Hallo,
wie sieht es eigentlich mit der Lobbyarbeit für Anhängerbesitzer aus, an wen muss man sich wenden?
Ich habe gerade das bürokratische Monster vor mir, dass ich einen knapp 200 kg schweren ungebremsten Anhänger mit einem zGG von 750 kg habe, der schon einmal auf 525 kg abgelastet und vom 2. Halter danach wieder auf die 750 kg aufgelastet wurde und bei dem ich wegen der 100 km/h Zulassung nun wieder eine Ablastung auf 465 kg eingetragen lassen muss.
Die Zulassungsselle schickt mich (zwar wie erwartet) vollen Ernstens zum TüV, dass dort mit dem "notwendigen" Sachverstand erklärt wird, dass die Ablastung aus technischer Sicht i.O. ist. Mal im Ernst, ob das funktioniert erklärt mir mein 6 jähriger Sohn - dafür benötigt man keinen Sachverständigen, der dem Amt die Verantwortung abnimmt. Tja Verantwortung will in diesem Land ehe niemand mehr übernehmen und schon gar nicht die Politik oder die Verwaltung aber das ist ein anderes Thema.
Bei gebremsten Anhängern bei einem bestimmten Gewichtsbereich bei der Auflaufeinrichtung verstehe ich dem Ansatz nach die Vor- gehensweise noch (aber nur dem Ansatz nach, da der Hersteller der Auflaufeinrichtung den Gewichtsbereich* angibt und jeder der lesen kann - also auch ein Verwaltungsangestellte/r bei der Zulassungs- stelle das umsetzen kann), aber bei einem ungebremsten ist das nur noch bürokratischer Aufwand, der den Bürger unnötig Geld kostet.
* nur so interessehalber, was mach ich, wenn ich einen gebremsten Anhänger mit einem Gewichtsbereich bei der Auflaufeinrichtung von sagen wir mal 750 kg bis 1500 kg habe und mit dem leeren Hänger (denn das Boot liegt im Mittelmeer in der Marina ), der ein Eigengewicht von vielleicht 375 kg hat zum TÜV muss . Mach ich mich da strafbar und lande zu guter Letzt noch im Knast .