Ablastung bei ungebremsten 750 kg Anhänger / Technisches Gutachten - Bürokratie

  • Hallo,


    wie sieht es eigentlich mit der Lobbyarbeit für Anhängerbesitzer aus, an wen muss man sich wenden?


    Ich habe gerade das bürokratische Monster vor mir, dass ich einen knapp 200 kg schweren ungebremsten Anhänger mit einem zGG von 750 kg habe, der schon einmal auf 525 kg abgelastet und vom 2. Halter danach wieder auf die 750 kg aufgelastet wurde und bei dem ich wegen der 100 km/h Zulassung nun wieder eine Ablastung auf 465 kg eingetragen lassen muss.


    Die Zulassungsselle schickt mich (zwar wie erwartet) vollen Ernstens zum TüV, dass dort mit dem "notwendigen" Sachverstand erklärt wird, dass die Ablastung aus technischer Sicht i.O. ist. :weglach::weglach::weglach: Mal im Ernst, ob das funktioniert erklärt mir mein 6 jähriger Sohn - dafür benötigt man keinen Sachverständigen, der dem Amt die Verantwortung abnimmt. Tja Verantwortung will in diesem Land ehe niemand mehr übernehmen und schon gar nicht die Politik oder die Verwaltung aber das ist ein anderes Thema.


    Bei gebremsten Anhängern bei einem bestimmten Gewichtsbereich bei der Auflaufeinrichtung verstehe ich dem Ansatz nach die Vor- gehensweise noch (aber nur dem Ansatz nach, da der Hersteller der Auflaufeinrichtung den Gewichtsbereich* angibt und jeder der lesen kann - also auch ein Verwaltungsangestellte/r bei der Zulassungs- stelle das umsetzen kann), aber bei einem ungebremsten ist das nur noch bürokratischer Aufwand, der den Bürger unnötig Geld kostet.


    * nur so interessehalber, was mach ich, wenn ich einen gebremsten Anhänger mit einem Gewichtsbereich bei der Auflaufeinrichtung von sagen wir mal 750 kg bis 1500 kg habe und mit dem leeren Hänger (denn das Boot liegt im Mittelmeer in der Marina :warnurspass:), der ein Eigengewicht von vielleicht 375 kg hat zum TÜV muss :kratz: . Mach ich mich da strafbar :police: und lande zu guter Letzt noch im Knast :duck+renn:.

    Grüße


    Volker

  • Wegen der 100 muß der TÜV nicht nur die technische Machbarkeit prüfen und bestätigen sondern den Allgemeinzustand, speziell das Alter der Reifen! Das darf ein Verwaltungsangestellter nicht! Wenn Du damit verunglückst, muß im Ernstfall jemand mit Qualifikation den Kopf hinhalten.

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Ich versteh nicht wie jemand auf die Idee kommt auf die Zulassungsstelle zu gehen um was eintragen zu lassen ohne einen einzigen Beleg (Wisch) dafür. :pfeif:


    Wusstest du z.B. das du wenn du ein neues Kennzeichen brauchst (umsiegeln) dann musst du erst zur Zulassungsdame, von der bekommst du den Wisch mit dem die Schilderfrau die Erlaubnis hat das neue Kennezichen mit dem Stempel im EU-Feld zu versehen um dann wieder bei der Zulassungsdame das KZ siegeln zu lassen. Ganz normal, soll missbrauch unterbinden.
    Und genau darum geths es bei der Änderung des zGG auch, änderung in den Paieren nur mit Text-Vorschlag auf blauem Papier, weil - sonst könnt ja jeder kommen...



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Hallo,


    die 100 Km/h Eignung ergibt sich schon aus den Fahrzeugpapapieren und für das Alter der Reifen ist der Fahrer verantwortlich. Sind diese älter wie 6 Jahre darf er eben die 100 km/h Zulassung nicht nutzen. Wie ich hier gelesen habe soll sogar dem TÜV bei der alle 2 Jahre fälligen Hauptuntersuchung das Alter der Reifen jedenfalls insoweit, bis ggf. auf einen Hinweis, egal sein.


