Selbstbauten dürfen nicht verkauft werden???

  • Hallo zusammen


    an alle die aus einem PKW oder andere
    Anhänger gebaut haben, wo auch der
    Name als Hersteller drin steht,
    dürfen die Anhänger NICHT verkaufen oder Verleihen!!!


    Es sei den der Erbauer kann nachweisen das er
    ein KFZ Schlosser Meister ist.

    Das heißt also, wenn ich für mich 6 Anhänger
    aus PKW baue darf ich die selbst nutzen, okay.


    Aber was ist wenn ich jetzt zum Beispiel nicht mehr
    aus Gesundheitlichen Gründe Auto fahren kann.


    Soll ich mir die Anhänger als Deko in den Garten stellen
    oder verschrotten?


    Es dürfen auch keine Fahrzeuge verkauft werden wo z.B.
    die Hinterachse oder das Fahrwerk verändert wurde
    (auch dann nicht wenn diese Eingetragen sind),
    es sei den man hat den Meisterbrief in der Hand oder wurde von
    einer Werkstatt mit Meister gemacht und hat ein Gewerbe.


    Ohne Gewerbe und ohne Meistertitel macht man sich Strafbar.


    Hmmmm und was ist mit den 1000000 Fahrzeugen bei
    E-Bay z.B. die getunt und umgebaut sind?


    Bald ist Deutschland nur noch ein einziges Gefängnis oder wie?


    Also, Umbauen nur noch für sich und niemals Verkaufen oder geschweige
    Verleihen.


    VG
    Alex

  • Quelle?

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Aus welchen Grund würde ich denn selber so etwas bewegen dürfen, aber keine anderer. Da ja alles abgenommen sein muss und alle Teile Genehmigungen, Zulassungen und Zertifikate haben müssen gibt es dafür doch keinen Grund. Und wenn ich eine Achse oder sonstiges verändere, dann entfällt die Betriebserlaubnis sowieso, egal wer der Halter ist.
    BTW: Ist schon wieder 1. April?

  • Finde ich durchaus möglich, dass so eine Regelung existiert, alleine aus Produkthaftungsgründen.


    Aber eine schriftliche Quelle wäre nicht schlecht, wissen tue ich es nämlich nicht.

  • Hallo Jungs


    Quelle: Frau ..... vom IHK,
    Abteilung Selbständigkeit für:
    Handwerkliches Gewerbe und
    zulassungsfreien Gewerbe!


    Ich habe Ihr ja auch gesagt dass
    das doch vom TÜV abgenommen wird
    bevor so ein Umbau eine Straßenzulassung bekommt.


    Ihre Antwort:
    "Ja das ist ja auch Richtig und sie dürfen
    dann auch damit fahren, ABER nicht Verkaufen!!!"
    Weil dann betreiben Sie einen Handel der nicht Erlaubt ist!
    Wenn Sie den Anhänger den Sie gebaut haben, verkaufen
    wollen, dann MUSS dieser von einem Meisterbetrieb,
    gebaut werden, weil dieser ein Gewerbe hat!"""


    ABER ........


    Lese von: Ihre Antwort ......



    Aber ......


    Okay das können wir nun so oft wiederholen
    wie Ihr möchtet.


    Solange man das für sich selber nutzt
    ist es okay, Verkaufen DARF man nur wenn
    man ein entsprechendes Gewerbe hat.


    Okay, ich wiederhole mich....


    Achja, wenn man nun einen KFZ Meister
    mit ins Boot nehmen möchte,
    was ja auch gang und gebe ist,
    MUSS dieser mit Vollen Gehalt eingestellt sein/werden.


    Ich hätte da wohl eine Möglichkeit, aber die kostet
    mal eben 2000 bis 2500€, und die habe ich nicht.


    Selbst wenn ich das machen würde,
    und ich "dürfte" Anhänger bauen, geht das wieder
    NUR mit Gewerbe und dann Rente ADE.


    Geht das ganze dann in die Hose,
    weil wir wissen ja alle wie schwer eine Selbständigkeit ist,
    steht man wieder der Arbeitswelt zur Verfügung und geht
    das Gesundheitlich nicht: Rente erneut beantragen.


    Nur um das hier und jetzt zu Erwähnen:
    Ich will mich nicht selbständig machen indem
    ich aus KFZ Anhänger baue.
    Nur wollte wir die Anhänger für etwas anderes nutzen.


