Im fremden Landkreis KFZ Anmelden, möglichkeiten??

  • Hallo foren gemeinde, peter is wieder mal da :D
    ne frage:


    ich bin im landkreis FRG, hauptwohnsitz gemeldet...... möchte nun aber ein fahrzeug (pkw)
    in dem landkreis TS anmelden. also ich möchte ein TS kennzeichen haben


    welche möglichkeiten gibt es da, dass mir das gelingt????



    hoffe ihr könnt mir helfen. bitte keine fragen, wieso und warum, das wäre mir halt einfach wichtig ein TS kennzeichen zu haben


    danke euch!!!!

    Zugfahrzeuge:
    R.I.P - Audi A6 quattro, 2,5 TDI, Tiptronic, Bj.03 - war ne schöne Zeit



    Anhänger:
    Böckmann HB1 1000kg
    Auto-Trailer eigenbau, 2000kg
    Corrado Heck Allround inkl. BBQ Grill


    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    xXx*Audi 90 BBQ Grill als Projekt im Hinterkopf behalten*xXx
    ______________________________________
    Audi A6 C4 Heck 750kg --- zu verkaufen
    DDR eigenbau, 750kg --- verkauft :(

  • Frag jemanden, der in dem Landkreis wohnt und lass das Fahrzeug auf denjenigen zu. Versicherung kann auf dich laufen, Stichworte: abweichender Halter.

    Grüße
    Andy

  • Hi Peter


    Einwohnermeldeamt in TS gehen, Zweitwohnsitz anmelden, dann Auto anmelden, fertig


    brauchst aber dann auch nen verlässlichen "Vermieter" schliesslich kommt die Post auch dort hin und muß dir dann nachgeschickt werden


    Problem könnte werden, das ein Auto auf seinen überwiegenden Standort zugelassen sein muß, also FRG, wenns einer merkt mußtn ummelden und kostet ein paar € Strafe


    und nun die ultmative Frage


    Warum?


    willst auf ne Veranstaltung wo nur echte Bayern zugelassen sind? :biggrins:


    :anstoss::ichmussweg:


    Gruß Mani


    P.S. Andy, nix abweichender Halter, abweichender VS Nehmer heist das

  • Hi Mani,


    so einfach ist das nicht (mehr). Ein Fahrzeug wird immer auf den Hauptwohnsitz des Halters zugelassen und nicht auf den "überwiegenden Standort". Da gab es vor einiger Zeit eine Änderung der Zulassungsrichtlinien.

    Grüße
    Andy

  • Das geht überhaupt nicht mehr, seit Änderung der ZV kann man nur noch auf den Hauptwohnsitz anmelden.


    Außer, im Bayerischen Wald ticken die Uhren mal wieder anders :police:


    Bleibt nur die Zulassung auf jemand anderen, das muss aber ein sehr guter Freund sein, der sich darauf einläßt.

  • es geht schon, wie gesagt


    Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt eintragen lassen, mit der Meldebestätigung und Reisepass zur Zulassung, (weil Perso bekommt man ja nicht so schnell nen neuen)


    die nehmen automatisch die Adresse die in der Meldebestätigung steht


    das geht, 100%ig

  • Hallo,


    Ich meine gehört zu haben das man nichtmehr verpflichtet ist beim Umzug das Auto umzumelden. Aber ob das auch im Rückschluss darauf für ne Zulassung gilt wage ich zu bezweifeln. Du musst wohl einen Deiner Wohnsitze (ob nun Erst- oder Zweitwohnsitz) im Zulassungsbezirk haben.


    Aber sei vorsichtig wenn Du es umgehen willst, es könnte als Versicherungsbetrug gewertet werden, wegen der unterschiedlich hohen Fahrzeugeinstufungen in verschiedenen Bezirken.


    Gruß Jan

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    Anhänger: Westfalia 118 651,ZGG 1500 Kg, Bj: 1984
    Zugfahrzeug: Audi A6 Mod.2002, 2.5 TDI Quattro, Anhängelast: 1900/2100 Kg


  • Ich meine gehört zu haben das man nichtmehr verpflichtet ist beim Umzug das Auto umzumelden.


    Das soll es wohl in einigen Bundesländern und Landkreisen geben, aber ganz sicher nicht in Bayern.

    Grüße
    Andy

  • Ich hab nochmal nachgesehen, lag nicht ganz richtig mit meiner Aussage. Es wird bald so kommen, es ist aber noch nicht so.


    hier der Link.


    Gruß Jan

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    Anhänger: Westfalia 118 651,ZGG 1500 Kg, Bj: 1984
    Zugfahrzeug: Audi A6 Mod.2002, 2.5 TDI Quattro, Anhängelast: 1900/2100 Kg

  • das ist doch ein Scherz was die da schreiben, oder einfach Blödsinn


    Zitat

    Das Kraftfahrzeuge bei einem Wohnsitz- oder Halterwechsel umzumelden, wird voraussichtlich zum 1. Juli 2014 entfallen.


    man verkauft seine Kiste und der neue Besitzer braucht es nicht ummelden??? wie soll das gehen


    die Knöllchen die der sich einfängt bekommt dann auch der Vorbesitzer???