    Klar darf der Verwaltungsangestellte das nach derzeitiger Rechtslage nicht -deshalb habe ich auch keine andere Antwort beim Amt erwartet- aber es geht mir darum dass diese für diesen Fall unsinnige Vorschrift im Rahmen des von der Politik so oft bemühten Bürokratieabbaus abgeschafft wird.


    PS. Den möchte ich sehen, der im Fall eines Unfalls diese Kausalitätskette bis zum Gutachter herstellt und es dann noch schafft diesen in die Haftung zu nehmen. Nee das wird nie funktionieren. Das ist Wunsch- oder auch Horrorvorstellung je nach dem von welchem Standpunkt aus das sieht (s.o. zum Thema Verantwortung).



    ZITAT: Ich versteh nicht wie jemand auf die Idee kommt auf die Zulassungsstelle zu gehen um was eintragen zu lassen ohne einen einzigen Beleg (Wisch) dafür."


    Weil dieser Wisch im Falle einer Ablastung bei einem 750 kg Hänger eben nur ein vollkommen unnötiger Wisch ist, der das Papier nicht wert ist und dafür je nach Organisation zwischen 50 - 80 Euronen bezahlen, da bin ich eben:dagegen:.


    Na ja auf die Idee hinzugehen wäre ich nicht gekommen. Hinfahren, Fahrrad abschließen -Parkplätze gibt es nicht- Nummer ziehen mind. 1 Stunde Warten um dann unverrichteter Dinge wieder zu gehen.... nein das brauche ich dann doch nicht. ;)

    Grüße


    Volker

  • Wie ich hier gelesen habe soll sogar dem TÜV bei der alle 2 Jahre fälligen Hauptuntersuchung das Alter der Reifen jedenfalls insoweit, bis ggf. auf einen Hinweis, egal sein.


    Das ist nicht egal wenn du die Zulassugn neu machst.


    Außerdem brauchst du ja auch ein neues Typschild, das wollte mein Prüfer sehen.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Hallo,


    ZITAT: "Das ist nicht egal wenn du die Zulassung neu machst."


    vielen Dank für den Hinweis bist Du Dir sicher?


    Weil ich wollte die 100 km/h Zulassung nur anlässlich der Ummeldung erschlagen. Da der Hänger vermutlich in den nächsten zwei Jahren ehe nur in der Stadt oder über Land bewegt wird wollte ich jetzt nicht unnötig neue Reifen kaufen (sind 7 Jahre alt).
    Wenn das so ist wie Du sagst, wovon ich jetzt mal ausgehen, muss ich eben dann wenn ich es wirklich benötige die 100 km/h Zulassung holen.


    Bald glaube ich es ist einfacher und billiger vielleicht mal ein Verwarnungsgeld zu kassieren (und das ist mir in über 30 Jahren auf Landstraßen und Autobahnen toi toi toi noch nie passiert)

    Grüße


    Volker

  • Moin,


    Ich für meinen Teil fahre sehr selten Autobahn mit Anhänger,
    Aber wenn hänge ich mich mit Ca 95km/h hinter nen Lkw.
    Tempomat an und alles schön...langsamer nervt,weil die armen brummis immerzu überholen müssen.



    Grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Das ist nicht egal wenn du die Zulassugn neu machst.


    Außerdem brauchst du ja auch ein neues Typschild, das wollte mein Prüfer sehen.


    ...


    Hi,
    mit der Neuzulassung mag sein, aber da bei einem Neufahrzeug meist neue Reifen drauf sind, ist hier wohl nicht das Reifenalter der Grund der Kontrolle, sondern eher der Speedindex, da der Reifen für 120 km/h ausgelegt sein muß.
    Das Typschild dürfte aber vermutlich der Hauptgrund der Vorführung sein.


    Ansonsten macht da jeder seine eigenen Gesetze:
    Mein Wowa-Händler wollte mir mit "abgelaufenen" Reifen keinen TÜV machen, weil seiner völlig eigenen Meinung (!) nach, er sonst den 100er Aufkleber abkratzen muß ... der normale TÜV hat mir dann die Plakette gegeben, mit dem Hinweis, daß die 100er Zulassung aktuell nicht angewendet werden kann, weil die Reifen nicht den 100er Bestimmungen entsprechen (ich dürfte dann eben nur 80 fahren) ... und das alles nur, weil ich zu faul war die Winterstandreifen runter zu machen ... jetzt zur Urlaubszeit sind natürlich korrekte Reifen montiert.