    Problem ist dann, klappt das nicht mit unserem Vorhaben,
    habe ich eine ganz tolle Gartendecko!


    Deutschland und seine selbst vernichtenden Bürokratie!


    Kein wunder das wir so viele Arbeitslose haben,
    man bekommt ja nicht mal eine Chance zur Selbständigkeit!


    VG
    Alex

  • Aus welchen Grund würde ich denn selber so etwas bewegen dürfen, aber keine anderer. Da ja alles abgenommen sein muss und alle Teile Genehmigungen, Zulassungen und Zertifikate haben müssen gibt es dafür doch keinen Grund.


    So sehe ich das ja auch,
    ABER unser Staat sieht das etwas anders!
    Du könntest dich ja bereichern und
    Steuern hinterziehen.
    Also brauchst du ein Gewerbe,
    aber alles was sich im Öffentlichen Straßenverkehr bewegt,
    darf nur von einem Fachbetrieb sprich Meister gebaut werden
    bzw. Hergestellt werden.




    Und wenn ich eine Achse oder sonstiges verändere, dann entfällt die Betriebserlaubnis sowieso, egal wer der Halter ist.


    Kannst du ja mit TÜV machen und mit Einzelabnahme eintragen lassen, dann hast du wieder eine gültige ABE.
    ABER dann darfst du das Teil nicht mehr verkaufen, weil du hast ja kein Gewerbe und erst recht keinen KFZ Meister.



    BTW: Ist schon wieder 1. April?


    Nö!


    In NRW sollen auch ab dem 1.1.2014 alle Trödelmärkte verboten werden!!!
    Das bezieht sich aber Hauptsächlich auf Neuware.


    Aber aus einer anderen Quelle (Trödelmarktveranstalter) weiß ich
    das es heißt: Die verkaufen nur geklautes und
    weil unter anderem ja auch Steuerhinterziehung im Spiel ist.


    Dazu hab ich aber eine Quelle: http://www.wdr.de/tv/westpol/s…3/0324/sonntagsverbot.jsp


    VG
    Alex

  • ich glaub das Märchen ging schon mal rum vor einigen Jahren :rolleyes:


    hast du das den als Gesetz oder Verordnung sehen,welcher § ?

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • Alex, dann dürfte man ja laut dieser Frau niemals nie ein Auto verkaufen, bei dem die Stoßdämpfer mal getauscht oder das sogar tiefer gelegt wurde. Is zwar nett und im Sinne der Leute, die nen Meisterbrief an der Wand hängen haben, aber fernab der Realität!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


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  • ich glaub das Märchen ging schon mal rum vor einigen Jahren :rolleyes:


    hast du das den als Gesetz oder Verordnung sehen,welcher § ?


    Da werde ich noch nach suchen, gucken aber gerade im moment stehe ich mehr neben mir als alles andere....


    Alex, dann dürfte man ja laut dieser Frau niemals nie ein Auto verkaufen, bei dem die Stoßdämpfer mal getauscht oder das sogar tiefer gelegt wurde. Is zwar nett und im Sinne der Leute, die nen Meisterbrief an der Wand hängen haben, aber fernab der Realität!



    So sehen wir das auch, werde dem aber noch weiter nach gehen.
    Ein Freund von mir ist Rechtsanwalt und werde den die nächsten Tage befragen.


    Nur gerade geht es nicht, ich geistere umher um mich abzulenken.


    Mein bester Kumpel ist verstorben.


    VG
    Alex

  • Hallo Alex,


    mein Beileid wegen Deinem Kumpel!


    Zur anderen Sache:
    Die IHK hat Dir gerade gesagt, dass Du für einen gewerblichen Fahrzeugbaubetrieb einen passenden Meister (angestellt oder selbst gemacht) brauchst!
    Wundert Dich das?
    Mich nicht! Was soll die Gute Dame von der IHK denn sonst sagen?
    Dass Du als Gewerblicher die gesetzliche Gewährleistung auf den umgebauten PKW-Arsch geben musst?
    Klar, ist eh selbstverständlich! Genauso wie der Hersteller in die Bredullie gerät, wenn sich rausstellt, dass er was falsch konstruiert hat.


    Das ist das Leid eines Unternehmers!


