Da müssen WEISSE Unterlegkeile dran!
Man darf die Keile auch im Kofferraum spazieren fahren, außerdem muss bei ungebremste Anhänger überhaupt kein Unterlegkeil mitgeführt werden.
KISS
Gruss georg123
Da müssen WEISSE Unterlegkeile dran!
Man darf die Keile auch im Kofferraum spazieren fahren, außerdem muss bei ungebremste Anhänger überhaupt kein Unterlegkeil mitgeführt werden.
KISS
Gruss georg123
Hallo Georg
Das mit dem Spazieren fahren hast du Recht.
Man darf die Keile auch im Kofferraum spazieren fahren, außerdem muss bei ungebremste Anhänger überhaupt kein Unterlegkeil mitgeführt werden.
KISS
Gruss georg123
Mit dem 2. Teil deiner Ausführung magst du
zwar auch recht mit haben, ABER
der Typ der den Anhänger abnimmt ist da
anderer Meinung, Zitat:
"Gebremste Anhänger benötigen NUR einen Keil,
ungebremste brauchen 2 da die ja nicht gebremst sind!"
In soweit Stimme ich dem ja auch zu und so
wie ich das hier gelernt habe, eben das ungebremste
keine benötigen, finde ich eh albern.
Von daher, was soll ich mit dem groß diskutieren
wenn ich eh der selben Meinung bin,
Gesetz hin, Gesetz her.
VG
Alex
Dann hat der Typ, der den Anhänger abnimmt, aber in der Ausbildung einiges verschlafen!
Moin
oder auch nicht und nutzt seine
Stellung aus.
Habe gestern erst mal den Kabelsalat
in einem Kabelschacht verpackt und
die Seitenteile usw. abgebaut um
den Teppich wieder ordentlich zu verlegen.
Mein Kater hat die Situation gleich ausgenutzt
VG
Alex
Zur Info:
Der Anhänger steht jetzt beim TÜV meines Vertrauen in der Halle.
Das haben die mir Angeboten da ja nur bis heute das Kurzkennzeichen gültig ist.
Jetzt warte ich geduldig auf die Spurplatten und werde
diese, sobald die hier sind, in der Halle montieren.
Dann wird ein Bild gemacht und ich kann dann
mit den Unterlagen zum Straßenverkehrsamt und anmelden.
So hat der Herr vom TÜV Zeit die FIN zu gravieren.
Habe ja diesmal eine Aluplakette mitgebracht.
Die haben ja nur welche zum Aufkleben.
Jetzt heißt es warten *grummel*
VG
Alex
Neidisch?
auf solche Nachbarn? ne wieso
aber dann auf den Nachbar aus Achim?
GESCHAFFT!!!!!
Hallo Jungs
habe heute die Papiere vom Espace Anhänger bekommen!!!
Morgen wird Angemeldet *freu*
VG
Alex
[Meckermodus]
Ohne Bilder kann das ja jeder behaupten
[/Meckermodus]
Bilder werden jetzt NUR per PN verschickt
und zwar NUR an diejenigen die NICHT meckern
Tschja Jay, leider verloren
Pffffffff, meckert man nicht, isses net recht, meckert man, isses auch net recht.
Bergheimer sind komische Menschen...
ZitatBergheimer sind komische Menschen...
merkst Du das jetzt erst?
aber wir sprechen ja komisch, sagt ER
besser nur komisch sprechen, als komisch sein
Nööö, gemerkt hab ich das schon lang
Wo sind nun die Bilder
gibt erst mal keine Bilder
Habe mich heute echt auf dem Ar... gesetzt.
Wollte heute Anmelden und als ich sah was das
diesmal kosten soll bin ich vom Hocker gefallen.
Wunderte mich schon beim TÜV als der mir sagte
was das DIESMAL kostete
90€ mehr als beim ersten mal!!!!!
Die Anmeldegebühr auch gleich ÜBER 50% mehr!!!
Ich fragte wie das sein kann:
Beim Twingo Anhänger wurde eine Abnahme nach
§21 gemacht und jetzt hat der TÜV Prüfer das
ganze nach §13 gemacht was dann eben mehr kostet.
Habe dort gerade angerufen und gefragt wieso
beim 1. mal nach §21 und diesmal nach §13?
Antwort:
"Ich habe meine Anweisung von oben bekommen
weil sich die Sichtweise geändert hat!"
Darf der das so einfach machen?
Mal nach dem mal nach dem §???
Ich bin gerade echt stinkig und wüten
Also werde ich die Deichsel und Achse günstiger abgeben,
weil sooo dicke haben wir es auch nicht.
VG
Alex
Wann wurde denn der Twingo abgenommen?
Bei uns hier ist §13 schon seit ein paar Jahren zwingend, ich glaube seit der geänderten Zulassungsverordnung 2009 oder so ähnlich.
Seit dem wurden alle Einzelabnahmen teurer und aufwendiger.
Hi Alex
ist zwar Schade aber dann mußt Du halt das nächste mal auf eine Abnahme nach §21 STVZO bestehen, also eine nationale Abnahme, das gibt es ja immer noch, der §21 wurde nicht gestrichen
klar der TÜV macht lieber ne Abnahme nach §13 weil da mehr verdient ist, im Unterschied zum §21 mußt dich dann auch an die Vorschriften der FZV halten, was Beleuchtung usw betrifft
aber im neuen §13 steht
ZitatDer Einhaltung einzelner der in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften bedarf es nicht, wenn das Fahrzeug die entsprechenden Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllt.
das sagt doch ganz klar das die STVZO immer noch Gültigkeit hat (hat sie ja auch) und somit ist auch eine Abnahme nach §21 möglich, mit Einführung der FZV wurde zwar einige § der STVZO gestrichen, aber eben nicht alle
aber meine Anfrage beim TÜV läuft, in ca ner Std weiß ich mehr
Gruß Mani