  • ZITAT: "Das ist nicht egal wenn du die Zulassung neu machst."


    vielen Dank für den Hinweis bist Du Dir sicher?


    Steht sogar aufm Wisch mit drauf (Beitrag Nr. 745) wie alt die Reifen bei Vorführung waren.


    Zitat

    Weil ich wollte die 100 km/h Zulassung nur anlässlich der Ummeldung erschlagen.


    Ablasten, 100er Zulassung, Ummelden und neues Kennzeichen hat mich insgesamt 150€ gekostet.
    Plus 60€ für die neuen Schlappen.


    mit der Neuzulassung mag sein, aber da bei einem Neufahrzeug meist neue Reifen drauf sind, ist hier wohl nicht das Reifenalter der Grund der Kontrolle, sondern eher der Speedindex, da der Reifen für 120 km/h ausgelegt sein muß.


    Wie es bei den 8" und 10" ist weiß ich leider nicht, aber übliche 13" haben praktisch immer ausreichenden Speed- und Lastindex.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Hallo,


    ZITAT JAU: " Ablasten, 100er Zulassung, Ummelden und neues Kennzeichen hat mich insgesamt 150€ gekostet.
    Plus 60€ für die neuen Schlappen"



    Das ist mir aktuell eindeutig zu viel Geld und Verwaltungsaufwand. Dann wird er eben nur umgemeldet und die Augen aufgesperrt. :wonder: Das ganze 100 ter Gedöns kann mir echt gestohlen bleiben, so ein Schmarrn.



    Wenn man einen Anhänger mit 165/13 Reifen, der bei 1,80 m Spurbreite beladen eine max. Höhe von 1 m und ein Gesamtgewicht von ca. 300 - 350 kg hat, hinter einem Zugfahrzeug mit 2,1 t Leergewicht herzieht vergisst man eben zu leicht, dass da überhaupt etwas hinten dran hängt (sehen kann man den Hänger nur in Kurven). Und meine Reifen haben ja als Gewschwindigkeitsindex ein T das dürfte ja ausreichend sein :weglach:
    Blöd ist dann nur wenn man beim Überholen dann plötzlich daran erinnert wird, dass der Zug eben knapp über 10 m lang ist. :augenreib:


    Grüße


    Korsar

    Grüße


    Volker

  • Wenn ich das ganze hier so lese, hatte ich bei meinen Anhängern ja richtig Glück.


    Habe beide gebraucht gekauft gehabt und dann bei der Ummeldung gesagt, dass ich auch die 100km/h benötige. Dann hat die Frau von der Zulassungsstelle mir einen Stempel in den Fahrzeugschein gemacht, dass der Anhänger die Bedingungen erfüllt und mir die Plakette in die Hand gedrückt Das wars.... Musste auch nur ein paar Euro mehr bezahlen für die Plakette.


    Grüße Björn

  • Zitat

    Dann hat die Frau von der Zulassungsstelle mir einen Stempel in den Fahrzeugschein gemacht, dass der Anhänger die Bedingungen erfüllt und mir die Plakette in die Hand gedrückt Das wars....


    Es gibt ja auch genug Hänger die die Anforderungen schon von Haus erfüllen und nur das Siegel aufm Aufkleber fehlt.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Die Zulassungsstellen machen manchmal Fehler und geben fälschlicherweise eine Plakette heraus und erstellen auch einen Eintrag in den Fahrzeugschein, weil die sich nicht richtig auskennen.


    Dann hast du zwar formal eine 100 - Zulassung, aber technisch erfüllst du die Bedingungen nicht, du darfst also nach meiner Meinung die Regelung auch nicht anwenden.


    Ist vergleichbar mit dem Fall, dass z.B. das Auto nicht ausreicht oder die Reifen zu alt sind meine ich.


    Ob man bei einer Strafe dann die Zulassungsstelle irgendwie haftbar machen kann :police: ist die Frage, da habe ich auch keine Ahnung.