    Gruss georg123

  • Ganz aus der Luft gegriffen ist das nicht.


    Für den innereuropäischen Warenverkehr wurde das CE-Zeichen entwickelt das die Betriebssicherheit von Gerätschaften belegen soll.
    D.h. wenn ich innerhalb Europas was verkaufen möchte muss es ein CE-Zeichen haben. Dieses Zeichen wird aber nicht von einer Prüforganisation verliehen sondern vom Hersteller selbst. Wobei es da nicht nur um ein Siegel an sich sondern um Mindeststandards bei der Dokumentation und eine Bewertung der Risiken die von dem Gerät ausgehen.
    Geprüft wird das auch nicht vom TÜV sondern in erster Linie von Versicherern im Gewerbliche Bereich. Ich kenne das von unserer BG die enormen Terz macht wenn Anlagen im Betrieb sind für die es keine CE-Erklärung gibt. Man kann diese Erklärung nachreichen, der Aussteller begibt sich damit aber in ein gewisses Haftungsrisiko, was die Sache nicht gerade billig macht. Und wenn grundlegende Doku fehlt und "Rückwärts" entwickelt werden muss wirds nicht günstiger.



    In der Praxis ist das nach meinem Wissen kein Problem solange man es nicht übertreibt und wirklich nur Einzelstücke innerhalb Deutschlands an Privatpersonen verkauft. 6 umgebaute Hänger würde ich jetzt aber nicht mehr als Einzelstücke bezeichnen und Vermietung ist gewerblich womit die CE quasi zur Pflicht wird.


    Ausschließen möchte ich auch nicht das es für den Neubau von Fahrzeugen eine Art Handwerkerzwang gibt. Es hindert ja auch niemand einen privaten Laien daran eine elektrische Steuerung oder Installationsverkabelung aufzubauen oder zu ändern. Aber wenn was passiert ist die Versicherung raus weils kein Fachmann gemacht (bzw. überwacht) hat.



    Quellen für das geschriebene zu nennen fällt mir schwer, speziell bei dem CE-Zeug hab ich mir mal echt die Finger blutig gesucht (ging um BHKW) und auch Kollegen die bei uns bisl tiefer drin stecken haben die Ohren abgekaut.
    Elektroniker bin ich selbst und kenne daher die Vorschriften bezüglich Meister, Gesellen und Hilfskräften. Der Text dazu ist in den VDE-Vorschriften (ein Quasi-Gesetz) zu finden, obs da was vergleichbares für KFZler gibt weiß ich nicht
    .



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Hallo


    Mein Beileid zum einen zum anderen NEIN!


    Die Dame solle doch bitte, bei aller Höflichkeit, das Gesetzt dazu vorlegen.



    Also klar an der "TP" Nummer merkt die Zulassung das sich um einen Eigenbau handelt, doch auch die werden verkauft (zum Beispiel von den Erben) und von den Zulassung stellen auch dann Angemeldet.



    Mein Alter Herr (Bj.1937 über 40 Jahre Busfahrer bei der Bundes Bahn) war die Tage mit seinem Peu 207 in der Waschanlage, dort unterhielt er sich mit einem Mitarbeiter. Dieser erzählte das er die Anhängige Werkstatt leite und heute nur mal ein Auge auf die Waschstraße wirft weil der Mitarbeiter nicht da sei.
    Nun ist der Peu 5 Jahre als und sollte zur HU. Freundlich wie der der Herr war schaute er mal unverbindlich von der Seite auf das Auto.
    Ja also die Bremse müsse ja gemacht werden und auch die Reifen, eigentlich dürfe er ihn damit gar nicht vom Hof lasen.
    Vater war reichlich nervös danach. Gut das schon ein Termin in der Werkstatt seines Vertrauens vereinbart war.
    Dort war der Peu inzwischen auch. Siehe da nur der bekannte Mangel war am Auto. Das Loch im Auspuff und das wurde auftragsgemäß vorher instand gesetzt und der Peu hat im Anschluss mängelfrei die HU bekommen mit genau den Reifen und Bremsanlagen Teilen die auch in Waschstraße montiert waren.