    So ein Schwachsinn

  • Ich geb Dir Recht, Ist totaler Blödsinn. Ich glaube das man im klassischen Sinne ummelden muss, aber das alte Kennzeichen-Blech behalten darf. Also im Endeffekt sparst Du nur Die Kohle zum prägen des Kennzeichens, immerhin etwas.


    Gruß Jan

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    Anhänger: Westfalia 118 651,ZGG 1500 Kg, Bj: 1984
    Zugfahrzeug: Audi A6 Mod.2002, 2.5 TDI Quattro, Anhängelast: 1900/2100 Kg

  • Naja, bisher war es ja auch möglich das alte Kennzeichen zu behalten, sofern man das Auto im selben Zulassungsbezirk ge-/ verkauft hat.
    Neue Papiere bzw. Eintragung in die alten gab's und wird es immer geben. Woher sollen die grünen :police: sonst wissen wo sie die Knöllchen hin schicken sollen?


    Die "Onlinezulassung" finde ich auch interessant. Bekommt man die Plaketten dann per Post und kann sie selbst aufkleben ;) oder muss man sich dafür dann bei der Zulassungstelle anstellen?

    Grüße
    Andy

  • Zitat: "Eine weitere Neuerung betrifft die geplante Internet-basierte Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen."


    "Ab Mitte 2014 wird es zunächst möglich sein, ein Fahrzeug [...] abzumelden."


    richtig lesen :duck+renn:

    Grüße
    Andy

  • und wer kontrolliert dann das du die Stempel wirklich abgekratzt hast?


    damit wird dem Betrug Tür und Tor geöffnet


    ich sag, das kommt nicht, das ist wunschdenken


    genauso wie es die Wechselkennzeichen nicht so gibt wie es geplant war


    unser blöder Bürokratenstaat bringt doch eh nix gescheites auf die Reihe

  • Hi,


    um mal ein paar Dinge etwas klar zu stellen. Habe beruflich mit dem Thema zu tun.
    Derzeit gibt es schon Gebiete (z.B. Frankfurt) in denen man beim Wechsel des Zulassungsbereiches sein altes Nummernschild behalten darf. Zukünftig soll dies Deutschlandweit möglich sein.
    Ein Halterwechsel muss natürlich weiterhin angezeigt werden!


    Weiterhin ist das An- und Abmelden von Fahrzeugen über Internet ebenfalls geplant.
    Es gibt auch hier schon Probebetrieb in Zulassungsstellen.


    Haken bei der Sache ist natürlich die korrekte Abwicklung der Stempelung/entstempeln des Kennzeichens.
    Wie dies geregelt wird ist derzeit noch offen. kann dann entweder über zertifizierte Schilderdienste, Verwaltungsorgane, Boten, oder dergleichen laufen.
    Vorteil dieses Verfahrens soll sein, dass man Online alles regelt und dann nur noch an eine Stelle muss um sein Kennzeichen abzuholen, bzw. zu entstempeln.


    Man glaubt es nicht aber eine Vielzahl der Leute, die heute auf einer Zulassungsstelle erscheinen haben für den geplanten Vorgang nicht alle erforderlichen Unterlagen dabei.
    Dies würde bei einem Online-verfahren vieles erleichtern. Auch würden Wartezeiten (die ja auch schon mal seeeehr lange sein können) etc. wegfallen.


    Klar ist das Alles noch nicht 100% in trockenen Tüchern und sicher ist es unseren Politikern zuzutrauen auch hier noch kläglich zu scheitern, aber derzeit sieht es nicht danach aus.
    Hoffe geholfen zu haben.

    Gruß Werner
    Stema Systema, 1.300kg, 251 x 150

  • Hallo Andre


    und was hat die Ausnahmegenehmigung gekostet damit jetzt mit nem andern Nummernschild rumfahren kannst?


    oder gibts die ausnahmsweise umsonst? wäre die erste Ausnahmegenehmigung die es umsonst gibt


    eigentlich darfs die garnicht umsonst geben, Ausnahmen sind immer Kostenpflichtig, die billigen kriegt man vom TÜV oder Zulassung, die teuren von der jeweiligen Landesregierung



    aber ganz ehrlich, ich finds doof, dann sollen se es gleich wie bei den Amis machen das draufschreiben kannst was willst, aber wenn dann irgendwann Berliner mit Münchner Nummern und Münchner mit Hamburger usw rumfahren, also ich find das :scheisse:


    dann gleich neutrale Kennzeichen für alle, aber so ist das doch totaler Mist



    @Werner, wenn Du da an der Quelle sitzt, dann halte uns aufm laufenden


    Gruß Mani