechnen kann.

  • Ich weiß schon Mani - man darf sich vom Betreff in dem entsprechenden .pdf nicht ablenken lassen - ich will die Diskussion auch nicht wieder anzetteln.


    Worauf ich abzielte, war der 1. Absatz auf Seite 2...


    Wenn ich vor dem "Problem" stünde - ich würde 100 fahren...

  • Moin,


    Al-KO hat eine entsprechende Kupplung, habe ich schon real an nem Saris gesehen.


    MfG Daniel

  • ich kenn da halt so ne Seite die heißt Google :biggrins: (aber pssssst is a Geheimtipp)


    und das kennt nur eine Antwort

    Okay, über die Leergewichtsangaben hätte ich auch fallen können :o. Mani hat sich den Sonderpunkt verdient.

    Moin,


    Al-KO hat eine entsprechende Kupplung, habe ich schon real an nem Saris gesehen.

    Meinst du eine Anti Schlinger Kupplung? Die verändert aber nichts an den vorhandenen Gewichtsangaben. Mit der ASK darf statt mit dem Faktor 1,1 mit dem Faktor 1,2 bei der Ermittlung der maximal zulässigen Anhängelast für die 100 km/h-Regelausnutzung gerechnet werden. Im von mir genannten Beispiel ist dies aber unerheblich, da das Leergewicht des Zugfahrzeugs für eine normale Kugelkupplung ausreichend ist.

  • Moin,


    nein, ich meine eine reguläre Kupplung, die 350 kg Stützlast schafft. Das tut sie nämlich, eine ASK tut es meist nicht.


    Allerdingst bin ich mir mit 3850 kg Gesamtgewicht nicht sicher, ich glaube da steht 3500 kg drauf (auf der Kupplung).


    Zu dem 100 km/h Sachen kann ich nichts beitragen, da hab ich nur Halbwissen. :(


    MfG Daniel

  • So: Klare Antwort auf meine Frage: Nein.


    Einzige Möglichkeit: Mit dem Gespann zum TÜV fahren und sich die 100 km/h Ausnahme für das Gespann bestätigen lassen (beide VIN notieren - kann klappen, da im von mir genannten Fall die Gewichte (Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,1 >= Maximalgewicht des Anhängers) passen). Der Grau (oder Grün-)kittel darf eben nur den Satz 1 c) bb) nicht kennen, der scheinbar nicht in allen Fassungen der StVOAusnV 9 enthalten ist.


    Diesen Tipp habe ich übrigens vom KBA bekommen - danke für den Hinweis, Jonas.

  • Sorry, aber das ist schlichtweg Kappes: die Regelung mit der gebremsten Anhängelast steht in jeder Fassung der Ausnahme-VO.


    Der einzig richtige Weg wäre, wie schon geschrieben, den Anhänger die paar kg abzulasten.