    Solange keine Gesetze vorgelagert werden zu solchen aussagen, Ignorieren.
    Wenn du dir 5 oder 20 Anhänger baust alle auf deinen Namen anmeldest und damit Spaß hast dein Ding. Wenn du die Ständig verkaufst werden die Behörden Computer dich schon erwischen und beim Sachbearbeiter melden. Dann musst du eben Steuern Zahlen für das "Schwarz Gewerbe"


    Gruß

    Wir sollten uns auf unser Kerngeschäft zurückziehen, Grillen und Fortpflanzen (Dieter Nuhr)


    STVO
    §19 Bahnübergänge
    (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang

  • Es sei mal alles so dahingestellt.
    Aber ich denke schon es sollten gewisse Fachkenntnisse
    vorhanden sein um sich einen Hänger zu bauen.
    Wer eine Karosse zersägt, und damit tragende Teile zerstört
    sollte vielleicht doch schon mindenstens einen
    Schweißschein haben.
    Meine Meinung!
    Auch wenn ich nur gelernter Maler und Lackierer bin :biggrins:
    Und auch keinen Schweißschein besitze.
    Meine Stirnwände sind mit Schrauben fixiert und mit reichlich
    Karosseriekleber verklebt.
    Trotzdem hab ich vorher tragende Teile zerstört!
    Und wer seinen Hänger verkaufen will, sollte sich dann
    im klaren darüber sein was er da verkauft.
    Als Hersteller liegt man dann in einer gewissen Pflicht denke ich.


    Der Nachbar dängelt auch nur Unterlegscheiben als
    Auflagefläche krumm.
    Und die Deichselaufnahme läßt zu wünschen über.
    Das Beispiel dafür stand bei mir auf dem Hof.
    Vielleicht, bzw. hoffendlich hat sich an seiner
    Qualität was verbessert;)


    Wer weis wie lange es noch gut geht mit den Eigenbauten.
    Da bin ich fast froh schon 2 von den halben Autos zu haben.
    Bevor es nicht mehr geht.

  • Hallo zusammen


    also wenn ich mir privat nen Anhänger baue, den anmelde und ne zeitlang fahre und dann irgendwann verkaufe, hat da niemand was dagegen


    egal ob das nun ein normaler Anhänger ist, oder ein umgebautes Auto, man braucht auch kein Gewerbe und keinen Meistertitel dazu



    wenn man das natürlich mehrfach wiederholt, wie Alex es vor hat, bzw die Dinger schon mit dem Vorsatz baut sie später zu verkaufen oder zu vermieten, dann wird da erstmal eine gewerbliche Geschichte daraus


    das wäre im Prinzip auch noch nicht das Problem, man geht zum Landratsamt bzw zuständige Stelle und meldet ein Gewerbe an, darauf folgt automatisch eine Nachricht ans Finanzamt, die Dir dann nen Fragebogen schicken, warum weshalb wieso, wieviel Umsatz ist geplant (wegen eventueller Vorauszahlung, also immer ganz wenig angeben) usw wie gesagt, bisher alles kein Problem, kann ja auch ein Nebengewerbe sein, das man nebenbei zur festen Arbeit macht


    jetzt kommt aber ein Problem auf, Vermietung bzw Handel ist ohne weiteres möglich, dazu braucht man keine besonderen Qualifikationen, der Wille reicht


    anders schauts aber aus, wenn man die Anhänger die man verkauft, auch selbst herstellt, dann fällt das unters Handwerksrecht, wie jeder Beruf der etwas herstellt, und wie wir alle wissen, braucht ein Handwerker in den meisten Berufen einen Meistertitel, oder einen mindestens halbtags angestellten mitarbeitenden Meister oder einen Teilhaber der (zu mindestens glaub 40% reichen) an der Firma beteiligt ist.


    Außnahmen sind wenn die Firma geerbt wurde, dann darf man ein halbes Jahr ohne Meister weiter machen


    die einzige Möglichkeit die man hier in D hat, es gibt bestimmte handwerksähnliche Berufe, die keinen Meistertitel brauchen, da gehört aber das KFZ Gewerbe nicht dazu, diese kann man dann auch ohne Meisterbrief ausüben, man benötigt dafür lediglich eine Handwerkskarte der Handwerkskammer, die bekommt man, wenn man den zuständigen Sachbearbeiter davon überzeugen kann, das man das kann, was man machen will, man muß dort dann angeben was man für handwerkliche Gewerbe ausführen will, diese werden dann dort notiert und man bekommt die Handwerkskarte, mit der man dann bestimmte Tätigkeiten ausführen darf, sollte man aber bei einer Kontrolle erwischt werden, das man etwas macht, was nicht aufgeführt ist, ist man genauso drann