  • Hallo


    es gibt Hersteller da steht schon alles drinn was zur 100er Zulassung wichtig ist


    Also V Max 120 km/h,
    Leergewicht muß xxxx kg betragen, usw


    wenn nur unter Höchstgeschwindigkeit dort 100 km/h steht, bedeutet das garnichts,


    wenn die Tussi in der Zulassung aber darauf hin die 100er Plakette erteilt, ist die nichts Wert bei einer Kontrolle, außer man hat Glück und der :police: hat genau so wenig Ahnung


    Zitat

    Ob man bei einer Strafe dann die Zulassungsstelle irgendwie haftbar machen kann :police: ist die Frage, da habe ich auch keine Ahnung.


    nein kann man nicht, für die Einhaltung der Vorschriften ist man selbst verantwortlich, Leider


    wenn die sich z.B. beim zGG vertippt und da statt dem echten Gewicht ne Tonne mehr einträgt, hat man deshalb auch nicht plötzlich ne Tonne mehr Nutzlast


    und wer meint die ändern das dann kostenlos, ja aber nur wen Du nen Aufstand machst. oft wollen die für nen neuen Schein den sie ausstellen dann auch die Gebühr kassieren, weil se angeblich ohne Gebühr kein neuen drucken kann, aber nicht mit mir :biggrins:


    Gruß Mani

  • und wer meint die ändern das dann kostenlos, ja aber nur wen Du nen Aufstand machst. oft wollen die für nen neuen Schein den sie ausstellen dann auch die Gebühr kassieren, weil se angeblich ohne Gebühr kein neuen drucken kann, aber nicht mit mir :biggrins:


    Mit meiner Zulassungsstelle ist das kein Thema, die haben die Beamtenmentalität weitestgehend abgelegt. Ich hatte beim Ummelden (im selben Kreis, KZ blieb) auch schon den AU-Wisch vergessen, die gute Frau ist raus ans Auto und hat aufm Kennzeichen nachgesehen...


    Genauso als beim umschreiben auf EU-Brief des Diesel der Oxi-Kat "verloren" ging. An den Papieren hab ich das nicht erkannt, erst als der Steuerbescheid reinflatterte. Da ich noch eine Kopie des DE-Fahrzeugscheins (sonst hätte sie im Archiv kramen müssen) hatte war das eine Sache von 5 Minuten - ohne Kosten.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • wenn die Tussi in der Zulassung aber darauf hin die 100er Plakette erteilt, ist die nichts Wert bei einer Kontrolle, außer man hat Glück und der :police: hat genau so wenig Ahnung

    man kann aber viel überzeugender seine Unschuld beteuern, wenn man so eine Vorlage hat ...
    und sei es nur um auf Fahrlässig anstatt Vorsatz zu plädieren ;)



    Gruss georg123

  • Mit meiner Zulassungsstelle ist das kein Thema, die haben die Beamtenmentalität weitestgehend abgelegt.

    Na also es scheint ja zu gehen. Wo ein Wille, da ein Weg. Grüße Korsar

    Grüße


    Volker

  • Zitat

    Mit meiner Zulassungsstelle ist das kein Thema, die haben die Beamtenmentalität weitestgehend abgelegt.


    bei uns ist zwar mittlerweile die Glastrennwand verschwunden, aber dafür sitzen die jetzt zwei Stufen höher, um im sitzen immer noch größer oder gleich groß zu sein, und die Normalkunden dürfen brav ne Nummer ziehen und dann warten, warten warten, selbst wenn nix los ist, bist mindestens ne Stunde da drinn


    das einzige gute ist der Händler Schalter, da war ich am Dienstag nach 16 Min wieder draußen und die Kennzeichen kosten auch nur die Hälfte :biggrins:

  • das einzige gute ist der Händler Schalter, da war ich am Dienstag nach 16 Min wieder draußen und die Kennzeichen kosten auch nur die Hälfte :biggrins:



    :nein: Im Prinzip ist das eine Sauerrei, für die gleiche Leistung darf die Verwaltung keine unterschiedlichen Gebühren verlangen. Für die Verwaltung gilt das Grundgesetz. Ich könnt' k.......

    Grüße


    Volker