    2004 wurde das ganze etwas vereinfacht, damals sind einige Berufe von der Meisterpflicht befreit worden, z.B. Fliesenleger muß keinen Meister mehr haben


    mehr dazu hier https://www.hwk-muenchen.de/74,0,444.html


    oder bei Tante Google


    Alex, die einzige Möglichkeit die eventuell hast, wenn die Dinger verleihst und zwar nicht an Selbstfahrer, sondern Du bringst sie zu dem Event und sie stehen da nur rum, dann könnte es sein das sie auch selbst herstellen darfst, aber zumindest ne Handwerkskarte brauchst auf alle Fälle dazu und das geht nur mit Gewerbe und allem drum und drann


    oder ne Limited in England oder Spanien, die Ausländischen Firmen brauchen kein Meister
    oder ganz legal, ne Industriefirma gründen, im großen Stil als Industriehersteller brauchst auch kein Meister



    Gruß Mani


    P.S. mein Beileid noch zu deim Kumpel

  • Hallo zusammen


    erst mal Danke für euer Beileid.
    Die Sache hat mich mächtig aus der Bahn
    geworfen und selbst heute noch stehe ich
    neben mir, das nur falls ich wirrwarr schreibe.


    Hallo Mani
    genau das....


    diese kann man dann auch ohne Meisterbrief ausüben, man benötigt dafür lediglich eine Handwerkskarte der Handwerkskammer, die bekommt man, wenn man den zuständigen Sachbearbeiter davon überzeugen kann, das man das kann, was man machen will, man muß dort dann angeben was man für handwerkliche Gewerbe ausführen will, diese werden dann dort notiert und man bekommt die Handwerkskarte, mit der man dann bestimmte Tätigkeiten ausführen darf, sollte man aber bei einer Kontrolle erwischt werden, das man etwas macht, was nicht aufgeführt ist, ist man genauso drann


    .... ist die Möglichkeit von der ich sprach.
    Nur wird mir das zwischen 2000 und 2500€ kosten.


    Zudem wird, sollte ich das machen,
    und sollte mich selbständig machen,
    ist es vorbei mit Rente.
    Wenn ich dann schlechte Tage habe und
    mich nicht bewegen können, stehe ich dumm da.


    VG
    Alex

  • Hi Alex


    Was soll da 2000 € kosten?


    Ich hab weder für die Handwerkskarte noch für meine Güterfernverkehrs Genehmigung was bezahlt, und falls doch dann wars so wenig das ich mich nicht mehr dran erinnern kann



    Die Rente würde ich auch nicht aufgeben, aber das Gewerbe kann ja auch auf Nadine oder eins deiner Kinder laufen



    Gruß Mani

  • Hallo Mani


    alsoooo


    Ich kann auf Grund meines Alters einen Antrag stellen um KFZ Anhänger zu bauen. Das läuft dann so ab das ich für den Antrag 300€ hinlegen darf.


    Dann wird ein Gutachter beauftragt der mich "Testet" (wie das Abläuft habe ich keine Ahnung). Dieser Gutachter kostet dann zwischen 1500 und 2000€. Wenn dieser dann Erfolgreich war, bekomme ich ein Zerfitikat oder eine Urkunde und diese kostet dann auch noch mal 120€.


    So die Aussage der Dame von der IHK.


    VG
    Alex



    Das habe ich gerade gefunden:
    In besonders gelagerten Fällen kann die Eintragung in die Handwerksrolle auch über eine Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO) erfolgen, die von der Handwerkskammer erteilt wird. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten sowie das Vorliegen eines Ausnahmefalls. Dieser setzt voraus, dass die Ablegung der Meisterprüfung eine unzumutbare Belastung bedeuten würde. Ausnahmefälle können beispielsweise sein: andere Prüfungen, Outsourcing, lange Wartezeiten, gesundheitliche Gründe oder körperliche Behinderung, Gelegenheit zur Betriebsübernahme, Ausübung einer Spezialtätigkeit, fortgeschrittenes Alter.


    Und:


    Werden Leistungen nicht für Dritte, sondern für das Hauptunternehmen erbracht, ist keine Befähigung erforderlich. Diese so genannten Hilfsbetriebe müssen aber der wirtschaftlichen Zweckbestimmung des Hauptbetriebes dienen. Hersteller und Importeure können die bei ihnen produzierten bzw. von ihnen eingeführten Produkte bei Dritten installieren, ohne dass eine Eintragung in der Handwerksrolle erfolgen muss (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 HwO).Wer, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € belegt werden. Außerdem kann Schwarzarbeit vorliegen.
    Es muss darauf hingewiesen werden, dass sich die deutsche Handwerksordnung in einem Spannungsverhältnis zum EU-Recht befindet. Im EU-Recht ist ausdrücklich das „Recht auf freie Berufsausübung“ innerhalb der Europäischen Union festgeschrieben. Kaum ein anderes Land in Europa (in abgeschwächter Form nur noch in Österreich und Luxemburg) kennt den deutschen Meisterzwang und so ist grundsätzlich jeder EU-Ausländer, der in seinem Heimatland einen (Handwerks-)Beruf ausgeübt hat, berechtigt diesen auch in Deutschland selbstständig auszuüben. In Einzelfallentscheidungen sind deutsche Behörden hier mehrfach unterlegen. Dies führte zu dem Paradoxon, dass Deutsche durch das deutsche Recht benachteiligt werden, da man von diesen einen Meisterbrief einfordert.
    Mit der Novellierung der Handwerksordnung 2004 hat der deutsche Gesetzgeber versucht, einen Kompromiss zwischen EU-Recht und den Interessen der deutschen Handwerksverbände (die mit massivem Lehrstellenabbau drohten) zu schaffen. Der Meisterzwang wurde, aber zugleich verknüpft mit relativ hohen Hürden, für einen Teil der Berufe abgeschafft.

  • [h=1]§ 8[/h]
    (1) In Ausnahmefällen ist eine Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle (Ausnahmebewilligung) zu erteilen, wenn die zur selbständigen Ausübung des von dem Antragsteller zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen sind; dabei sind auch seine bisherigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten zu berücksichtigen. Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn die Ablegung einer Meisterprüfung zum Zeitpunkt der Antragstellung oder danach für ihn eine unzumutbare Belastung bedeuten würde. Ein Ausnahmefall liegt auch dann vor, wenn der Antragsteller eine Prüfung auf Grund einer nach § 42 dieses Gesetzes oder § 53 des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat.
    (2) Die Ausnahmebewilligung kann unter Auflagen oder Bedingungen oder befristet erteilt und auf einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten beschränkt werden, die zu einem in der Anlage A zu diesem Gesetz aufgeführten Gewerbe gehören; in diesem Fall genügt der Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.
    (3) Die Ausnahmebewilligung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 und des § 1 Abs. 2 erteilt. Die Handwerkskammer kann eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Innung oder Berufsvereinigung einholen, wenn der Antragsteller ausdrücklich zustimmt. Sie hat ihre Stellungnahme einzuholen, wenn der Antragsteller es verlangt. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig ist. Sie können diese Ermächtigung auf oberste Landesbehörden übertragen.
    (4) Gegen die Entscheidung steht neben dem Antragsteller auch der Handwerkskammer der Verwaltungsrechtsweg offen; die Handwerkskammer ist beizuladen.



  • hm dieser §8 gefällt mir, besonders Absatz 2


    Zitat

    Die Ausnahmebewilligung kann unter Auflagen oder Bedingungen oder befristet erteilt und auf einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten beschränkt werden, die zu einem in der Anlage A zu diesem Gesetz aufgeführten Gewerbe gehören; in diesem Fall genügt der Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.


    in Anlage A steht Karosserie und Fahrzeugbauer


    wenn sie das auf Anhänger beschränken, wärs doch ok, ich will ja keine Autos bauen oder reparieren


    ob die beiden


    15062010109.jpgCanadier9.jpg


    als Nachweis für meine Fähigkeiten gelten?


    ich glaub ich muß mich da mal schlau machen,


    Alex, ich denke wir haben da Chancen


  • Hallo Mani


    GENAU das kannst du machen!!!


    Aber wie gesagt, erst mal 2500€ hinlegen.


    Ich kann es leider nicht.


    VG
    Alex